Weiß
Software & Systeme GmbH
Marktrodach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
88.609,21 |
54.144,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
35.424,00 |
54.136,00 |
| III.
Finanzanlagen |
53.182,21 |
5,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.368.102,37 |
1.343.008,37 |
| I.
Vorräte |
8.247,81 |
4.064,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
160.965,10 |
67.272,23 |
| davon
gegen Gesellschafter |
10.557,82 |
10.587,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.198.889,46 |
1.271.672,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
850,00 |
750,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
14.566,68 |
| Aktiva |
1.457.561,58 |
1.412.469,05 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
39.763,60 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
40.131,27 |
72.923,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
54.330,28 |
32.791,99 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
14.566,68 |
| B.
Rückstellungen |
1.232.204,21 |
1.254.196,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
185.593,77 |
158.272,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
185.593,77 |
158.272,52 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
74.290,75 |
58.677,21 |
| Passiva |
1.457.561,58 |
1.412.469,05 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Weiß Software & Systeme GmbH hat ihren
Sitz in Marktrodach und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Coburg unter der
Register-Nr. HRB 1041.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses gem.
§§ 288, 326 HGB wurden in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Bilanzierungsmethoden
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Dritten Buches des HGB erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
erstellt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Ansatzwahlrechte
Ein grundlegender Wechsel der Ansatzmethode
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
b) BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB erstellt.
Ein grundlegender Wechsel der Bewertungsmethode
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
Anlagevermögen
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der
Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt.
Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet. Die Abschreibungen des Anlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Für die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der
Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG auch
im handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch gemacht.
Die Finanzanlagen wurden mit den
Anschaffungskosten/Nennbetrag bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Umlaufvermögen
Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren
erfolgte die Ermittlung der Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips nach dem Grundsatz der
Einzelbewertung, soweit zulässig durch Gruppenbewertung.
Die unfertigen Leistungen wurden zu Selbstkosten
bewertet. Diese umfassen die leistungsbezogenen Vollkosten.
Zinsen für Fremdkapital und Vertriebskosten wurden nicht
berücksichtigt. Die Grundsätze der verlustfreien
Bewertung wurden beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
RechnungsabgrenzungspostenDie Ausgaben vor dem
Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
dem Bilanzstichtag darstellen, wurden zum Nennwert angesetzt.
Eigenkapital
Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals
erfolgten nach § 272 HGB. Das gezeichnete Kapital von
25.564,59 EUR wurde in voller Höhe einbezahlt und mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug,
erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.
Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach
dem modifizierten Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode)
ermittelt. Die Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2
Satz 2 HGB wurde in Anspruch genommen. Dabei sind folgende
grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen:
Zugrunde gelegte Sterbetafeln "Richttafeln
2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck
| Rechnungszins (10
Jahresdurchschnitt) |
1,78 % |
| Rechnungszins (7
Jahresdurchschnitt) |
1,44 % |
| Rentensteigerung p.
a. |
3,00 % |
Erwartete Gehalts-/Anwartschaftssteigerung ohne
Trendannahme
Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war
eine Herabsetzung der Rückstellungen erforderlich.Dabei
wird der aufgrund der Neubewertung erforderliche
Zuführungsbetrag über 15 Jahre verteilt.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit
diesen Verpflichtungen verrechnet.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren
Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
| Erfüllungsbetrag der
Pensionen zum 31.12.2022 (10-Jahreszins) |
1.222.058,00 EUR |
| Beizulegender Zeitwert der
verrechneten Vermögensgegenstände |
72.513,64 EUR |
| Bilanzausweis
Pensionsrückstellung zum 31.12.2022 |
1.149.544,36 EUR |
Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes erfolgte
nach den allgemein anerkannten Bewertungsmethoden der
Rückdeckungsversicherer.
Alternativwert und Ausschüttungssperre:
| Erfüllungsbetrag der
Pensionen zum 31.12.2022 (7-Jahreszins) |
1.319.609,00 EUR |
| Ausschüttungssperre
(Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB) |
52.753,00 EUR |
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das Geschäftsjahr und das Vorjahr. Die
Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die
Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
III. Sonstige Angaben
a) Organe
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung und Vertretung oblag im
Berichtsjahr
- Herrn Karl Weiß
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des
§ 181 BGB befreit.
b) Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse bestanden zum
Abschlussstichtag nicht. Im Übrigen bestehen die
handelsüblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten
.
c) Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden im Jahresdurchschnitt 7
Arbeitnehmer beschäftigt.
IV. Weitere Angaben
Gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB sind im
Anhang zusätzliche Angaben zu machen, wenn besondere
Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.
Derartige Umstände sind nicht erkennbar.
sonstige Berichtsbestandteile
Marktrodach, den 25.03.2024
Karl Weiß, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2024
festgestellt. |