CFS
Consulting For Success GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
74.315,62 |
49.202,92 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
782,00 |
1.371,00 |
| III.
Finanzanlagen |
73.532,62 |
47.830,92 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.381,14 |
27.391,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.268,85 |
9.219,10 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.112,29 |
18.172,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
89.696,76 |
76.594,87 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
62.992,03 |
55.159,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
30.159,98 |
21.372,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.832,05 |
8.787,64 |
| B.
Rückstellungen |
15.891,17 |
17.525,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.813,56 |
3.909,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
89.696,76 |
76.594,87 |
Anhang
CFS GmbH, Frankfurt am Main
Anhang 2010
I
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Be-wertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Forderungen werden zum Nominalwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB). Flüssige
Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I
HGB).
III Angaben
zur Bilanz
Die
sonstigen
Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf
die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, Tantiemen
und Jahresabschluss-kosten.
Die sonstigen
Verbindlichkeiten haben in Höhe von €
7.694,29 haben eine Restlaufzeit von einem Jahr (§ 268
V 1 HGB).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen € 568,20 (Vorjahr:
T€ 2).
V. Sonstige
Pflichtangaben
Geschäftsführer
Dr. Otto Ziegelmeier
Gewinnverwendung/Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn von € 37.992,03 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Frankfurt am Main, 16. Dezember 2011
Geschäftsführer
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