Puschmann +
Jakubowicz GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.931,50 |
99.421,03 |
| I.
Sachanlagen |
70.931,50 |
99.421,03 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.057,98 |
24.335,27 |
| I.
Vorräte |
304,50 |
586,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.130,75 |
16.441,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.622,73 |
7.307,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.857,84 |
1.857,84 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
213.039,77 |
154.187,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
306.887,09 |
279.801,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
179.752,24 |
148.037,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
58.852,12 |
31.714,72 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
213.039,77 |
154.187,65 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
304.887,09 |
277.601,79 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
54.279,15 |
37.993,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
306.887,09 |
279.801,79 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Vorliegender Jahresabschluss der Puschmann &
Jakubowicz GmbH zum 31.12.2010 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB
i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes -BilMoG-)
aufgestellt. Ergänzend zu den handelsrechtlichen
Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB auf. Die
Erleichterungsvorschriften (§§ 274a, 288
Abs. 1 HGB) für kleine Kapitalgesellschaften
wurden bei der Erstellung des Anhangs, nicht jedoch bei der
Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
in Anspruch genommen.
Die Geschäftsführung hat auf eine
Darstellung der Ertragslage sowie der Vermögens- und
Finanzlage verzichtet.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
Satz 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
Zur Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung
der Gesellschaft wurde zu dem unter der Position
"Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter"
ausgewiesenen Darlehen durch den Gesellschafter ein
Teil-Rangrücktritt i.H.v. T€ 250 erklärt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wird nach deutschem
Handelsgesetzbuch unter Beachtung der ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410 € wurden im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben.
In den Vorjahren wurden abnutzbare bewegliche
Anlagegüter, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten
zwischen € 150,00 und € 1.000,00 in einen
Sammelposten eingestellt, der in den Folgejahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst
wird. Beim Ausscheiden eines derart erfassten
Vermögensgegenstandes wird der Sammelposten nicht um
diesen Gegenstand vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz1 HGB)
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
Aufgrund der ausschließlichen Abrechnung in
Euro waren Währungsumrechnungen nicht erforderlich.
Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-,
Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie
Ermessensentscheidungen) sowie Aufstellungserleichterungen
wurden im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben der
Geschäftsführung ausgeübt.
III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
III.1 Angaben zur Bilanz
1.) Anlagevermögen und weitere Aktivposten
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem
beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
2) Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt EUR 25.564,59. Es ist
vollständig eingezahlt.
Entwicklung des Bilanzgewinns/Verlusts, § 268
Abs. 1 S. 2, HS 2 HGB
Das Bilanzergebnis hat sich wie folgt entwickelt:
|
Laufendes Jahr
|
Vorjahr
|
|
EUR
|
EUR
|
Bilanzverlust am 31.
Dezember 2009
|
|
179.752,24
|
Gewinnausschüttung
|
|
|
Einstellung in andere
Gewinnrücklagen
|
|
|
Zwischensumme
|
|
179.752,24
|
Verlustvortrag aus dem
Vorjahr
|
179.752,24
|
148.037,52
|
Jahresfehlbetrag
|
58.852,12
|
31.714,72
|
Entnahme aus den anderen
Gewinnrücklagen
|
|
|
Einstellungen in andere
Gewinnrücklagen
|
|
|
Vorabausschüttungen
|
|
|
Bilanzverlust am 31.
Dezember 2010
|
238.604,36
|
|
III.2 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
IV. Ergebnisverwendung
Zur Ergebnisverwendung schlägt die
Geschäftsführung der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust
i.H.v. € 238.604,36 (resultierend aus dem
Verlustvortrag von € 179.752,24 und dem
Jahresfehlbetrag von € 58.852,12) auf neue Rechnung
vorzutragen.
V. Sonstige Angaben
1) Angaben zur Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Bernd Puschmann, Mörfelden-Walldorf
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. In
Ausübung des Wahlrechts gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der
Gesamtbezüge verzichtet.
2) Angaben betreffend die Gesellschafter
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB):
Ausleihungen
|
|
Euro
|
Forderungen
|
0,00
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
250.607,94
|
Euro
|
Frankfurt a.M., den 14.12.2011
…………………………
|
Geschäftsführer
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Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 250.607,94 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 239.607,94 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2011 festgestellt.
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