Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 32745 HB
Eingetragen
23.11.2004
Branche
Güterbeförderung in der Hochsee- und KüstenschifffahrtErbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt a. n. g.Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wasser- und Luftfahrzeugen
Gegenstand
Der Betrieb einer Seeschiffahrtsreederei sowie die Durchführung von Schiffahrtsgeschäften aller Art.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Rigel Bereederungs GmbH

Leer

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

A K T I V A

Geschäftsahr Vorjahr
EUR EUR
UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.572,71 25.337,25
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 47.866,95 (Vj. EUR 0,00)
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.802,87 36.800,46
80.375,58 62.137,71

P A S S V A

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.200,00 25.200,00
II. Gewinnvortrag 30.982,36 16.401,77
III. Jahresüberschuss 15.821,39 14.580,59
72.003,75 56.182,36
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.736,00 2.615,00
C. VERBINDLICHKEITEN 6.635,83 3.340,35
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 6.635,83 (Vj. EUR 3.340,35)
80.375,58 62.137,71

Anhang 2010

A. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256 und §§ 264 bis 288 HGB unter Beachtung der Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechtes vom 25. Mai 2009 sowie den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 HGB. Auf die Möglichkeit, eine verkürzte Bilanz aufzustellen, wurde verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Absatz 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen ist nicht vorhanden. Dementsprechend entfallen weitere Angaben im Sinne des § 268 Absatz 2 HGB.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände und sonstigen Verbindlichkeiten wurden einzeln unter Beachtung des Imparitätsprinzips und des Vorsichtsprinzips bewertet.

Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und Vorjahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.

Sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Sonstige Pflichtangaben

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht vorhanden (§ 285 Ziff. 1 HGB).

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010 waren

 

Herr Dr. Holger Poets, Bremen, und
Herr Wolfgang Janssen, Hinte.

Die Geschäftsführer waren von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit (§ 285 Nr. 10 HGB).

 

Leer, den 14. Dezember 2011

gezeichnet:

Dr. Holger Poets, alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer

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