Wiespaal
gGmbH
Königshügel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
186.086,00 |
203.170,00 |
| I.
Sachanlagen |
185.604,00 |
202.688,00 |
| II.
Finanzanlagen |
482,00 |
482,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
190.659,53 |
163.209,73 |
| I.
Vorräte |
3.704,40 |
3.355,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
186.665,29 |
142.068,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
289,84 |
17.785,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.076,06 |
3.572,37 |
| Summe
Aktiva |
382.821,59 |
369.952,10 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
94.620,70 |
136.617,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
28.700,00 |
28.700,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
21.500,00 |
21.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
7.200,00 |
7.200,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
129.417,85 |
200.113,68 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
41.997,15 |
70.695,83 |
| B.
Sonderposten für Investitionszulagen und
für Zuschüsse Dritter |
|
3.375,00 |
| C.
Rückstellungen |
45.156,78 |
24.676,78 |
| D.
Verbindlichkeiten |
243.044,11 |
205.282,47 |
| Summe
Passiva |
382.821,59 |
369.952,10 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Rechtsträger
Die Gesellschaft führt die Firma Wiespaal gGmbH.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Königshügel.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der
Bildung, Erziehung und Jugendhilfe. Der Zweck wird
insbesondere verwirklicht durch das Betreiben von
Jugendhilfeeinrichtungen, die den Zweck verfolgt, Hilen zur
Erziehung zu Leisten.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Wiespaal gGmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Dabei wurden die
gesellschaftsindividuellen Besonderheiten beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren iSd. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
III.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklassen
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Sie hat bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 274a, 288 Abs. 1
HGB und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses von den
Erleichterungen gemäß § 326 HGB
Gebrauch gemacht.
Geschäftszweigtypische Ergänzungen der
Gliederung
Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses
enthält gegenüber der Gliederung nach HGB
folgende Besonderheit: Bei der Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde bei der Darstellung der Erträge
den Anforderungen der gemeinnützigkeitsrechtlichen
Sphärentheorie Rechnung getragen.
IV.
Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und die Bewertung der
Vermögensgegenstände ist gemäß
§§ 238 ff. und §§ 252, 253
ff. HGB vorgenommen worden. Für die Aufstellung des
Jahresabschlusseswaren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
·
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten
einbezogen.
Es wurde, soweit abnutzbar, um planmäßige
lineare Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände gemäß den
steuerlichen amtlichen AfA-Tabellen und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
·
Sachanlagen (GWG bzw. Sammelposten)
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Anlagegütern, die einer
selbstständigen Nutzung fähig waren, mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht unter
250 EUR aber nicht über 800 EUR wurden als
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gem.
§ 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgezogen.
·
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
·
Beteiligungen zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
·
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
·
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt und unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
·
Schecks, Kassenbestände, Postbank und
Bankguthaben
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
·
Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben bzw.
Einnahmen angesetzt, die Aufwand bzw. Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellten.
·
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Investitionszuschüsse wurden in Sonderposten
für Zuschüsse und Zulagen eingestellt.
Sonderposten wurden grundsätzlich entsprechend der
Abschreibungsdauer der bezuschussten
Vermögensgegenstände erfolgswirksam
aufgelöst.
·
Rückstellungen
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
·
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
V.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der
Bilanz
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Forderungen
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr. Eine Abzinsung erfolgte laufzeitbedingt
nicht.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten TEUR 35,6
Forderungen gegen Gesellschafter.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für Urlaubsansprüchesowie Abschluss-
und Prüfungskosten gebildet. Eine Abzinsung erfolgte
laufzeitbedingt nicht.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von
· bis
zu 1 Jahr beträgt TEUR 162,7 (Vorjahr:
TEUR 116,8),
· mehr
als 1 Jahr beträgt TEUR 80,3 (Vorjahr:
TEUR 26,9),
· mehr
als 5 Jahren beträgt TEUR 0,0(Vorjahr:
TEUR 61,7).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt TEUR 101,3.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
·
Sicherungsübereignung
·
Grundschuld
·
Globalabtretung
VI.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung
Erträge
Die Erträge resultieren im Wesentlichen
ausZweckbetrieb Leistungsentgelte (TEUR 1.443,3).
Aufwendungen
Die Aufwendungen resultieren im Wesentlichen
ausPersonalkosten (TEUR 1.070,6), Mieten
(TEUR 133,9) und Betreuungsaufwand (TEUR 73,7).
VII.
Sonstige Pflichtangaben
Organe der Gesellschaft
- Gesellschafterversammlung
- Geschäftsführung
Organmitglieder
Der Geschäftsführung gehörten
während des abgelaufenen Geschäftsjahres folgende
Personen an:
- Herr Meik Davidsen, Flensburg, mit der Befugnis die
Gesellschaft allein zu vertreten.
- Herr Martin Menrath, Gettorf, mit der Befugnis die
Gesellschaft allein zu vertreten.
Organvergütungen
Die Angabe der Aufwendungen für die
Organmitglieder wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB
unterlassen.
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden gem. § 267
Abs. 5 HGB durchschnittlich 30,00 (VJ 26,00)
Arbeitnehmer beschäftigt.
Unterschrift Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 28.3.2025.
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