Brummer
Siebdruck GmbH
Bad
Münstereifel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
58,00 |
483,00 |
| I.
Sachanlagen |
58,00 |
483,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
82.619,46 |
125.688,35 |
| I.
Vorräte |
54.840,00 |
60.475,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.272,09 |
41.106,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.507,37 |
24.106,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
820,00 |
1.634,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
245.611,89 |
208.655,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
329.109,35 |
336.460,58 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
234.655,23 |
173.923,25 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
36.956,66 |
60.731,98 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
245.611,89 |
208.655,23 |
| B.
Rückstellungen |
6.335,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
322.774,35 |
332.460,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
329.109,35 |
336.460,58 |
Anhang
Brummer Siebdrucktechnik GmbH, Bad
Münstereifel-Hummerzheim
Anhang zum 31. Dezember 2010
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1 i.V.m.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Bilanz ist entsprechend dem
Gliederungsschemata des §§ 266 HGB
erstellt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften
des GmbHG beachtet.
Die Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die abnutzbaren Sachanlagen werden zu Anschaffungs-/
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und
außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt.
Planmäßige Abschreibungen werden degressiv oder
linear auf der Basis der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen, wobei die steuerlich
zulässigen Abschreibungssätze zugrundegelegt
werden, soweit diese handelsrechtlich zulässig sind.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne
von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Anschaffungskosten bis
EUR 410,00 wurden bis zum Geschäftsjahr 2007 und
werden ab dem Geschäftsjahr 2010 im Anschaffungsjahr
unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll
abgeschrieben.
In den Geschäftsjahren 2008 und 2009 wurden
bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00
im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche abnutzbare
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellkosten von mehr als EUR 150,00
bis zu EUR 1.000,00 wurden wegen der untergeordneten
wertmäßigen Bedeutung analog der steuerlichen
Vorschriften zu einem Sammelposten zusammengefasst. Dieser
Sammelposten wurde im Zugangsjahr und wird in den folgenden
vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 ergebnismindernd
aufgelöst.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie
geleistete Anzahlungen sind mit den
Anschaffungskosten oder soweit nach dem Niederstwertprinzip
niedrigere beizulegende Werte zum Bilanzstichtag zu
berücksichtigen waren, mit diesen bewertet.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden mit
den Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten
wurden die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten
sowie notwendige Teile der Gemeinkosten einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind berücksichtigt.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalzahlbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben zu Posten der Bilanz
3.1
Anlagevermögen
Zur Aufgliederung der Entwicklung des
Anlagevermögens wird auf die nachfolgende Entwicklung
des Anlagevermögens verwiesen.
Im Geschäftsjahr wurden EUR 422,00
planmäßige Abschreibungen vorgenommen, davon
entfallen EUR 0,00 auf Sofortabschreibung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern.
3.2
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für die
Jahresabschlusserstellung und für die
Aufbewahrungspflicht.
3.3
Verbindlichkeiten
Nach Restlaufzeiten gliedern sich die
Verbindlichkeiten wie folgt:
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
|
einer Rest-
|
laufzeit
|
Vorjahr
|
zum 31.12.2010
|
|
kleiner 1J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
15,5
|
7,1
|
8,4
|
0,00
|
83,3
|
aus L und L
|
8,5
|
8,5
|
0,0
|
0,00
|
23,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
294,2
|
294,2
|
0,0
|
0,00
|
219,3
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
4,6
|
4,6
|
0,0
|
0,00
|
6,9
|
Summe
|
322,8
|
314,4
|
8,4
|
0,00
|
332,5
|
4.
Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
5.
Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Bilanzverlust in Höhe von EUR 271.611,89 auf neue
Rechnung vorzutragen.
6.
Sonstige Angaben
Die Bilanz enthält folgende Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
EUR
Darlehensforderungen
in
sonstige
Ausleihungen
0,00
Darlehensverbindlichkeiten
in
sonstige
Verbindlichkeiten
294.150,20
Gesellschafterverrechnung
in
sonstige
Vermögensgegenstände
0,00
Die Geschäftsführung obliegt Herrn Rainer
Brummer, sen., Bad Münstereifel, Siebdrucker
Bad Münstereifel-Hummerzheim, den
Rainer Brummer, sen. Geschäftsführer
|
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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