THOMAS Servicegesellschaft Elektrotechnik mbH
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THOMAS Elektro Hamburg GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
ANHANGAnhang für das Geschäftsjahr 2018 der Thomas Elektro Hamburg GmbH A. Allgemeine Angaben Die GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Größenmerkmale nach § 267 (1) HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden in keinem Punkt überschritten. Der Jahresabschluss wurde - wie im Vorjahr auch -nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sind keine zusätzlichen Angaben notwendig. Im Berichtsjahr war Herr Thomas Hetsch zum Geschäftsführer bestellt B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Handelsbilanz Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Dabei wurde die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Gliederung des Gesamtkostenverfahrens erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen erfolgten die Bilanzierung sowie die Bewertung nach folgenden Grundsätzen und Methoden: Die Bilanzierung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear oder degressiv abgeschrieben. Auf die Zugänge des Sachanlagevermögens wird die Jahresabschreibung monatsanteilig ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II a EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Waren sowie der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30,00 %. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der gesonderten Anlage. Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Latente Steuern wurden um 994,- € auf 152,- € gemindert. Aufgrund der Steuerbilanz mit positivem Jahresüberschuss ergeben sich tatsächliche Steuerbelastungen. Hierzu wurden Rückstellungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für Gewerbesteuer von 1.283,00 € und für Körperschaftsteuer von 1.247,00 € gebildet. Schwerin, den 16. Jan. 2020
Schwerin, den 17. Januar 2020 T.Hetsch Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. Januar 2020 |
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