Reisedienst
Bölck GmbH
Schuby
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.777.322,83 |
4.245.109,92 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.581,00 |
5.532,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.819.293,33 |
3.409.829,33 |
| III.
Finanzanlagen |
954.448,50 |
829.748,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.343.230,49 |
2.692.075,58 |
| I.
Vorräte |
303.394,31 |
213.692,68 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
662.466,80 |
356.413,07 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.578,90 |
778,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.377.369,38 |
2.121.969,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
32.693,41 |
13.041,73 |
| Aktiva |
8.153.246,73 |
6.950.227,23 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.773.159,71 |
4.086.441,11 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
306.020,00 |
306.020,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
85.680,00 |
85.680,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
750.000,00 |
750.000,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
3.631.459,71 |
2.944.741,11 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.944.741,11 |
2.829.525,40 |
| B.
Rückstellungen |
752.377,33 |
570.231,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.627.709,69 |
2.293.554,74 |
| Passiva |
8.153.246,73 |
6.950.227,23 |
Anhang
1. Anwendung der gesetzlichen Vorschriften
Der Jahresabschluss 2023 ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2023 eine
kleine Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Von den Erleichterungsregeln des § 288 HGB wurde
teilweise Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsansätze
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und das
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu € 800,00
werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
vermindert um außerplanmäßige Abschreibung
bewertet.
Rückdeckungsversicherungen werden mit den
fortgeführten Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips gemäß § 253
Abs. 4 HGB bewertet. Diese entsprechen dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital
zuzüglich eines etwa vorhandenen Guthabens aus
Beitragsrückerstattungen (= steuerlicher Aktivwert).
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. mit
dem niedrigeren Wertansatz zum Bilanzstichtag.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken wurden durch angemessene
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die
Rückstellungen für Pensionen sind nach den
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen
mittels der "Projected-Unit-Credit-Method" errechnet. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln
2018 G" von Dr. Klaus Heubeck angewandt. Die
Rentenanpassungen sind mit 1 % p.a. eingerechnet. Dem
Bewertungsansatz zum 31. Dezember 2023 liegt ein
Zinsfuß (10 Jahresdurchschnitt) von 1,74 % (Vorjahr:
1,78 %) zugrunde, der nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB
pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich
bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt,
ermittelt wurde. Der sich aus der Differenz des 10 - bzw. 7
- Jahresdurchschnittzins ergebende Unterschiedsbetrag
(§ 253 Abs. 6 S. 1 HGB) zum 31. Dezember 2023
beläuft sich auf € 20.502,00 (Vorjahr: €
91.207,00). Dieser Betrag unterliegt einer
Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB).
Danach dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden,
wenn die nach einer Ausschüttung verbleibenden frei
verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines
Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags
mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden
verpfändete Rückdeckungswerte von den
Pensionsrückstellungen abgezogen, da diese dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienen.
Die übrigen
Rückstellungen werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen; der Bilanzansatz erfolgt mit
dem Erfüllungsbetrag.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden.
In dem Posten Bilanzgewinn in Höhe von €
3.631.459,71 ist ein Gewinnvortrag von € 2.944.741,11
enthalten.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Passiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
|
2023
|
|
2022
|
|
€
|
€
|
Verpflichtungswert nach
HGB zum 01.01.
|
1.132.620,00
|
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1.061.397,00
|
Entwicklung der
Pensionsverpflichtungen:
|
|
|
|
-
Personalaufwandskomponente
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12.131,84
|
|
51.375,00
|
- Zinskomponente
|
27.915,16
|
|
19.848,00
|
Verpflichtungswert nach
HGB zum 31.12.
|
1.172.667,00
|
|
1.132.620,00
|
Zeitwert des
Planvermögens zum 01.01.
|
991.710,30
|
|
1.204.125,38
|
Zuführung
|
56.381,63
|
|
-212.415,08
|
Zeitwert des
Planvermögens zum 31.12.
|
1.048.091,93
|
|
991.710,30
|
Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung
bzw.
|
|
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|
Nettopensionsrückstellung (-) am 31.12.
|
-124.575,07
|
|
-140.909,70
|
Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr in Höhe von € 2.080.408,05
(Vorjahr € 1.525.630,69) sowie mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr in Höhe von € 767.924,05
(Vorjahr € 767.924,05).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen in Höhe von € 95.833,18
(Vorjahr € 95.833,18).
Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen in Höhe
von € 92.870,56 (Vorjahr € 88.055,88) sowie im
Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von €
1.882,59 (Vorjahr € 2.963,46).
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von € 27.463,14 sind durch Buchgrundschulden
in Höhe von insgesamt € 650.501,45 besichert.
4. Sonstige Angaben
Geschäftsführung in
2023
Geschäftsführer im Geschäftsjahr waren
Herr Mathias Bölck, Frau Heidi Bölck, Herr
Rüdiger Bölck und Frau Hildegard Bölck.
Anzahl der Arbeitnehmer
Es sind durchschnittlich 48 Angestellte (Vorjahr 48)
beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Sitz Schuby
Amtsgericht Flensburg, HRB 726 SL
Schuby, 19. Juni 2024
Mathias Bölck, gez. Heidi Bölck, gez.
Rüdiger Bölck, gez. Hildegard Bölck
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2024
festgestellt.
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