Autohaus
Scheffler GmbH
Lampertheim
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.185,00 |
7.518,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.185,00 |
7.518,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
73.989,09 |
78.149,64 |
| I.
Vorräte |
66.000,00 |
73.414,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.229,49 |
4.313,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.759,60 |
421,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.777,04 |
2.037,06 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
12.368,90 |
13.141,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
100.320,03 |
100.846,28 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
65.141,58 |
38.667,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
772,68 |
-26.473,79 |
| B.
Rückstellungen |
3.510,00 |
4.910,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
96.810,03 |
95.936,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
100.320,03 |
100.846,28 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Autohaus Scheffler GmbH ist
im Geschäftsjahr nach den Vorschriften der
§§ 238 ff. HGB sowie unter
Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften der
§§ 264 ff. HGB erstellt. Die Vorjahreszahlen
sind als Vergleich beigefügt.
Einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden zusammengefasst, um die Klarheit der
Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang
gesondert ausgewiesen. Im Interesse einer
größeren Klarheit und Übersichtlichkeit
sind auch die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den
Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung
anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben und
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können,
insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
B. Wesentliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung der einzelnen Positionen wurden die
folgenden Grundsätze angewendet:
1. Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Bei
zeitlich begrenzter Nutzung erfolgt eine
planmäßige Abschreibung über den Zeitraum,
in dem die Vermögensgegenstände jeweils
voraussichtlich genutzt werden. Die Anlagegüter werden
nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich
für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis € 410 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
2. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren
beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren
beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den
Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter
Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten der
Bestände ermittelt. Abwertungen für
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und
verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem
und ausreichendem Umfang vorgenommen.
3. Fertige Erzeugnisse und Waren sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Anschaffungskosten bzw. den
jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die
niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach
den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter
Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten der
Bestände ermittelt. Abwertungen für
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und
verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem
und ausreichendem Umfang vorgenommen.
4. Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
5. Rückstellungen werden in Höhe des
Betrags angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
6. Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zum Jahresabschluss
Sonstige Angaben
Frau Angelika Scheffler, kfm. Angestellte, ist zur
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführerin
bestellt. Sie ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Lampertheim, im Juli 2007
Autohaus Scheffler GmbH
- Die Geschäftsführung -
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