BTS Laux GmbHLiquidiert

56068 Koblenz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 2341
Eingetragen
29.4.1982
Branche
Malerei- und LackiergewerbeLackieren von KraftwagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Die Durchführung von Arbeiten in den Fachbereichen Malerei - Tapezierarbeiten -Vollwärmeschutz - Sandstrahlen -Beschichtung - Korrosionsschutz -Imprägnierung - Verfugung -Betonsanierung - Fußbodenverlegung und Schriftmalerei und Gerüstbau. Die Gesellschaft darf im Gebiete des Landes Berlin und des Landes Brandenburg ihre Tätigkeit nicht ausüben.

Historie

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Management

NameRolle
Horst Wilfried Laux
seit 10.2.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BTS Laux GmbH

Koblenz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 8.649,00 12.318,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 7,00
II. Sachanlagen 8.649,00 12.311,00
B. Umlaufvermögen 319.276,95 356.236,05
I. Vorräte 5.646,00 1.048,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 52.996,09 76.051,52
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 260.634,86 279.136,53
Summe Aktiva 327.925,95 368.554,05

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 65.462,39 117.650,07
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 76.693,78
II. Gewinnvortrag 40.956,29 9.821,53
III. Jahresfehlbetrag 493,90 -31.134,76
B. Rückstellungen 213.357,00 215.967,55
C. Verbindlichkeiten 49.106,56 34.936,43
Summe Passiva 327.925,95 368.554,05

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Koblenz unter der Nummer HRB 2341 in das Handelsregister eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Koblenz.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Bilanzstetigkeit wurde gewahrt. Ein grundlegender Bewertungswechsel gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Projected Unit Credit bewertet. Dabei wurde eine erwartete Lohn- und Gehaltssteigerung von 1,5 % und ein Rechnungszinssatz von 4,01 % zugrunde gelegt.

Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Die Zuführungsbeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" erfasst. Zum Bilanzstichtag beträgt der noch nicht erfasste Zuführungsbetrag (Unterdeckung)

8.178,00 € (i.V. 9.542,00 €).

Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 5 Jahre Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 34.936,43 keine 26.956,58 keine

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 0,00 € (i.V. 9.352,00 €) ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag haben keine Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Wilfried Laux.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Koblenz, den 28.09.2018

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.9.2018.

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