Metacom Ingenieure GmbH
Dahlienstraße 22, 92256 Hahnbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reinhold Jobst seit 18.1.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Metacom Ingenieure GmbHHahnbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang zum 31. Dezember 2023Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt. Registergericht:
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2023 wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 - 256 a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften nach §§ 270 - 274 HGB erstellt. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten bewertet. Die jeweilige Nutzungsdauer neuer Wirtschaftsgüter ist in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen des Bundesministers der Finanzen angesetzt. Die Abschreibungen wurden unter Anwendung der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 410,00 wurden bis 2007 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. In den Jahren 2008 bis 2017 wurden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 150,00 gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Ab dem Jahr 2018 wurden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 250,00 gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bzw. 250,00 bis EUR 1.000,00 wird gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Die Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel sind mit den Nominalwerten aktiviert. Den allgemeinen Risiken im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch angemessene Abwertung Rechnung getragen. Zweifelhafte Forderungen werden mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bilanziert. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Jahresabschlusserläuterungen 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt. 2. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von EUR 375,47 Forderungen gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). 3. Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 400,00 (Vorjahr: EUR 400,00). Die Restlaufzeit zeigt folgender Verbindlichkeitsspiegel:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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