LESCHHORN
GmbH
Schönheide
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
275.293,77 |
305.832,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
275.290,77 |
305.829,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
649.339,09 |
771.447,78 |
| I.
Vorräte |
473.974,00 |
595.185,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
111.724,45 |
154.829,18 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
63.640,64 |
21.433,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.466,00 |
5.212,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
931.098,86 |
1.082.491,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
104.184,13 |
164.672,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
113.543,16 |
139.958,19 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
60.488,22 |
26.415,03 |
| B.
Rückstellungen |
42.000,00 |
56.430,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
784.914,73 |
861.389,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
784.914,73 |
861.389,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
931.098,86 |
1.082.491,78 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die LESCHHORN GmbH hat ihren Sitz in Schönheide.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter
HRB 15443 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der zum Bilanzstichtag gültigen
Fassung erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde
entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§
266 ff. HGB unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
für die Gewinn- und Verlustrechnung erstellt.
Aus rechentechnischen Gründen können in
Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich
mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten,
Prozentangaben usw.) auftreten.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsvorschriften nach
den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des
§ 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig
3 Jahre zugrunde gelegt.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibung des
Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach
der linearen Abschreibungsmethode. Im Zugangsjahr erfolgt
die Abschreibung pro rata temporis.
Selbstständig nutzbare bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt.
Nutzungsdauer der Sachanlagen
Bauten auf fremden
Grundstücken
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9 Jahre
|
technische Anlagen und
Maschinen
|
2 bis 14 Jahre
|
andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
2 bis 20 Jahre
|
Auf die Gegenstände des Anlagevermögens
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt. In die Herstellungskosten
werden neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des
Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag
angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen werden
entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel sind mit ihrem Nennwert
bilanziert.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung
erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Berichtsjahr wurden im Durchschnitt 22
Arbeitnehmer beschäftigt.
Schönheide, den 13.
September 2024
gez.
Silko Leistner, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2024
festgestellt.
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