Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 1432
Eingetragen
17.4.1978
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schmiede nebst Installationsgeschäft und Reparaturwerkstätte, sowie der Handel mit Landmaschinen, ebenso die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte oder Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich erscheinen oder die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben zu pachten oder sich an solchen zu beteiligen oder auch ihr eigenes Unternehmen zu verpachten.

Historie

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Management

NameRolle
Georg jun. Luger
seit 7.1.2011
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
62.50%
Roswitha Luger
37.50%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Georg Luger
Oberambach 11, 91483 Oberscheinfeld
50000
62.50%
Roswitha Luger
Oberambach 12, 91483 Oberscheinfeld
30000
37.50%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Georg Luger GmbH

Oberscheinfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 21.12.2010

Bilanz

Aktiva

21.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 330,00
I. Sachanlagen 0,00 20,00
II. Finanzanlagen 0,00 310,00
B. Umlaufvermögen 116,87 116,87
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 116,87 116,87
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 87.309,34 87.991,68
Bilanzsumme, Summe Aktiva 87.426,21 88.438,55

Passiva

21.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 40.903,35 40.903,35
II. Bilanzverlust 128.212,69 128.895,03
davon Verlustvortrag 128.895,03 128.615,15
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 87.309,34 87.991,68
B. Rückstellungen 2.679,00 2.810,00
C. Verbindlichkeiten 84.747,21 85.628,55
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 84.747,21 24.933,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 87.426,21 88.438,55

Anhang



Firma
Luger GmbH
Oberambach 12

91483 Oberscheinfeld


I. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 21. Dezember 2010 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter der Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 268 bis 274 a, 276 bis 278 HGB, erstellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren angewendet wurde. Die Bilanzierungsmethoden wurden im Wesentlichen gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr beibehalten. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.


II. Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 279 bis 283 HGB erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

 Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt.


Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Sollten höhere steuerliche Abschreibungen vorgenommen worden sein, so wurden diese aufgrund des § 254 HGB in die Handelsbilanz übernommen. Die Abschreibung erfolgte linear und degressiv nach steuerlichen Höchstsätzen. Der Übergang zur linearen Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern erfolgte, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führte (§ 7 Abs. 3 EStG).

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 410,-- werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben (Bewertungsfreiheit § 6 Abs. 2 EStG). Für Neuzugänge in das bewegliche Anlagevermögen wurde die Abschreibung zeitanteilig vorgenommen. Die Vereinfachungsregel nach Richtlinie 44 Abs. 2 Satz 3 EStR war ab 2004 nicht mehr anwendbar.

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nur aktiviert, soweit sie entgeltlich erworben wurden. Diese wurden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen pro rada temporis abgesetzt.

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Sollten Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen worden sein so handelte es sich hierbei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung.



  Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Waren) werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten wurden mit Hilfe der Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt. Da steuerrechtlich jedoch nur das LiFo-Verfahren sowie der gewogene Durchschnitt ansetzbar ist, wurden Abweichungen zum handelsrechtlichen Wertansatz außerhalb der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung dem Ergebnis zu- bzw. abgerechnet.

War der Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger, so wurde dieser soweit zulässig angesetzt. Bewertungsabschläge wurden nur vorgenommen soweit sie branchenüblich sind. Die Vorräte sind verlustfrei bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden individuelle Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Risiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.



Eigenkapital

Das Eigenkapital ist zu Nennbeträgen bewertet.


Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des zu versteuernden Einkommens bzw. der entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlage unter Abzug geleisteter Vorauszahlungen erfasst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die kaufmännische Vorsicht wurde gem. § 253 HGB beachtet.


Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Ausführungen über die Abzinsung für Rückstellungen in steuerrechtlicher Hinsicht gelten für nichtverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr auch für Verbindlichkeiten. Ausgenommen sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2011 festgestellt.

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