Dr. Tillmanns
& Partner GmbH
Bergheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
703.523,00 |
691.318,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.372,00 |
12.072,00 |
| II.
Sachanlagen |
696.150,00 |
679.245,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.422.631,15 |
1.216.478,53 |
| I.
Vorräte |
381.362,55 |
327.827,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
547.194,85 |
506.079,32 |
| III.
Wertpapiere |
112.950,82 |
101.776,39 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
381.122,93 |
280.795,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
64.422,68 |
49.003,50 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
217.856,27 |
218.936,36 |
| Aktiva |
2.408.433,10 |
2.175.736,39 |
Passiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.334.541,95 |
1.178.457,95 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.284.541,95 |
1.128.457,95 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.128.457,95 |
1.523.651,42 |
| B.
Rückstellungen |
462.757,97 |
413.089,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
611.133,18 |
584.189,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
505.727,85 |
501.573,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
105.405,33 |
82.616,04 |
| Passiva |
2.408.433,10 |
2.175.736,39 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023/2024
Dr. Tillmanns & Partner GmbH
Kopernikusstraße 5
50126 Bergheim
ALLGEMEINE ANGABEN:
Die Dr. Tillmanns & Partner GmbH mit Sitz in
Bergheim, eingetragen im Handelsregister Köln unter der
HRB-Nummer 40070, ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei
der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss die
Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften
angewandt worden.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
dargestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE:
Die Gegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Herstellungskosten angesetzt. Geringwertige Anlagegüter
mit einem Wert bis zu 800 EUR werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, wurde der niedrigere
beizulegende Wert angesetzt.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tagespreisen
am Bilanzstichtag bewertet. Alle erkennbaren Risiken sind
durch angemessene Abwertungen berücksichtigt worden.
Die
unfertigen Erzeugnisse wurden entsprechend ihres
Fertigungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten nach
§ 255 Abs. 2 HGB bewertet. In den Herstellungskosten
werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs-
und Materialgemeinkosten sowie Verwaltungsgemeinkosten
einbezogen. Projekte mit Verlusterwartung werden zum
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Soweit der
erwartete Verlust die angefallenen Herstellungskosten
übersteigt, wird in Höhe des übersteigenden
Betrags eine Rückstellung für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften gebildet.
Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bzw.
niedrigerem beizulegenden Werten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Risiken werden bei der Bewertung
berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist
eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem
Lieferungs- und Leistungsverkehr mit 1% (i.V. 1%) gebildet.
Die
sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens sind
mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden
Zeitwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe
der im Geschäftsjahr oder in vorangegangenen
Geschäftsjahren geleisteten Ausgaben gebildet, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag darstellen.
Die
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten
Versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafel
Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Bei der Ermittlung
der Rückstellungen wurden Rentensteigerungen von
jährlich 1,0% bzw. 1,5% (Vj. 1,0% bzw. 1,5%)
unterstellt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten
Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB bei der Abzinsung pauschal eine
Laufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der zum Abschlussstichtag
verwendete Rechnungszinssatz basiert entsprechend § 253
Abs. 2 Satz 1 HGB auf dem von der Deutsche Bundesbank
ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
zehn Jahre und beträgt 1,83% (Vj. 1,79%).
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31.03.2024 im
Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung
der Pensionen in Höhe von TEUR 2 (Unterschiedsbetrag).
Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB
ausschüttungsgesperrt.
Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs.
1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der
Rückstellungsbilanzierung nach den §§ 249 Abs.
1 Satz 1, 253 Abs. 1 Satz Abs. 2 HGB durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebende
Zuführungsbetrag über den Höchstzeitraum von
15 Jahren verteilt.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind
sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden
aus Pensionsverpflichtungen dienen
(Deckungsvermögen), werden gem. § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden
verrechnet. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert
bewertet. Der beizulegende Zeitwert des
Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen)
entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gem.
§ 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des
Versicherungsunternehmens zuzüglich eines vorhandenen
Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog.
unwiderrufliche Überschussbeteiligung).
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die
Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr wird bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages, der
von der Deutsche Bundesbank veröffentliche,
durchschnittliche, fristenkongruente Marktzinssatz der
letzten sieben Geschäftsjahre für die Abzinsung
verwendet.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ:
Anlagevermögen:
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des
Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt und ist
integraler Bestandteil des Anhangs.
Die Gesellschaft hält eine Kommandit-Beteiligung
(1,5%) an der DEGEWO Deutsche Gesellschaft zur Förderung
des Wohnungsbaus, gemeinnützige Aktiengesellschaft &
Co. Exerzierstraße KG (kurz: DEGEWO). Das Eigenkapital
der DEGEWO beträgt zum 31.12.2021 TEUR 2.061, das
Jahresergebnis TEUR 445.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 25
(Vj: TEUR 75). Diese enthalten Forderungen aus dem Liefer-
und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 14).
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben im Berichts- und hatten
im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Flüssige Mittel:
Der Posten enthält den Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten.
Pensionsrückstellungen:
Zum 31. März 2024 bestehen nicht in der Bilanz
ausgewiesene Pensionsverpflichtungen aus der im Jahr 2010
erfolgten Umstellung auf das BilMoG in Höhe von EUR
4.640. In Anwendung des Übergangswahlrechts nach Art. 67
Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde der Unterschiedsbetrag auf eine
Laufzeit von 15 Jahren verteilt. Im Geschäftsjahr
2023/2024 erfolgte entsprechend der Vorgehensweise der
Vorjahre eine Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 6.193.
Für einen Teil der Pensionszusagen besteht ein
insolvenzgesichertes Deckungsvermögen. Die folgenden
Angaben stellen die Verrechnung des Deckungsvermögens
nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB dar:
31.03.2023
TEUR
Pensionsverpflichtungen 478
| Deckungsvermögen |
695 |
| Aktiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung |
217 |
Sonstige Rückstellungen:
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen (TEUR 100
(Vj. 89).
Verbindlichkeiten:
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben in Höhe von TEUR 28 (Vj. TEUR 24) eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr und in Höhe von TEUR 105
(Vj. 82) eine Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in
Höhe von TEUR 82 (Vj. TEUR 107) durch Briefgrundschulden
gesichert.
Für die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den
gelieferten Gegenständen.
Die
Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen
resultieren in Höhe von TEUR 227 aus einer vor dem
Bilanzstichtag beschlossenen, aber am Bilanzstichtag noch
nicht abgeflossenen Gewinnausschüttung, in Höhe von
TEUR 42 aus der umsatzsteuerlichen Organschaft resultierenden
Umsatzsteuerverpflichtung und in Höhe von TEUR 75 aus
dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Der Posten beinhaltet
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in
Höhe von TEUR 269.
Alle anderen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG:
Personalaufwand
Im Personalaufwand sind Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung in Höhe von TEUR
4 (Vj. TEUR 4) enthalten.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Auf Grund des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1
EGHGB wurden zum 31.03.2024 TEUR 6 (Vj. TEUR 6) zu den
Pensionsrückstellungen zugeführt und als sonstige
betriebliche Aufwendungen erfasst.
Finanzergebnis
In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der
Aufzinsung in Höhe von 13TEUR (Vj. TEUR 5) enthalten.
SONSTIGE ANGABEN:
Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle
Verpflichtungen:
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Leasingverpflichtungen in Höhe von TEUR 25, davon TEUR
16 mit einer Laufzeit bis 1 Jahr und TEUR 9 mit einer
Laufzeit von 1 bis 5 Jahren.
Konzernverhältnisse:
Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der RSK
Alenco, Stuttgart (kleinster Konsolidierungskreis), welche
die Befreiungsvorschrift nach § 291 HGB in Anspruch
nimmt. Die RSK Alenco ist eine 100%ige Tochter der RSK
Enviroment Ltd. Glasgow, United Kingdom. Diese wiederum ist
eine 100%ige Tochter der Muttergesellschaft RSK Group Ltd.,
Glasgow, United Kingdom (größter
Konsolidierungskreis). Die Muttergesellschaft erstellt einen
Konzernabschluss, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft
einbezogen wird. Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft
kann im Internet unter http://wck2.companieshouses.gov.uk
eingesehen werden.
Mitarbeiter:
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 24 Arbeitnehmer beschäftigt.
Bergheim, den 28.07.2024
gez.
Dr. Michael Schubert
gez.
Nigel Board
gez.
Michael Teykal
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2024
festgestellt. |