A.V.S. Audio-Video-Service GmbH

Alte Holstenstraße 31, 21031 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 32159
Eingetragen
24.2.1984
Branche
Großhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der UnterhaltungselektronikEinzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
1) die Reparatur und Wartung von Geräten der Unterhaltungs-Elektronik und von Haushaltsgeräten mit allem Zubehör, ferner die Planung, Montage und Reparatur von Antennen- Anlagen, ferner der Handel mit Material und Geräten der Unterhaltungs-Elektronik sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte, 2) Ausgenommen ist der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren. 3) Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Finck
seit 13.6.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

A. V. S. Audio-Video-Service GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 5.120,00 9.092,00
I. Sachanlagen 5.120,00 8.942,00
II. Finanzanlagen 0,00 150,00
B. Umlaufvermögen 29.752,66 33.728,37
I. Vorräte 9.486,50 9.893,91
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.412,54 4.727,76
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.853,62 19.106,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten 973,59 1.660,95
Bilanzsumme, Summe Aktiva 35.846,25 44.481,32

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 685,72 2.809,81
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Verlustvortrag 50.443,47 48.319,38
B. Rückstellungen 2.100,00 1.750,00
C. Verbindlichkeiten 33.060,53 39.921,51
Bilanzsumme, Summe Passiva 35.846,25 44.481,32

Anhang für das Geschäftsjahr 2013

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der A. V. S. Audio-Video-Service GmbH zum 31.12.2012 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Unfertige und fertige Erzeugnisse waren nicht im Bestand.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Pensionsrückstellungen sind nicht zu berücksichtigen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert, soweit nicht aufgrund einer unverzinslichen Gewährung abzuzinsen war.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Währungspositionen sind nicht zu bewerten.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anteilsbesitz befindet sich nicht im Betriebsvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.412,54 468,04 4.727,76 574,02

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 33.060,53 10.010,09 39.921,51 8.594,20

Der Gesellschafter hat zum Ausgleich des negativen Kapitalkontos den Rangrücktritt für seine Forderungen gegen die Gesellschaft bis zu dessen Höhe erklärt.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Rainer Finck

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Hamburg, den 20. Januar 2015

gez. Rainer Finck, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.1.2015.

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