Manz Coating GmbHLiquidiert

72768 Reutlingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 731986
Vorher
Manz Dünnschichttechnologie GmbH
Eingetragen
4.12.2009
Branche
Herstellung von Solarzellen und SolarmodulenHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Solarwärmekollektoren
Gegenstand
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Anlagen und Maschinen zur Produktion von Dünnschichtmodulen für die Photovoltaikindustrie.

Historie

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Management

NameRolle
Mathias Höfler
seit 20.4.2010
Geschäftsführer
Dieter Manz
seit 4.12.2009
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Manz Coating GmbH

Reutlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

31.12.2010
Euro

31.12.2009
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

109.538,00

0,00

II. Sachanlagen

81.998,00

0,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

105.873,41

0,00

II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

14.133,83

24.405,05

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.184,50

0,00

Summe Aktiva

313.727,74

24.405,05



PASSIVA

31.12.2010
Euro

31.12.2009
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

200.000,00

0,00

III. Bilanzverlust

-35.267,62

-594,95

B. Rückstellungen

60.995,42

0,00

C. Verbindlichkeiten

62.999,94

0,00

Summe Passiva

313.727,74

24.405,05

ANHANG

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242ff. und §§ 264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden ergeben. Gemäß den Übergangsvorschriften des EGHGB werden die Auswirkungen aus der Umstellung zum 1. Januar 2010 - je nach Sachverhalt - im Außerordentlichen Ergebnis oder in den Gewinnrücklagen erfasst. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGBN verzichtet. Bezüglich dem Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern wurde gem. § 274 Abs. 2 HGB kein Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Hierbei wird die lineare Methode angewandt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Markzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31. Dezember 2010 auf insgesamt EUR 62.999,94 (Vj. TEUR 0) und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zuusammen:

Dieter Manz, Dipl.-Ing. (FH)

Mathias Höfler

Auf die Angabe über die Gesamtbezüge der Geschäftsführer wird verzichtet, weil anhand dieer Angabe die Bezüge eines Geschäftsführers feststellbar wären (§ 286 Abs. 4 HGB).

Reutlingen, 24. Februar 2011

Die Geschäftsführung

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.09.2011

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