Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium
SatKing GmbH
Junkersring 18, 53844 Troisdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Cetin Yilmaz seit 3.1.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SatKing GmbHTroisdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022nach §§ 325 ff. HGBAmtsgericht SiegburgHRB 9960Aktivseite
Passivseite
Troisdorf, den 17. August 2023 Gez. Cetin Yilmaz, Geschäftsführer ANHANGAKTIVSEITE 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Der Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze des Handelsgesetzbuches, sowie der einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH- Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vorräte wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB i. V. mit den steuerrechtlichen Vorschriften zu Anschaffungskosten i. S. d. § 255 Abs. 1 und 2 HGB angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Eine Anwendung einer Bewertungsmethode nach §§ 240 Abs. 4, 256 Satz 1 HGB wurde gem. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB nicht vorgenommen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - § 268 Abs. 4 HGB Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben insgesamt 109.402,99 Euro (Vj. 105.342,64 Euro) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. PASSIVSEITE 1. Rückstellungen Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden. 2. Angaben zu den Verbindlichkeiten - §§ 285 Nr. 1a und 1b, 251, 268 Abs. 5 und 7 HGB Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt € 1.254.186,16 (Vj. € 1.479.756,44) eine Restlaufzeit bis ein Jahr und € 0,00 (Vj. € 0,00) von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. 3. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE - §§ 251, 268 Abs. 7 HGB
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor. SONSTIGE PFLICHTANGABEN - § 285 HGB 1. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9 c HGB; § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer bestanden am 31.12.2022 Forderungen in Höhe von:
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9 c HGB; § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer bestanden am 31.12.2022 Verbindlichkeiten in Höhe von:
3. Alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans - § 285 Nr. 10 HGB Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Person geführt: Herrn Cetin Yilmaz, Geschäftsführer, Troisdorf. Sonstige Pflichtangaben Der Jahresabschluss auf den 31.12.2022 wurde am 17.08.2023 festgestellt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt. |
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