Weiß Software & Systeme GmbH

Hirtenwiesen 3, 96364 Marktrodach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 1041
Eingetragen
29.2.1984
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
EDV- und Organisationsberatung, insbesondere die Erstellung und der Vertrieb von Software und die Auswahl und der Vertrieb von Hardware.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karl Weiss
seit 23.3.2004
Geschäftsführer
Margitte Weiß
seit 23.3.2004
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Karl Wie i ß
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Karl Wie i ß
Am Steig 98, 96364 Marktrodach
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Weiß Software & Systeme GmbH

Marktrodach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 88.609,21 54.144,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 35.424,00 54.136,00
III. Finanzanlagen 53.182,21 5,00
B. Umlaufvermögen 1.368.102,37 1.343.008,37
I. Vorräte 8.247,81 4.064,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 160.965,10 67.272,23
davon gegen Gesellschafter 10.557,82 10.587,62
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.198.889,46 1.271.672,14
C. Rechnungsabgrenzungsposten 850,00 750,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   14.566,68
Aktiva 1.457.561,58 1.412.469,05

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 39.763,60 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 40.131,27 72.923,26
III. Jahresüberschuss 54.330,28 32.791,99
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag   14.566,68
B. Rückstellungen 1.232.204,21 1.254.196,53
C. Verbindlichkeiten 185.593,77 158.272,52
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 185.593,77 158.272,52
davon gegenüber Gesellschaftern 74.290,75 58.677,21
Passiva 1.457.561,58 1.412.469,05

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Weiß Software & Systeme GmbH hat ihren Sitz in Marktrodach und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Coburg unter der Register-Nr. HRB 1041.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses gem. §§ 288, 326 HGB wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Bilanzierungsmethoden


Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB erstellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Gliederung

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Ansatzwahlrechte

Ein grundlegender Wechsel der Ansatzmethode gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

b) BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB erstellt.

Ein grundlegender Wechsel der Bewertungsmethode gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

Anlagevermögen
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Für die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch gemacht.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten/Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Umlaufvermögen
Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren erfolgte die Ermittlung der Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips nach dem Grundsatz der Einzelbewertung, soweit zulässig durch Gruppenbewertung.

Die unfertigen Leistungen wurden zu Selbstkosten bewertet. Diese umfassen die leistungsbezogenen Vollkosten. Zinsen für Fremdkapital und Vertriebskosten wurden nicht berücksichtigt. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung wurden beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forde­rungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

RechnungsabgrenzungspostenDie Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden zum Nennwert angesetzt.

Eigenkapital

Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgten nach § 272 HGB. Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 EUR wurde in voller Höhe einbezahlt und mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem modifizierten Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) ermittelt. Die Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde in Anspruch genommen. Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen:

Zugrunde gelegte Sterbetafeln  "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck

Rechnungszins (10 Jahresdurchschnitt) 1,78 %
Rechnungszins (7 Jahresdurchschnitt) 1,44 %
Rentensteigerung p. a. 3,00 %

Erwartete Gehalts-/Anwartschaftssteigerung ohne Trendannahme

Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war eine Herabsetzung der Rückstellungen erforderlich.Dabei wird der aufgrund der Neubewertung erforderliche Zuführungsbetrag über 15 Jahre verteilt.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
Erfüllungsbetrag der Pensionen zum 31.12.2022 (10-Jahreszins) 1.222.058,00 EUR
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände 72.513,64 EUR
Bilanzausweis Pensionsrückstellung zum 31.12.2022 1.149.544,36 EUR

Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes erfolgte nach den allgemein anerkannten Bewertungsmethoden der Rückdeckungsversicherer.

Alternativwert und Ausschüttungssperre:
Erfüllungsbetrag der Pensionen zum 31.12.2022 (7-Jahreszins) 1.319.609,00 EUR
Ausschüttungssperre (Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB) 52.753,00 EUR

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das Geschäftsjahr und das Vorjahr. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

III. Sonstige Angaben

a) Organe
Geschäftsführung

Die Geschäftsführung und Vertretung oblag im Berichtsjahr

 - Herrn Karl Weiß

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.

b) Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Im Übrigen bestehen die handelsüblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten
.
c) Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden im Jahresdurchschnitt 7 Arbeitnehmer beschäftigt.
IV. Weitere Angaben

Gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.

Derartige Umstände sind nicht erkennbar.



sonstige Berichtsbestandteile


Marktrodach, den 25.03.2024

Karl Weiß, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2024 festgestellt.

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