Reinhard-Holzbau GmbH
Wilhelmsfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.716,60 |
2.833,91 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.715,60 |
2.832,91 |
| B.
Umlaufvermögen |
228.878,19 |
122.223,36 |
| I.
Vorräte |
151.936,00 |
78.140,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
74.856,46 |
43.229,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.085,73 |
853,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
451,25 |
742,13 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
152.380,68 |
190.976,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
384.426,72 |
316.775,83 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
216.976,43 |
229.654,63 |
| III.
Jahresüberschuss |
38.595,75 |
12.678,20 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
152.380,68 |
190.976,43 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
381.426,72 |
313.775,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
384.426,72 |
316.775,83 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Reinhard-Holzbau GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde
erstmalig angewendet. Vorjahresvergleichszahlen wurden auf
Grundlage des Wahlrechts gemäß Artikel 67 Abs. 8
Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Reinhard-Holzbau GmbH weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach § 264 Abs. 1
HGB zu erstellenden Anhang. Ein Lagebericht war
gemäß § 264 Abs. 1 HGB nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßige Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des Jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer Höheren Abschreibung führte.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen
im Einzelfall von bis zu Euro 150,00 wurden, wie im
Vorjahr, sofort als Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftgüter mit Anschaffungs-
Herstellungskosten von Euro 150,01 bis Euro 410,00 wurden
im Erwerbsjahr 2010 voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzip angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Das allgemeine Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend berücksichtigt.
Rechnungsabgrenzungen wurden in dem gesetzlich
gebotenen Umfang vorgenommen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die sonstige Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Steuerrückstellungen wurden für die
voraussichtlichen und noch nicht veranlagten Gewerbesteuer-
und Körperschaftsteuerverpflichtungen gebildet.
III. Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren betragen insgesamt Euro 99.400,00.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 282.026,72.
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt Euro 156.518,55.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Hans-Jürgen Reinhard
geführt. Außer dem Geschäftsführer
waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Heidelberg, den 20. Dezember 2012
Der Geschäftsführer:
Gez. Hans-Jürgen Reinhard
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2012 festgestellt.
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