EQUI-Fibres Beteiligungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johann Kottulinsky seit 20.12.2013 | Liquidator |
Johann Herman Roeckl seit 20.12.2013 | Liquidator |
Christof Mag. Pöltner seit 3.8.2009 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Lenzing AG | 51.00% |
EQUI-Fibres | 3.12% |
Beteiligungsgesellschaft mbH | 1.38% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
European Precursor GmbH i. L.KelheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.12.2013 bis zum 09.12.2014Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr vom 10. Dezember 2013 bis 9. Dezember 2014Anwendung der gesetzlichen Vorschriften Die European Precursor GmbH i. L., Kelheim, ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wird unter Aufgabe der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern) aufgestellt. Am 10.12.2013 hat die Gesellschafterversammlung die Liquidation der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung beschlossen und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Liquidationseröffnungsbilanz nebst erläuterndem Bericht wurde auf den 10.12.2013 aufgestellt. Die Vorjahresbeträge in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft sind nicht unmittelbar vergleichbar mit den Beträgen des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres, weil der letzte Jahresabschluss der werbenden Gesellschaft vor der Liquidationseröffnungsbilanz, für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 09. Dezember 2013, ein Rumpfgeschäftsjahr abgebildet hat. I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung der Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Bankguthaben erfolgte zum Nennwert. Eigenkapital In der Bilanz wird ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in Höhe von T€ 22.402 ausgewiesen. Eine Verschuldung im Sinne der Insolvenzordnung liegt allerdings gemäß § 19 Abs. 2 InsO nicht vor, da in Bezug auf die in der Bilanz zum 09.12.2014 in Höhe von T€ 22.437 ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit den denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, Rangrücktritte im Sinne von § 39 Abs. 2 HGB erklärt worden sind. Pensionsverpflichtungen Die versicherungsmathematische Bewertung der noch bestehenden Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des laufenden Einmalprämienverfahrens. In die Rückstellung wurden zwei unverfallbare Anwartschaften sowie eine bestehende Rentenverpflichtung einbezogen. Folgende Prämissen wurden zugrunde gelegt:
Die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wird angewandt. Als Basis dienen die "Richttafeln 2005G" von Prof. Klaus Heubeck. Diese Pensionsverpflichtungen sollen im weiteren Verlauf der Liquidation auf eine Liquidationsversicherung übertragen werden. Deshalb wurde in den sonstigen Rückstellungen eine Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe der Differenz zwischen dem Bilanzwert der Pensionsrückstellungen gemäß Bewertungsgutachten und dem Ablösewert der Verpflichtungen laut dem der Gesellschaft vorliegenden Angebot einer Liquidationsversicherung passiviert. Für bestehende vertragliche Ausgleichsansprüche wurden entsprechende Forderungen aktiviert. Verpflichtung aus Deferred Compensation-Vereinbarung Bei der hierbei von der Gesellschaft erteilten Gehaltsverzichtszusage richtet sich die Versorgungsleistung alleine nach den Leistungen aus der bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung, die an den Arbeitnehmer verpfändet ist. Nach Auffassung des IDW (IDW RS HFA 30) sind rückgedeckte Versorgungszusagen wie wertpapiergebundene Versorgungszusagen zu behandeln. Die Verpflichtung ist demnach in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Wertpapiers (T€ 3), der bei einer Rückdeckungsversicherung deren Aktivwert entspricht, zu bewerten. Bei den Rückdeckungsversicherungen handelt es sich außerdem um Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB, das mit der zugehörigen Verpflichtung zu saldieren ist. Es entfällt daher sowohl der Ausweis des Aktivwertes der Versicherung als auch der des Wertes der Versorgungsverpflichtung (Nullausweis). Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen passiviert. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. II. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle zum 09.12.2014 ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 166 (10.12.2013: T€ 285). Rückstellungen Es bestehen Aktivwerte und gleichhohe Verpflichtungen aus einer Deferred Compensation-Vereinbarung von jeweils T€ 3 (Nullausweis). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen T€ 22.437 (10.12.2013: T€ 21.081). Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 22.437 (10.12.2013: T€ 11.804). Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 22.437 sind mit einer wirksamen Rangrücktrittsvereinbarung versehen. III. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Aktivierung von vertraglichen Ausgleichsansprüchen. IV. Sonstige Angaben Liquidatoren Im Geschäftsjahr 10.12.2013 bis 09.12.2014 waren zu Liquidatoren bestellt: · Johann Röckl, Aufhausen, Diplom-Betriebswirt · Johann Kottulinsky, Gmunden, Österreich, kaufmännischer Angestellter Konzernzugehörigkeit Der Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen ist, wird von der Lenzing Aktiengesellschaft, Lenzing, Österreich, aufgestellt und beim Firmenbuchgericht Wels hinterlegt. Der Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen, der öffentlich zugänglich ist und in den die Gesellschaft einbezogen ist, wird von der B & C Industrieholding GmbH, Wien, Österreich, aufgestellt und beim Firmenbuch Wien hinterlegt. Oberstes Mutterunternehmen der B & C Industrieholding GmbH und somit der Gesellschaft ist die B & C Privatstiftung, Wien, Österreich. Kelheim, den 09. Juni 2015 Die Liquidatoren Johann Röckl Johann Kottulinsky (Liquidator) (Liquidator) Datum der FeststellungDer Jahresabschluß zum 09.12.2014 wurde am 20.08.2015 festgestellt. |
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