Rott
Verwaltungsgesellschaft m.b.H.
Ingolstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
63.145,46 |
58.141,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
63.145,46 |
58.141,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
847,19 |
887,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
63.145,46 |
58.141,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
61.122,93 |
56.939,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
31.374,69 |
28.202,44 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.183,65 |
3.172,25 |
| B.
Rückstellungen |
1.974,93 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47,60 |
202,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
47,60 |
202,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
63.145,46 |
58.141,30 |
Anhang
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010
I.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 HGB)
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden ist nach
den für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen worden.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der
Unternehmensfortführung.
a) Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze
Besondere Bilanzierungsmethoden, insbesondere solche,
die Aktivierungs- oder Passivierungswahlrechte
ermöglichen, wurden nicht in Anspruch genommen.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden erstmals die Vorschriften
des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewandt.
b) Angewandte Bewertungsmethoden
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalbetrag
aktiviert. Wertberichtigungen wegen Uneinbringlichkeit
waren nicht vorzunehmen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft wurde mit
dem Nominalbetrag angesetzt. Es entspricht dem
Gesellschaftsvertrag und dem Handelsregistereintrag.
Die Rückstellungen wurden in notwendigem und
ausreichendem Umfang für erkennbare ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
II.
Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten
1. Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42
Abs. 3 GmbHG, § 285 Nr. 9c HGB)
Zum Bilanzstichtag besteht eine Forderung gegen die
Gesellschafterin in Höhe von 37.217,88 Euro. Diese
Forderung wurde mit 5% p.a. verzinst.
2. Mitglieder der Geschäftsführung
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Zur allein vertretungsberechtigten
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Lore
Langer bestellt.
3. Angaben zum Unternehmen, deren
unbeschränkt haftende Gesellschaft
die Kapitalgesellschaft ist (§285 Nr. 11a
HGB)
Die Rott Verwaltungsgesellschaft mbH ist
Komplementärin der E. R.
Grundstücksverwaltungsgesellschaft GmbH & Co. KG.
Sitz der Gesellschaft ist Ingolstadt. Die Gesellschaft wird
in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrieben.
Ingolstadt, den 6. Dezember 2011
Lore Langer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2011 festgestellt.
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