Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 1473
Eingetragen
30.12.1986
Branche
Großhandel mit Mehl und GetreideproduktenMahl- und SchälmühlenHerstellung von Futtermitteln für Nutztiere
Gegenstand
Das Betreiben einer Mühle und die Herstellung von Getreideerzeugnissen, insbesondere Mehl, Teig- und Backwaren sowie der Handel mit Getreide und Waren aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Linder
seit 18.1.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

97633 Sulzfeld
75.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Linder-Mühle GmbH

Sulzfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 181.666,38 148.055,44
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.534,38 1.696,88
II. Sachanlagen 179.132,00 145.358,56
III. Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00
B. Umlaufvermögen 834.009,90 898.816,31
I. Vorräte 390.340,00 756.399,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 140.857,87 98.017,47
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 302.812,03 44.399,41
Aktiva 1.015.676,28 1.046.871,75

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 986.728,97 981.602,32
I. Gezeichnetes Kapital 38.346,89 38.346,89
II. Kapitalrücklage 2.012,44 2.012,44
III. Bilanzgewinn 946.369,64 941.242,99
davon Gewinnvortrag 941.242,99 925.554,72
B. Rückstellungen 16.831,00 13.769,00
C. Verbindlichkeiten 12.116,31 51.500,43
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 12.116,31 51.500,43
Passiva 1.015.676,28 1.046.871,75

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Linder-Mühle GmbH hat ihren Sitz in Sulzfeld und ist beim Amtsgericht Schweinfurt unter der Handelsregisterbuchnummer HRB 1473 eingetragen.

B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögensgegenstände vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer (GWG) wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten größer EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der gleichmäßig über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben wird.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital von 38.346,89 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll einbezahlt.

Verbindlichkeiten


31.12.2023
31.12.2022
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
12.116,31 EUR
51.500,43 EUR
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
0,00 EUR
0,00 EUR
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0,00 EUR
0,00 EUR
Summe Verbindlichkeiten
12.116,31 EUR
51.500,43 EUR



E. Sonstige Angaben

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Christian Linder, Müllermeister

Die Gesellschaft nimmt die Befreiung zur Angabe der Organbezüge nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch.

Gegenüber Geschäftsführern bestanden am Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von 30.213,83 EUR (Vj. 29.071,95 EUR).

sonstige Berichtsbestandteile

 

Sulzfeld, den 12.11.2024

gez. Herr Christian Linder


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.11.2024 festgestellt.

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