ReWa Soft
GmbH
Rehlingen-Siersburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2016
EUR |
30.9.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
132.986,12 |
155.661,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.517,06 |
1.550,06 |
| II.
Sachanlagen |
128.969,06 |
153.611,04 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.204.389,13 |
859.180,29 |
| I.
Vorräte |
19.508,64 |
18.117,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
255.351,27 |
202.576,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
929.529,22 |
638.486,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.598,00 |
9.026,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.345.973,25 |
1.023.867,39 |
Passiva
|
|
30.9.2016
EUR |
30.9.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
800.697,20 |
527.126,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
200.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
327.126,92 |
36.944,07 |
| III.
Jahresüberschuss |
273.570,28 |
290.182,85 |
| B.
Rückstellungen |
400.885,00 |
369.716,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
70.946,05 |
64.679,47 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
73.445,00 |
62.345,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.345.973,25 |
1.023.867,39 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
ReWa Soft GmbH
Sitz: Rehlingen-Siersburg
Amtsgericht Saarbrücken
HRB 25620
wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter
erstmaliger Berücksichtigung der Vorschriften des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG)
aufgestellt.
Aufgrund der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses unter Berücksichtigung des
BilRUG wurde in Anwendung des § 265 Abs. 1
S. 1 HGB der Vorjahresausweis an die neuen
Ausweisvorschriften angepasst, um die Vergleichbarkeit der
im vorliegenden Jahreabschluss dargestellten Perioden
sicherzustellen und eine mögliche Verzerrung zu
vermeiden.
Namentlich wurde der Vorjahresausweis durch
Umgliederung bestimmter sonstiger betrieblicher
Erträge in die Umsatzerlöse an die Vorschriften
des BilRUG angepasst.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen € 57.068,00.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von €
74,00.
Der Betrag ist gemäß § 253 Abs. 6 HGB
ausschüttungsgesperrt.
4.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt € 0,00
(Vorjahr: € 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt €
70.946,05 (Vorjahr: € 64.679,47).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
III.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1.
Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Die Restlaufzeit des Mietvertrags zum Bilanzstichtag
beträgt 4 Jahre. Die finanzielle Verpflichtung hieraus
beläuft sich auf € 130.200,00.
IV.
Sonstige Angaben
1. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 11,5.
Unterschrift der Geschäftsführung
Rehlingen-Siersburg, 13. März 2017
gez. Martin Becker
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2017 festgestellt.
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