Norbert Hethke Verlag GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 333050
Eingetragen
13.2.1986
Branche
Verlegen von BüchernVerlegen von ZeitschriftenEinzelhandel mit Büchern
Gegenstand
das Verlegen und Verkaufen von Büchern, Schriften und sonstigen gedruckten Werken.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ursula Hethke
Schönfärbeweg 24, 69250 Schönau
Volker Hethke
Birkenweg 2, 76684 Östringen

Konzern- und Jahresabschlüsse

Norbert Hethke Verlag GmbH

Schönau

Jahresabschluss zum 31.12.2006

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,51

0,51

II. Sachanlagen

12.757,12

21.003,82

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

181.000,00

211.284.,25

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

66.766,64

58.134,26

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

69.543,05

104.974,90

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

330.067,32

395.397,74



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-18.932,17

46.332,92

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

26.245,84

-65.265,09

Steuerlicher Ausgleichsposten

-735,25

-735,25

B. Rückstellungen

3.300,00

4.346,30

C. Verbindlichkeiten

294.624,31

385.154,27

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

330.067,32

395.397,74

ANHANG

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Personen- und Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Anhang bezieht sich auf die für Offenlegungszwecke vereinfachte Bilanz des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr zum 31.Dezember 2006.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bewertungs- und Gliederungsvorschriften wurden unverändert zu denen des Vorjahres angewandt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Bilanz

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und der im Geschäftsjahr 2006 planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger, zeitanteiliger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bemessen.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und -soweit abnutzbar- um planmäßige Abschreibungen vermindert, die nach den voraussichtlichen Nutzungsdauern bemessen wurden. Bei den beweglichen Vermögensgegenständen wurde die lineare als auch die degressive Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht.

Bei den Zugängen/Abgängen wurden die Abschreibungsraten monatlich, pro rata temporis verrechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden entsprechend dem Bewertungswahlrecht gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten bewertet, sofern nicht der Teilwert nach dem Niederstwertprinzip anzusetzen war.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind durch Inventuraufstellungen nachgewiesen. Da die allgemeinen Forderungen ausschließlich kurzfristig sind, wurde eine Pauschalwertberichtigung nicht gebildet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem jeweiligen Nennwert bilanziert worden.

Die Rückstellungen wurden unter kaufmännischen Gesichtspunkten bewertet und berücksichtigen die bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Nach Erklärungen der Geschäftsführung bestanden am Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse gemäß § 252, 268 (7) HGB, sowie keine sonstigen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB.

Schönau, den 23.03.2007

 

Norbert Hethke

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