VINO ALPE ADRIA GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 8248
Eingetragen
26.7.2006
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenGroßhandel mit GetränkenGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Der Handel mit Weinen, insbesondere aus dem Alpen-Adria-Raum

Historie

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Management

NameRolle
Herbert Lackner
seit 30.1.2008
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

VINO ALPE ADRIA GmbH

Neukirchen-Vluyn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

  31.12.2008
EUR
A. Umlaufvermögen 14.218,22
I. Vorräte 4.192,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.530,34
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.495,48
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 106.209,07
Bilanzsumme, Summe Aktiva 120.427,29

Passiva

 
  31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 35.000,00
II. Verlustvortrag 121.028,38
III. Jahresfehlbetrag 20.180,69
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 106.209,07
B. Rückstellungen 1.818,25
C. Verbindlichkeiten 118.609,04
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 118.609,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 120.427,29

Anhang

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzgl. Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume vorgenommen.

Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt worden. Wertberichtigungen wurden nicht gebildet.

Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte ebenfalls zum Nominalwert.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, § 253 Abs. 1 HGB.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses.

 

Neukirchen-Vluyn, den 10. August 2009

Herbert Lackner, Liquidator

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