Sautter Elektro- und Sicherheitstechnik GmbH
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Hartmann Verwaltungsgesellschaft GmbHCelleJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
zum 31. Dezember 2010
|
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| Euro |
Geschäftsjahr
Euro |
Vorjahr
Euro |
|
| A. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 3.573,52 | 106,58 | |
| II. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 26.909,01 | 30.550,72 | |
| 30.482,53 | 30.657,30 | ||
| B. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 386,55 | |
| 30.482,53 | 31.043,85 | ||
|
PASSIVA |
|||
| Geschäftsjahr
Euro |
Vorjahr
Euro |
||
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 | |
| II. Bilanzgewinn | 284,29 | 2.149,39 | |
| - davon Gewinnvortrag Euro 2.149,39 (Euro 2.498,48) | |||
| B. Rückstellungen | 1.450,00 | 1.400,00 | |
| C. Verbindlichkeiten | 3.748,24 | 2.494,46 | |
| 30.482,53 | 31.043,85 |
Allgemeine Angaben
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2010 erstmaligen Anwendung sämtlicher durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Vorschriften aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, soweit durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht geändert, gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des § 266 HGB gegliedert.
Eine Abgrenzung latenter Steuern wurde gemäß § 274 a Nr. 5 HGB nicht vorgenommen.
Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Von der Befreiung bezüglich der Aufstellung des Lageberichtes gem. § 264 Abs. 1 S. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter Beachtung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (going concern).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von über einem Jahr wurden mit dem aktuellen Zinssatz abgezinst.
Pauschalwert- und Einzelwertberichtigungen wurden keine gebildet, da insoweit keine Ausfallrisiken erkennbar waren.
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie entsprechen der zu erwartenden Inanspruchnahme.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
B.1 Bilanz
B.1.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
B.1.2 Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 25.000,00.
B.1.3 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:
| davon mit einer Restlaufzeit | ||||
|
31.12.2010
Euro |
bis 1 Jahr
Euro |
über 5 Jahren
Euro |
31.12.2009
Euro |
|
| Summe der Verbindlichkeiten | 3.748,24 | 3.748,24 | 0,00 | 2.494.,49 |
| - davon gegenüber Gesellschaftern | 2.248,16 | 2.248,16 | 0,00 | 2.315,96 |
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn 2010 auf neue Rechnung vorzutragen.
C.2 Unternehmensorgane
Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2010 tätig:
| • |
Frau Anke Fechner, Dipl. Betriebswirtin |
| • |
Herr Bernd Fechner, Dipl. Ingenieur |
| • |
Herr Andreas Gundlach, technischer Kaufmann |
Die Angabe der Geschäftsführerbezüge gemäß § 285 Nr. 9 HGB unterbleibt in Hinsicht auf § 288 HGB.
Ein Aufsichtsrat oder Beirat ist nicht gebildet.
C.3 Persönlich haftende Gesellschafterin
Die Hartmann Verwaltungsgesellschaft GmbH ist unbeschränkt haftenden Gesellschafterin der:
| • |
Hartmann Technology GmbH & Co. KG, Celle |
| • |
EXaL Technology GmbH & Co. KG, Ettlingen |
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