H-G Steel GmbHLiquidiert
Hormersdorfer Straße 4, 08297 Zwönitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Martin seit 27.2.2013 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% | |
| 10.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
H-G Steel GmbHZwönitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGVorbemerkung Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den anzuwendenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Bilanz war daher gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB zu gliedern. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Nach Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB wurden die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) seit Beginn des Geschäftsjahres 2010 erstmalig verpflichtend angewendet. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden die bisher angewandten Bewertungsmethoden teilweise geändert. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Eine Anpassung der Vorjahreszahlen an die neuen Bilanzierungsvorschriften wurde nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht vorgenommen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, verringert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Berechnung der planmäßigen Abschreibungen entspricht die voraussichtliche Nutzungsdauer betrieblichen Erfahrungswerten. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode vorgenommen. Die im Berichtsjahr angeschafften selbständig nutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde
nach § 6 Abs. 2a EStG im Zugangsjahr ein Sammelposten
gebildet und über fünf Jahre abgeschrieben.
Einzelwertberichtigungen bzw. Pauschalwertberichtigungen
waren nicht erforderlich.
Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag gezahlt wurden, die aber Aufwand für das Jahr 2011 darstellen (§ 250 HGB). Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Verbindlichkeiten sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anlagenpositionen im Geschäftsjahr ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben i.H.v. 148,11 € eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Aktive Rechnungsabgrenzung Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um vorausbezahlte Kosten des Jahres 2011,die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2010 darstellen. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind gebildet für die Erstellung des Jahresabschlusses 2010, den dazugehörigen Steuererklärungen 2010 sowie für die Kosten zur Aufbewahrung für alle geschäftlichen Unterlagen für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gebildet. Verbindlichkeiten Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich ausschließlich um kurzfristige, sie sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag erfasst. Gewinn- und Verlustrechnung Besondere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht erforderlich. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine finanzielle Verpflichtungen. Geschäftsführung Geschäftsführerin im Berichtsjahr 2010 war Frau Bettina Martin. Frau Martin ist berechtigt die Gesellschaft allein zu vertreten. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Ergebnisverwendung vor: Verlustvortrag zum 01.01.2010 € 21.331,89 Jahresfehlbetrag 2010 € 1.009,96 Vortrag zum 31.12.2010 € 22.341,85 Zwönitz, den 22. Dezember 2011 gezeichnet B. Martin
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.11.2011 |
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