Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 764445
Eingetragen
20.3.2018
Branche
Großhandel mit chemischen ErzeugnissenGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln
Gegenstand
Der Handel mit chemisch-technischen Produkten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Deniz Ulucanli
seit 17.10.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

72367 Weilen u.d. Rinnen
12.500 €
50.00%
78013 Bad Dürkheim
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Muwotec GmbH

Weilen unter den Rinnen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 9.031,00 12.077,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.139,00 2.113,00
II. Sachanlagen 7.892,00 9.964,00
B. Umlaufvermögen 445.502,20 328.671,92
I. Vorräte 184.720,79 124.594,16
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 75.449,67 59.549,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 185.331,74 144.528,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.086,04 4.652,85
Bilanzsumme, Summe Aktiva 458.619,24 345.401,77

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 245.317,27 212.599,09
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 220.317,27 187.599,09
B. Rückstellungen 70.552,00 71.980,00
C. Verbindlichkeiten 142.749,97 60.822,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 458.619,24 345.401,77

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

I. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend § 266 HGB (Bilanz) und § 275 Abs. 2 HGB (Gewinn- und Verlustrechnung).

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB liegen nicht vor.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

■ Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

■ Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

■ Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

■ Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

■ Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

■ Für geringwertige Vermögensgegenstände deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten € 800,00 netto nicht übersteigen, wird die volle Bewertungsfreiheit nach vernünftigem kaufmännischem Ermessen in Anspruch genommen.

■ Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

■ Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

4. Verbindlichkeiten

■ Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

5. Rückstellungen

■ Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

■ Etwaige Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

IV. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Forderungen

Gegenüber Gesellschaftern besteht keine Forderung (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

II. Verbindlichkeiten

Gegenüber Gesellschaftern besteht keine Verbindlichkeit (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

III. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse und keine sonstige finanzielle Verpflichtungen.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Schiller Wolfgang Verantwortliche Leitung und Überwachung des Unternehmens im Ganzen Herr Wolfgang Schiller ist einzelvertretungsberechtigt und in der Eigenschaft als Geschäftsführer von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Ulucanli Deniz Verantwortliche Leitung und Überwachung des Unternehmens im Ganzen Herr Deniz Ulucanli ist einzelvertretungsberechtigt und in der Eigenschaft als Geschäftsführer von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.

D. Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 11. Oktober 2024 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt. Den Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

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