Praxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften
FIRST CLASS SUN GmbHLiquidiert
Emil-Kränzlein-Straße 1A, 91052 Erlangen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
Walter Dütsch | 25.00% |
Rainer Dütsch | 25.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FIRST CLASS SUN GmbHErlangenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGzum Jahresabschluss vom 31. 12. 2011 ( §§ 284 HGB ff. ) 1. Allgemeine Angaben Die Firma FIRST - CLASS - SUN GmbH in Erlangen, - nachfolgend auch Gesellschaft, Berichtsfirma oder Unternehmen genannt - wird durch Ihren Geschäftsführer Grassegger, Othello (Neubestellung per 01.11.2012) vertreten. Der Jahresabschluss der FIRST - CLASS - SUN GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12. 2011 ist nach den Vorschriften des HGB aufgestellt worden. Für das Geschäftsjahr 2010 wurden erstmals die neuen Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMog) in vollem Umfang berücksich-tigt. Eine Anpassung der Vorjahreswerte wegen oben erwähnter erstmaliger Anwendung war nicht erforderlich. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden auch die Regelungen der GmbH - Gesetze angewendet. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Methoden orientieren sich im Rahmen der GOB an den handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften und der Regelungen im GmbH- Gesetz. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG war keine Anpassung die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB erforderlich. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgten grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150 € wurden im Jahr des Zuganges als Aufwand erfasst. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von Euro 150 € bis 410 € wurden aktiviert und zeitanteilig abgeschrieben. Warenbestand und Unfertige Leistungen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Von der Möglichkeit, die größenabhängige Erleichterungsvorschrift gemäß § 274 a Nr. 1 HGB, durch die man von der Erstellung eines Anlagengitters befreit ist, wurde Gebrauch gemacht. Forderungen wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Es wurden weder Einzelwertberichtigungen noch pauschale Wertberichtigung durchgeführt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Hinsichtlich möglicher Ansprüche durch Gläubiger, haben die Gesellschafter Sicherheiten in Form von Rangrücktrittserklärungen bezüglich ihrer Darlehensforderungen gegenüber der Gesellschaft erklärt. Dabei handelt es sich um Rangrücktrittserklärungen für die Darlehen der jeweiligen Gesellschafter im Gesamtwert von 129.500,00 € per 15.12.2009. In der Bilanz zum 31.12.2011 sind Darlehensforderungen der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft in Höhe von 133.950,00 € ausgewiesen Damit treten zur Abwendung einer bei der Gesellschaft nach Maßgabe der Insolvenzordnung eintretenden/ eingetretenen Überschuldung die Gläubiger (hier die Gesellschafter) mit ihren vorbezeichneten Forderungen einschließlich Zinsen und Nebenleistungen unwiderruflich hinter sämtliche Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Gesellschaft in der Weise im Range zurück, dass sie Tilgung ihrer Forderungen einschließlich hierauf anfallender Zinsen und Kosten lediglich aus künftigen Jahresüberschüssen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus einem sonstigen, die Schulden der Gesellschaft übersteigenden freien Vermögen verlangen kann. Sonstige Pflichtangaben Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt von: > Geschäftsführer Dütsch, Walter > Geschäftsführer Grassegger, Othello (Generalvollmacht gem. § 54 Abs. 1 HGB). Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Rechte oder Pflichten. > Verbindlichkeiten = 135.297,300 € > Forderungen = 0,00 Unterschrift der Geschäftsleitung gez. Grassegger, Othello Erlangen, den 09.12.2012
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.12.2012 |
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