Böcker Filtertechnik GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 6967
Eingetragen
8.7.2004
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Beratung, Herstellung und der Vertrieb von Luftfiltermedien , Luftfiltergeräten, Luftfiltersystemen, Luftfilter/Klimageräte-Zubehör, einschließlich die Wartung von Klima- und Lüftungs-Anlagen sowie die Beratung in allen die Raumklimatisierung betreffenden Fragen. Die Gesellschaft darf auch artverwandte Geschäfte führen. Sie darf sich an anderen Unternehmen, auch solchen gleicher oder ähnlicher Art, beteiligen, diese übernehmen oder vertreten. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Werner Böcker
seit 8.7.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Böcker Filtertechnik GmbH

Lüdinghausen

Jahresabschluss zum 31.12.2006

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

15.079,50

2.926,00

II. Sachanlagen

144.668,00

159.747,50

128.774,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

189.295,38

180.573,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

93.131,21

78.595,91

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.280,00

283.706,59

1.076,29

C. Rechnungsabgrenzungsposten

391,71

2.866,41

Summe Aktiva

443.845,80

394.811,61



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50.000,00

50.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

79,69

-422,77

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

9.245,53

502,46

B. Rückstellungen

7.115,00

7.214,00

C. Verbindlichkeiten

377.405,58

337.517,92

Summe Passiva

443.845,80

394.811,61

ANHANG

Böcker Filtertechnik GmbH
Lüdinghausen



I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.


II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet.


Das Sachanlagevermögen wurde um Anschaffungs-/ Herstellungskosten vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen 3 und 10Jahren) angesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Gegenstände des Umlaufvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % auf die nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung von Rückstellungen erfolgte mit dem Wert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Rückzahlungsbetrag.



III. Angaben zur Bilanz

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen (rd. TEUR 4) sind keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten.

Der vorliegende Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt.

Die Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:

Restlaufzeit bis zu einem Jahr 304.033,47 EURRestlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren 40.372,11 EURRestlaufzeit mehr als 5 Jahre 33.000,00 EUR

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse:



IV. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung erfolgte im Jahr 2006 durch Kaufmann Werner Böcker

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


Lüdinghausen, 22. November 2007

 

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