Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 20367
Vorher
Randerath Projektentwicklungs-GmbH
Eingetragen
14.5.1997
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen sowie deren Management im Bereich Forschung, Produktentwicklung und artverwandten Dienstleistungen als auch die Durchführung von Bauträgermaßnahmen, Tätigkeit als Generalübernehmer sowie als Baubetreuer, sowie alle artverwandten Geschäfte, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern.

Historie

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Management

NameRolle
Bernhard Randerath
seit 19.8.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Abu Dhabi
50.000 DM
100.00%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

Randerath Projektentwicklungs-GmbH

Drochtersen-Assel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 429,00 571,00
I. Sachanlagen 429,00 571,00
B. Umlaufvermögen 388.915,18 389.106,96
I. Vorräte 388.900,00 388.900,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 192,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15,18 14,56
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 26.608,12 25.185,70
Bilanzsumme, Summe Aktiva 415.952,30 414.863,66

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 50.750,29 49.940,87
III. Jahresfehlbetrag 1.422,42 809,42
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 26.608,12 25.185,70
B. Rückstellungen 1.250,00 350,00
C. Verbindlichkeiten 414.702,30 414.513,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 415.952,30 414.863,66

Anhang


1. Allgemeine Angaben




Der Jahresabschluss der Randerath Projektentwicklungs-GmbH, Drochtersen, wurde nach den handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB und ist gemäß § 325 HGB zur Offenlegung verpflichtet.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.


2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und - soweit es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt - vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt gene­rell die lineare Abschreibungsmethode - und zwar im steuerlich zulässigen Rahmen - zur Anwendung. Auf im Veranlagungszeitraum 2010 angeschaffte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens ist die zeitanteilige Abschreibung angewendet worden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 410,00 Euro werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwendungen behandelt.

Außerplanmäßige handelsrechtliche Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.

Der Bestand an fertigen Erzeugnissen wird zu Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen werden vorgenommen, soweit dies aus  kaufmännischen Gründen notwendig ist oder soweit auf einen niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben ist.
 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten bilanziert.

Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung der sonstigen Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Erfüllungsbetrag, jedoch unter Beachtung des Höchstwertprinzips, angesetzt.


3. Erläuterungen zur Bilanz


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist nach § 268 Abs. 2 HGB im Anlageverzeichnis dargestellt.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Das Eigenkapital beträgt 50.000,00 DEM (25.564,59 Euro) gemäß Handelsregistereintrag.

Es handelt sich bei sämtlichen Positionen um Rückstellungen für ungewisse Ver­bindlichkeiten i.S.v. § 249 Abs. 1 HGB.

Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich um die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und um sonstige Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen TEuro 48,0. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen insgesamt TEuro 385,0 (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Die Verbindlichkeiten zur Finanzierung der in den Vorräten ausgewiesenen Immobilien sind durch Grundpfandrechte gesichert.


4. Sonstige Angaben



Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Demzufolge ist sie gemäß § 316 Abs. 1 HGB nicht zur Prüfung verpflichtet.

Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Zur Vermeidung insolvenzrechtlichen Überschuldung hat der Gesellschafter eine Rangrücktrittserklärung unterzeichnet.

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter.


Geschäftsführer der Randerath Projektentwicklungs-GmbH ist:


Herr Bernhard Randerath, Diplom-Ingenieur


Der Geschäftsführer hat die Befugnis, im Namen der Gesellschaft, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.


Drochtersen-Assel, den 04. November 2011

Bernhard Randerath

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 385.210,23 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 387.228,85 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2011 festgestellt.

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