bmb Ingenieurgesellschaft Scheel mbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oskar Maria de Felice seit 26.9.2022 | Prokura |
Katharina Dahl seit 26.9.2022 | Prokura |
Jan-Frederik Thomas Dr. Arnold seit 13.1.2022 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Flightright GmbHPotsdamJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020(AMTSGERICHT POTSDAM HRB 25958 P)BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020(VORJAHR ZUM VERGLEICH)AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020 (VORJAHR ZUM VERGLEICH)
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020A. ALLGEMEINE ANGABEN Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Potsdam und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 25958 P eingetragen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses der Flightright GmbH, Potsdam, erfolgt gemäß dem Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir auch die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt. B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die folgenden Grundsätze angewendet: 1. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. 2. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Soweit zulässig, wird für bewegliche Anlagegüter, die zwischen dem 01. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020 angeschafft oder hergestellt werden, die degressive Abschreibungsmethode angewandt, sofern die lineare Abschreibungsmethode nicht zu einem höheren Jahresabschreibungsbetrag führt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu einem höheren Jahresabschreibungsbetrag führt als die Fortführung der degressiven Methode. Die Abschreibungen auf Neuzugänge werden zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über € 250,00 und bis € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang behandelt. 3. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. 4. Die Bewertung unfertiger Leistungen erfolgt zu durchschnittlichen Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. 5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, sowie das allgemeine Ausfallrisiko durch Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 6. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. 7. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Erwartete Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. 8. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 9. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet (§ 256a HGB). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. C. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS I. Erläuterung der Bilanz 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr sind nachfolgend dargestellt.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 106 (Vorjahr: T€ 34) und betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 37 (Vorjahr: T€ 10) und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 69 (Vorjahr: T€ 24). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 413 (Vorjahr: T€ 413). 3. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel stehen der Flightright GmbH nicht in voller Höhe von T€ 9.055 (Vorjahr: T€ 8.699) zur Verfügung. Die Position enthält im Kundenauftrag durchzuleitende Gelder in Höhe von T€ 4.737 (Vorjahr: T€ 4.298), die an die Auftraggeber weiterzugeben sind. Zum Abschlussstichtag ist eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe passiviert. 4. Eigenkapital Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von T€ 6.804 enthalten. 5. Sonstigen Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Fluggastrechten gegenüber den Fluggesellschaften (T€ 2.433), Personalkosten (T€ 334), Rechtsstreitigkeiten (T€ 57) und ausstehende Rechnungen (T€ 29). 6. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten sind nicht bestellt. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf solche aus Steuern T€ 57 (Vorjahr: T€ 94) und solche im Rahmen der sozialen Sicherheit T€ 5 (Vorjahr: T€ 2). II. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 203 (Vorjahr: T€ 110) enthalten. Diese betreffen Auflösungen von Rückstellungen i.H.v. T€ 123 (Vorjahr: T€ 88) sowie übrige Erträge mit T€ 80 aus der Vereinnahmung einer Vertragsstrafe (Vorjahr: T€ 22). 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung gemäß § 277 Abs. 5 S. 2 HGB in einer Höhe von T€ 5 (Vorjahr: T€ 7) enthalten. 3. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens In der Position "Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens" sind Zinserträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 45 (Vorjahr: T€ 18) enthalten. III. Ergänzende Angaben Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine Haftungsverhältnisse. Die zum 31. Dezember 2020 bestehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
In den sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind keine Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. 2. Personalstand
3. Zusammensetzung der Organe Im Geschäftsjahr waren zu Geschäftsführern bestellt:
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer wird in Anwendung der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 4. Aufstellung des Anteilsbesitzes
5. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 der Medien Union GmbH Ludwigshafen, Ludwigshafen am Rhein, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. 6. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2020 auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben.
Potsdam, den 29. April 2021 FLIGHTRIGHT GMBH, POTSDAM Dr. Philipp Kadelbach Sebastian Legler Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 07. September 2021 festgestellt. LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die Flightright GmbH verhilft seit ihrer Gründung 2010 Fluggästen mit annullierten und verspäteten Flügen rein erfolgsbasiert zu ihrem Recht. Mit der online-basierten Rechtsdienstleistung verbindet Flightright juristische Expertise, effiziente Prozesse und IT-gestützte Automatisierung. Basierend auf der Richtlinie EU261 stehen Passagieren bei verspäteten oder annullierten Flügen in Abhängigkeit von der Flugdistanz 250 bis 600 € pro Passagier zu. Flightright hilft Passagieren bei der Durchsetzung dieser Forderung und erhält eine Provision nach erfolgreicher Durchsetzung gegenüber der Airline. Bei durch die Airline stornierten Flügen hilft Flightright außerdem provisionsbasiert bei der Wiedererlangung der Kosten für das Flugticket. Dabei konnte sich Flightright mit seiner starken Kundenorientierung als klarer Marktführer für Fluggastrechte in den relevanten Segmenten in Deutschland etablieren. 2. Forschung und Entwicklung Flightright betreibt keine Forschung und Entwicklung. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Branche der Fluggastrechte-Portale wurde 2020 stark von den Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie beeinflusst. Die Einführung von Einreisesperren und die damit verbundene Annullierung von Flügen bis hin zur kompletten Einstellung des Flugverkehrs durch eine Vielzahl von Airlines führte zu einem drastischen Einbruch des Luftverkehrs. Der Tiefpunkt war ein Einbrechen des weltweiten Flugverkehrs im April 2020 um 94 %. Bis September erholte sich der Flugverkehr langsam wieder. Für das Gesamtjahr 2020 ist der Luftverkehr jedoch gegenüber dem Vorjahr um zwei Drittel eingebrochen. Die Flugannullierungen im Zuge der COVID-19-Pandemie sind zum Großteil nicht entschädigungsberechtigt und durch das geringe Flugaufkommen entsteht eine geringere Anzahl an Verspätungen. Die Einschränkungen im Reiseverkehr führten dazu, dass die Nachfrage nach Entschädigungen zu Flugverspätungen einbrach. Eine Vielzahl der Passagiere sah sich jedoch mit anderen rechtlichen Problemen bei ihren Reisen konfrontiert, wie die geringe Bereitschaft der Airlines, gezahlte Ticketpreise nach einer Stornierung zurück zu erstatten. Daher hat Flightright in 2020 den Bereich Ticketpreisrückerstattung im Kernmarkt Deutschland eingeführt. 2. Geschäftsverlauf und Lage a) Ertragslage Die Jahresumsatzerlöse von 12.944 T€ liegen 8.939 T€ unter dem Vorjahreswert, was insbesondere aus dem Rückgang der Fälle infolge der COVID-19 Pandemie resultiert. Den Hauptanteil bildet weiterhin das deutsche B2C Geschäft. Der Personalaufwand ist um knapp 40 % auf 3.672 T€ gesunken, da durch das geringere Fallvolumen eine geringere Betriebsgröße nötig ist. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen liegen mit 1.744 T€ 27 % unter dem Vorjahresniveau, da die Kosten für die anwaltlich durchgesetzten Fälle niedriger waren als im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 3.950 T€ 54 % unter dem Vorjahr. Den Großteil machen hier die Aufwendungen für Marketing aus, die geringer ausgefallen sind als im Vorjahr. b) Finanzlage Das Eigenkapital ist absolut und relativ stark gewachsen. Die Eigenkapitalquote steigt auf knapp 47 % aufgrund des hohen Jahresüberschusses. Die Finanzlage kann als stabil bezeichnet werden. Die Kapitalrücklage steigt durch die Einzahlung einer Gesellschafterin um 291 T€. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sinken aufgrund der außerplanmäßigen Tilgung der Darlehen auf null. In den Rückstellungen sind Steuerrückstellungen in Höhe von 1.849 T€ und Rückstellungen für fallbezogene Rechtskosten in Höhe von 2.433 T€ enthalten. Der Grund hierfür ist insbesondere ein Anstieg der Anzahl an Fällen, die derzeit vor Gericht sind, sowie höhere Rückstellungen für gerichtliche Fällen von Fluggesellschaften mit erhöhtem Ausfallrisiko. Die liquiden Mittel beinhalten Fremdgelder in Höhe von 4.737 T€ (Vorjahr 4.298 T€), die Flightright nicht zur freien Verfügung stehen. Die Fremdgelder betreffen im Kundenauftrag durchzuleitende Gelder, die an die Auftraggeber weiterzuleiten sind. Der Betrag ist in gleicher Höhe als Verbindlichkeit gegenüber den Kunden ausgewiesen. c) Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr von 19.389 T€ auf 20.589 T€ erhöht. Die wesentlichen Posten der Aktiva sind das Anlagevermögen mit 4.814 T€, die Vorräte mit 5.189 T€, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 722 T€ und der Kassen- und Bankbestand mit 9.055 T€. Im Anlagevermögen gab es folgende wesentliche Veränderungen. Unter anderem lässt die Abschreibung der in 2018 erworbenen Geschäftsbezeichnung "Flugrecht" die immateriellen Vermögensgegenstände um 407 T€ sinken. Des Weiteren steigen die Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen um 950 T€ durch die Steigerung der Anteile an der Chevalier GmbH auf 100%, Aufstockung der Kapitalrücklage der Mobilityright GmbH zur Finanzierung des Geschäftsaufbaus sowie Erhöhung des Darlehens an die Chevalier GmbH. Durch die Zahlung der Kaution für das neue Büro (Bezug in 2021) steigen die sonstigen Ausleihungen um 352 T€. Im Umlaufvermögen steigt vor allem der Bestand an geleisteten Anzahlungen an deutsche Anwälte durch die gestiegene Anzahl an offenen Fällen zum Stichtag, die mit Anwälten durchgesetzt werden. Außerdem sinken im Umlaufvermögen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, da im Vergleich zum Stichtag im Vorjahr einzelne Dienstleistungen im Geschäftsjahr gesunken sind und somit das Volumen der Abgrenzung geringer ausfällt. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Unsere für die Steuerung des Unternehmens bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind die Umsätze sowie das EBITDA. Die Jahresumsatzerlöse von 12.944 T€ liegen 8.939 T€ unter dem Vorjahreswert, was insbesondere aus dem Rückgang der Fälle infolge der COVID-19-Pandemie resultiert. Den Hauptanteil bildet weiterhin das deutsche B2C Geschäft. Das geplante EBITDA ist gesunken und liegt 26 % unter dem Vorjahreswert. Damit fällt der Rückgang des EBITDA geringer aus als der Rückgang der Erlöse, da gleichzeitig Kosten eingespart werden konnten. 4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Der nichtfinanzielle Leistungsindikator sind die akquirierten Fälle. Im Geschäftsjahr 2020 konnten rund 11% weniger Fälle akquiriert werden als im Vorjahr, inklusive des neuen Produktes Ticketpreisrückerstattung. 5. Gesamtaussage In 2020 konnte Flightright von der Bearbeitung von Fällen, die Verspätungen und Annullierungen aus dem Jahr 2018 und 2019 betreffen, profitieren und somit trotz eines sehr herausfordernden Marktumfeldes durch Einsparungen zwar einen starken Umsatzrückgang aber eine nur moderat sinkende Ertragslage im Vergleich zum Vorjahr erzielen. III. Zweigniederlassungsbericht Flightright besitzt keine Zweigniederlassung. IV. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2021 erwartet Flightright aufgrund zunehmender Impfungen einen leichten Anstieg der Reisen zum Sommer. Die Nachfrage ist laut Branchenmedien für Sommerreisen zumindest innerhalb der Europäischen Union hoch. Das Geschäft für Geschäftsreisen wird voraussichtlich auch mittelfristig nicht das Vorkrisenniveau erreichen. Für den Fluggastrechtemarkt erwartet Flightright eine ähnliche Entwicklung wie für den Flugverkehr. V. Chance- und Risikobericht 1. Risikobericht Die Entwicklung der COVID-19-Pandemie und die Auswirkungen stellt die Luftfahrtbranche auch in 2021 weiterhin vor große Herausforderungen. Aktuell ist noch nicht abzusehen, wann Flugreisen wieder uneingeschränkt möglich sein werden, oder mit welchen Einschränkungen bei Reisen zu rechnen sein wird. Außerdem bleibt abzuwarten, ob eine langsame Wiederaufnahme des Flugbetriebes zur gleichen Anzahl an Verspätungen führt, da der Luftraum und die operativen Prozesse nicht so belastet sein werden. Außerdem besteht ein hohes Risiko, dass auch die Nachfrage insbesondere bei Geschäftsreisen längerfristig unter dem bisherigen Niveau bleiben wird. Die temporäre Einstellung des Flugverkehrs bedeutet für alle Airlines ein massives Profitabilitäts- und Liquiditätsproblem. Es ist möglich, dass trotz staatlicher Stützmaßnahmen einige Airlines den Flugbetrieb einstellen und Insolvenz anmelden werden. In diesem Fall würden auch die Fälle im Flightright Portfolio von diesen Airlines wertlos. Eine Neuordnung der EU-Verordnung für Fluggastrechte hätte Einfluss auf das Geschäft von Flightright. Aktuell gibt es aber aufgrund anderer, dringlicher Themen auf europäischer Ebene keine konkreten Bestrebungen zu einer Änderung. 2. Chancenbericht Es besteht die Chance, dass die Reisetätigkeit wieder stark zunimmt im Laufe des Jahres 2021, vor allem sobald eine Herdenimmunität erreicht wird, insbesondere durch die Impfungen oder durch spezifische Reiseregelungen, wie z.B. den digitalen europäischen Impfpass. Die Nachfrage nach Urlaubsreisen ist groß und dies kann sich in entsprechenden Flugbuchungen widerspiegeln, sobald Reisen wieder möglich sind. Außerdem könnte es dazu kommen, dass die krisenbedingten Kosteneinsparungen der Airlines die entschädigungsberechtigten Verspätungen und Annullierungen steigen lassen. Mittelfristig (nach der COVID-19-Pandemie) ist Wachstum insbesondere in den europäischen Märkten außerhalb Deutschlands für Flightright zu erwarten. Hierbei ist insbesondere eine fokussierte Marktbearbeitung eine große Chance. Zudem besteht in allen europäischen Ländern weiterhin Potenzial im Ausbau des Wissens über Fluggastrechte. Dies sieht Flightright als mögliches Wachstumspotenzial an. Die Effekte aus der COVID-19-Pandemie kann einige Wettbewerber aus dem Markt drängen, wenn diese keine ausreichende Liquidität haben, um den temporären Geschäftsausfall zu überbrücken. Dies bietet für Flightright die Möglichkeit, den Markt zu konsolidieren und bei einer Erholung des Marktes aufgrund der eigenen Liquidität stärker von der Markterholung zu partizipieren als manche Wettbewerber. Sollte es weiterhin zu einer großen Zahl von Flugannullierungen kommen (z.B. aufgrund von weiteren COVID-19-Reisebeschränkungen oder Ausbrüchen) kann dies das Geschäft im Bereich Ticketpreisrückerstattung stärken. Durch die Einführung des Produktes Ticketpreisrückerstattung konnte sich Flightright in den Medien als kompetenter Ansprechpartner darstellen sowie die Kundenbasis zufriedener Kunden erweitern auf Kunden, die noch nie von anspruchsberechtigten Flugverspätungen betroffen waren. 3. Gesamtaussage Die Risiken aus der COVID-19-Pandemie stellen auch für Flightright massive Risiken dar. Gleichzeitig ist eine Erholung im Sommer 2021 möglich und somit bieten sich auch Möglichkeiten einer raschen, teilweisen Erholung des Fluggastrechtegeschäfts. VI. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Es existiert ein Darlehen an eine Tochtergesellschaft der Flightright GmbH, dessen Rückzahlung von der Entwicklung des Geschäfts des Tochterunternehmens abhängt.
Potsdam, den 29. April 2021 Flightright GmbH Sebastian Legler Dr. Philipp Kadelbach Die Geschäftsführung Für den vollständigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 vor der Inanspruchnahme von Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Flightright GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Flightright GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Flightright GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, den 29. April 2021 Keiper
& Co. KG
Dr. Guldan, Wirtschaftsprüfer Schulte, Wirtschaftsprüfer |
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