Linder-Mühle GmbH
Sulzfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
181.666,38 |
148.055,44 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.534,38 |
1.696,88 |
| II.
Sachanlagen |
179.132,00 |
145.358,56 |
| III.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
834.009,90 |
898.816,31 |
| I.
Vorräte |
390.340,00 |
756.399,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
140.857,87 |
98.017,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
302.812,03 |
44.399,41 |
| Aktiva |
1.015.676,28 |
1.046.871,75 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
986.728,97 |
981.602,32 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
38.346,89 |
38.346,89 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.012,44 |
2.012,44 |
| III.
Bilanzgewinn |
946.369,64 |
941.242,99 |
| davon
Gewinnvortrag |
941.242,99 |
925.554,72 |
| B.
Rückstellungen |
16.831,00 |
13.769,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.116,31 |
51.500,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
12.116,31 |
51.500,43 |
| Passiva |
1.015.676,28 |
1.046.871,75 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Linder-Mühle GmbH hat ihren Sitz in Sulzfeld
und ist beim Amtsgericht Schweinfurt unter der
Handelsregisterbuchnummer HRB 1473 eingetragen.
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den immateriellen
Vermögensgegenständen und Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
und der immateriellen Vermögensgegenstände
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Bewegliche, abnutzbare und selbständig
nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis
zu einem Anschaffungswert von EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer
(GWG) wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller
Höhe abgeschrieben.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten größer EUR 250,00 bis EUR
1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der
gleichmäßig über einen Zeitraum von 5
Jahren abgeschrieben wird.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital von 38.346,89 EUR wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll
einbezahlt.
Verbindlichkeiten
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31.12.2023
|
31.12.2022
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Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
12.116,31 EUR
|
51.500,43 EUR
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Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
|
0,00 EUR
|
0,00 EUR
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0,00 EUR
|
0,00 EUR
|
Summe Verbindlichkeiten
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12.116,31 EUR
|
51.500,43 EUR
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E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Christian Linder, Müllermeister
Die Gesellschaft nimmt die Befreiung zur Angabe der
Organbezüge nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch.
Gegenüber Geschäftsführern bestanden
am Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von 30.213,83
EUR (Vj. 29.071,95 EUR).
sonstige Berichtsbestandteile
Sulzfeld, den 12.11.2024
gez.
Herr Christian Linder
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.11.2024
festgestellt.
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