Elektro
Orth GmbH
Altena
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
116.501,21 |
120.941,21 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
28,00 |
68,00 |
| II.
Sachanlagen |
116.192,00 |
120.592,00 |
| III.
Finanzanlagen |
281,21 |
281,21 |
| B.
Umlaufvermögen |
396.906,03 |
249.817,95 |
| I.
Vorräte |
64.591,26 |
59.591,26 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
66.344,74 |
30.844,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
327.064,04 |
151.978,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.750,00 |
-823,57 |
| davon
gegen Gesellschafter |
169.717,70 |
13.234,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.250,73 |
38.247,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.921,80 |
8.360,80 |
| Aktiva |
520.329,04 |
379.119,96 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
227.201,86 |
110.134,27 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.538,90 |
30.538,90 |
| III.
Gewinnvortrag |
54.595,37 |
|
| IV.
Jahresüberschuss |
117.067,59 |
54.595,37 |
| B.
Rückstellungen |
164.420,69 |
107.892,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
119.169,54 |
135.261,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
70.962,46 |
100.714,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
48.207,08 |
34.546,95 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.816,00 |
5.832,00 |
| E.
Passive latente Steuern |
5.720,95 |
20.000,00 |
| Passiva |
520.329,04 |
379.119,96 |
Anhang
Elektro Orth GmbH, Altena
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Elektro Orth GmbH hat ihren Sitz in Altena. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter
10652 eingetragen.
II.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Elektro Orth GmbH ist zum 31. Dezember 2023 eine
kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267
Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren in der Gliederung gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft hat die Erleichterungen der
§§ 266, 276 und 288 HGB in Anspruch genommen.
III.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
1.
Anlagevermögen
a)
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet und entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab dem Monat der
Anschaffung linear abgeschrieben.
b)
Sachanlagen
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
erfasst und entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer ab dem Monat der Anschaffung bzw. Herstellung
degressiv und/oder linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegegenstände wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgten
außerplanmäßige Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert.
c)
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
2.
Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die Waren
wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Wenn der
am Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger als die
Anschaffungskosten war, wurde der am Abschlussstichtag
beizulegende Wert angesetzt.
Die teilfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf
der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie
angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des
Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und
für die betriebliche Altersversorgung wurden nicht
aktiviert. Wenn der durch retrograde Bewertung ermittelte,
am Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger als
die Herstellungskosten war, wurde der am
Abschlussstichtag beizulegende Wert angesetzt.
3
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem
Nominalwert angesetzt.
Allen erkennbaren Einzelrisiken wurde durch
Einzelwertberichtigungen angemessen Rechnung
getragen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde das allgemeine Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 %
berücksichtigt.
4.
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert
bilanziert.
5.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
6.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Sie wurden so bemessen, dass sie
allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen.
7.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
8.
Passive Rechnungsabgrenzung
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
9.
Latente Steuern
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von
temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen
den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher
Verlustvorträge werden diese mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge
der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht
abgezinst. Aktive und passive
Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen.
IV.
ANGABEN ZUR BILANZ
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Folgende Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben sämtlich, wie im
Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betreffen in Höhe von
169,7 T€ (Vorjahr: 13,2 T€ ) Forderungen
gegen Gesellschafter.
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben sämtlich, wie im
Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 38,7 T€
(Vorjahr: 35,2 T€) und im Rahmen sozialer Sicherheit
in Höhe von 7,8 T€ (Vorjahr: 0 T€).
VI.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen weder Haftungsverhältnisse i.S.d.
§ 251 HG, noch sonstige finanzielle Verpflichtungen
die nach § 285 Nr. 3a HGB berichtspflichtig
wären.
2.
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 10 Personen (Vorjahr: 8 Personen).
3.
Geschäftsführung und Vertretung
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr :
· Herr Michael Hegemann
Herr Hegemann ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Altena, den 28. Juni 2024
__________________
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Hegemann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.11.2024
festgestellt.
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