Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
billtech GmbHLiquidiert
Industriering 7, 63868 Großwallstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helmut Uwe Decher seit 23.4.2012 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
billtech GmbHGroßwallstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276,288 HGB) und bei Offenlegung (§327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderten sich nicht gegenüber dem Vorjahr. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, sind nicht bilanziert worden. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Anschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt worden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear oder auch vereinzelt zunächst degressiv und später linear vorgenommen.Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden im Geschäftsjahr 2011 sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro, die im Geschäftsjahr 2009 angeschafft wurden, sind weiterhin entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a ESTG mit einem Fünftel abgeschrieben worden. 3. Finanzanlagen Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. 4. Vorräte Es sind keine Vorräte vorhanden. 5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte werden gegebenenfalls durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurde die Verbindlichkeit zum höheren Tageswert angesetzt. 7. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. IV. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen ist aus dem Rückstellungsspiegel zu entnehmen. Aus dem Verbindlichkeitsspiegel ist die Zusammensetzung sämtlicher Verbindlichkeiten ersichtlich. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Laut Beschluss vom 19.12.2011 wurde die Gesellschaft mit Ablauf des 31.12.2011 aufgelöst und die Auflösung entsprechend im HR 10581 am 23.04.2012 eingetragen. Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. C. Ergänzende Angaben I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Herr Uwe Decher ist Geschäftsführer der billtech GmbH. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. HGB verzichtet. II. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresfehlbetrag von 35.597,45 € auf neue Rechnungen vorzutragen.
E. Rückstellungsspiegel
F. Verbindlichkeitsspiegel
G. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestand ein Mietvertrag für
Büroräume; die Verpflichtung daraus beträgt
monatlich 650,00 Euro.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.10.2012 |
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