Elektro
Haubner GmbH
Roth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.460,00 |
69.231,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
240.472,29 |
225.968,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.104,90 |
1.672,68 |
| Aktiva |
291.037,19 |
296.872,08 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
153.916,17 |
153.849,31 |
| B.
Rückstellungen |
7.795,70 |
19.436,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
129.325,32 |
123.586,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
89.062,25 |
75.145,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
40.263,07 |
48.440,44 |
| Passiva |
291.037,19 |
296.872,08 |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2022 festgestellt.
Firma Elektro Haubner GmbH, Kugelbühlstr. 11, 91154
Roth
Anhang
►
Rechtliche Verhältnisse
Die Firma lautet:
|
Elektro Haubner GmbH
|
Der Sitz der Firma ist:
|
Kugelbühlstr. 11,
91154 Roth
|
Gegenstand des
Unternehmens ist:
|
Gegenstand des
Unternehmens ist der Betrieb eines
Elektro-Ladengeschäfts, der Handel mit
Elektro-Artikeln, die Ausführung sämtlicher
Elektroarbeiten, insbesondere die Installation von
Alarm- und Videoüberwachungsanlagen.
|
Nach dem Handelsregisterauszug des Amtsgerichts
Nürnberg (HRB 34219) wird das Unternehmen in der
Rechtsform einer GmbH betrieben.
Stammkapital:
|
Das Stammkapital
beträgt 25.000,00 Euro und ist zu 100 %
eingezahlt.
|
Geschäftsführung:
|
Geschäftsführer ist Herr Claus Haubner
|
Herr Claus Haubner ist in seiner Eigenschaft als
Geschäftsführer von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Dauer der Gesellschaft auf unbestimmte Zeit.
►
Steuerrechtliche Verhältnisse
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 (1) GewStG.
►
Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach den
§§ 238/239 HGB Buchführungspflicht.
►
Jahresabschluss
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1
HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagever-mögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanz-stichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit Restlaufzeit am Bilanzstichtag
mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze
verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
25.000,00 Euro
Eingefordertes Kapital
25.000,00 Euro
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
89.062,25 Euro
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Im Jahresabschluss sind keine Erträge und
Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung oder außergewöhnlicher
Bedeutung enthalten, die nicht von untergeordneter
Bedeutung sind.
E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Claus Haubner
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen
Geschäftsjahr 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
F. Unterschrift der Geschäftsführung
Roth, 04.11.2022
gezeichnet Claus Haubner
Ort, Datum
Unterschrift
|