Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Innofinity GmbH
Marie-Calm-Straße 43, 34131 Kassel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Meinhard Schneider seit 11.5.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Innofinity GmbHKasselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 31.12.2015Allgemeine AngabenGrundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Bilanz der Innofinity GmbH zum 31.12.2014 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis maximal EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis maximal EUR 1.000,00 wurden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten aufgenommen. Gemäß § 6 Abs. 2a EStG wird der Sammelposten im Jahr des Zugangs und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Im Berichtszeitraum wurde das Wahlrecht in Anspruch genommen, nachdem Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben werden dürfen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 410,00 wurden auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Finanzanlagen waren nach Auskunft der Geschäftsleitung nicht vorhanden. Die Vorräte zum Bilanzstichtag waren nach den Aussagen der Geschäftsführung nicht auszuweisen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt worden. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und beinhalten sämtliche, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Für die Darstellung des Anlagevermögens wird die größenabhängige Erleichterung nach § 274a Nr. 1 HGB angewendet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:
Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor den Abschlussstichtag, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Tag darstellen, gebildet. I n dem Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Damnum oder Disagio enthalten. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten. Latente Steuern Für den Ausweis der latenten Steuern wird die größenabhängige Erleichterung gemäß § 274a Nr. 5 HGB angewendet. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich nach § 268 Abs. 5 und § 285 Satz 1 Nr. 1 HGB wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei den Geschäftsführern Jens Illig, Christian Schenk und Meinhard Schneider. Für das Geschäftsführungsorgan gemäß § 285 Nr. 9c HGB zu machenden Angabe über gewährte Vorschüsse und Kredite sowie übernommene Haftungsverhältnisse liegen nicht vor. Die nach alter Rechtslage vorgenommenen Wertansätze für die Sonderposten mit Rücklageanteil sowie die steuerlichen Abschreibungen und Sonderabschreibungen wurden weiterhin gemäß dem Wertbeibehaltungs- und Fortführungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 und Abs. 4 EGHGB beibehalten. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 1, § 264 Abs. 1 Satz 4, § 274a Nr. 1 bis 5 HGB wurden in Anspruch genommen. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Kassel, Jens Illig Christian Schenk Meinhard Schneider Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.2.2017. |
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