ZRZ Spedition GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
David Willi Beißwenger seit 5.8.2021 | Geschäftsführer |
Dominik Abele seit 5.8.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
David Willi Beißenwenger | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Joos MSR GmbHAdelmannsfeldenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva
Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2019der Joos MSR GmbH, Hauptstr. 91, 73486 AdelmannsfeldenA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Die Joos MSR GmbH hat ihren Sitz in Hauptstr. 91, 73486 Adelmannsfelden und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Ulm HRB 734529. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang einschließlich Anlagespiegel. 2. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2019 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrags zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. 3. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 4. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 7. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten". 8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 9. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 10. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag 31.12.2019 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreiten. 11. Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.
(ohne Auszubildende und Geschäftsführer) B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde nicht ausgeübt. 3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist. Eine Auflösung von Rückstellungen aufgrund der Änderungen des BilMoG war nicht vorzunehmen. 4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. 6. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. II. Bewertungsmethoden 1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. 2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs. 3 HGB Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei nachrangiger Bedeutung für das Unternehmen und geringen Veränderungen hinsichtlich Menge, Wert und Zusammensetzung mit einem Festwert anzusetzen wurde nicht ausgeübt. 6. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. 8. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 9. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet: a. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet. b. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. c. Für die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 800,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgabenabzug angesetzt. d. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 250,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgabenabzug angesetzt. e. Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. f. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% ausreichend Rechnung getragen. g. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. h. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. i. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. j. Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert. k. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsung werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Jahren verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht werden. l. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Angaben zur Bilanz I. Anlagevermögen (§ 284 Abs. 3 HGB) Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
III. Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen insgesamt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). IV. Eigenkapital (§ 272 HGB) Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. V. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 123.767,88 (Vorjahr: EUR 122.596,62). Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Verbindlichkeiten sind in der Bilanz unter Passiva C. 3 enthalten. VI.Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB) 1. Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel gesondert dargestellt.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. E. Sonstige Angaben I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)
Daneben bestehen noch finanzielle Verpflichtungen im Rahmen des geschäftsüblichen Bestellobligos. II. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter gem § 267 Abs. 5 HGB betrug: (1/4 quartalsmäßig)
III. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB) Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch folgende Geschäftsführer: - Herr Bernhard Mettmann , Adelmannsfelden. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Herr Bernhard Mettmann ist uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 286 Abs. 4 HGB nicht. IV. Ergebnisverwendung gem. § 285 Nr. 34 HGB Die Geschäftsführung schlägt vor, den zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Jahresüberschuss von EUR 540,44 mit dem Gewinnvortrag von EUR 30.283,53 zu verrechnen und sodann in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. sonstige Berichtsbestandteile
Adelmannsfelden, den 23.06.2020 gez. Bernhard Mettmann Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.06.2020 festgestellt. |
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