ZAG Care GmbH
Selbe AdresseVermittlung von Arbeitskräften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eckart Dr. Gaude seit 15.4.2021 | Geschäftsführer |
Marion Strohmeier seit 6.4.2021 | Geschäftsführer |
Thorsten Meier seit 22.2.2021 | Geschäftsführer |
Dorthe Klingemann seit 8.5.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ZAG Service GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens Die ZAG Service GmbH ist im Bereich der Zeitarbeit, der Personalvermittlung, der Erbringung von allgemeinen Dienstleistungen und des Consultings tätig. Die Gesellschaft ist deutschlandweit tätig und ergänzt die Geschäftsfelder der regionalen Geschäftsstellen der ZAG-Gruppe. Sie ist darüber hinaus schwerpunktmäßig als Qualifizierungs- und Ausbildungsgesellschaft eingebunden und bedient als zweites Kernsegment überregionale Kunden der unterschiedlichsten Branchen mit bedarfsgerechten Dienstleistungen in der Arbeitnehmerüberlassung und der nachgelagerten Prozesse (wie z.B. Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung etc.). II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die einschlägigen Veröffentlichungen der letzten Jahre zeigen immer wieder, dass die Arbeitnehmerüberlassung frühzeitig auf Änderungen der konjunkturellen Rahmenbedingungen reagiert und daher ein Frühindikator für die Entwicklung am Arbeitsmarkt ist. In den letzten Jahren ist - legt man einen langfristigen Trend zu Grunde - die Zahl der Zeitarbeitnehmer mit hoher Dynamik gewachsen. Neu war in der kürzeren Vergangenheit, dass es im Markt deutliche Rückgänge gab. Nach Auffassung der Agentur für Arbeit liegt der Rückgang in der jüngst vollzogenen gesetzlichen Regulierung der Zeitarbeit begründet. Zudem wirkte sich die im zweiten Halbjahr 2018 eingesetzte Abschwächung der konjunkturellen Dynamik aus, so dass im Jahresdurchschnitt 2018 in der Branche ca. 1 Million Zeitarbeitnehmer beschäftigt waren, was einen Rückgang von fast 32.000 Mitarbeiter ausgemacht hat (Quelle: Agentur für Arbeit, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt Juli 2019). In Deutschland gehören Zeitarbeit und Personaldienstleistungen zu den wichtigen Service-Märkten für unternehmerische Flexibilität. Von Mitte 2013 bis Ende 2017 konnte in der Branche ein nachhaltiges Wachstum in der Beschäftigung verzeichnet werden. Das Wachstum war jedoch geringer als bei der Gesamtbeschäftigung, die seit 2010 einen ungebrochen deutlichen Aufwärtstrend aufweist. Die führenden Unternehmen der Zeitarbeitsbranche hatten bereits erste Rückgänge aufgrund der Folgen der Regulierung aus der AÜG-Novellierung für 2018 erwartet (Quelle: Lünendonk-Liste 2018 - "Führende Zeitarbeits- und Personaldienstleistungsunternehmen in Deutschland"). Das prognostizierte Nachfrageverhalten durch die Einführung von Equal Pay nach 9 Monaten und erschwerend die zeitliche Begrenzung der Überlassung durch die Höchstüberlassungsdauer (nach 18 Monaten) wirkte sich sodann auch in 2018 aus. Somit lässt sich auch festhalten, dass der im Jahr 2018 eingetretene saisonbereinigte Rückgang der Beschäftigung in der Zeitarbeit - anders als im Jahr 2008 - zunächst nicht als Vorbote eines konjunkturellen Einbruchs zu werten ist. Schon wegen des zeitlichen Zusammenhangs ist davon auszugehen, dass die jüngsten gesetzlichen Regulierungen der Zeitarbeit zumindest bis in den Herbst hinein den Beschäftigungsrückgang verursacht haben (Quelle: Agentur für Arbeit, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt Juli 2019). Es bleibt an dieser Stelle aber abzuwarten, in welcher Form sich die Beschäftigungssituation entwickelt, weil die im zweiten Halbjahr 2018 einsetzende Abschwächung der konjunkturellen Dynamik den Abbau verstärkt hat. Neben den angesprochenen Regulierungen in der Branche ist die rechtliche Unsicherheit weiterhin ein Thema für die Personaldienstleistungsunternehmen. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.03.2013 haben immer noch Auswirkungen auf die Branche. Das BAG hat u.a. entschieden, dass eine Inbezugnahmeklausel auf mehrgliedrige Tarifverträge intransparent und damit nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam ist, wenn diese keine Regelung dazu enthält, wann welcher dieser Einzeltarifverträge Anwendung finden soll (sogenannte Kollisionsregelung). Gestaltungsspielräume werden durch die Rechtsprechung somit weiter eingeengt. Es gab bisher kein rechtsklärendes Urteil, was abschließend zur Transparenz bzw. Intransparenz von DGB-Bezugnahmeklauseln führte. Es steht somit zu diesem Thema noch alles aus. Für ZAG und auch alle Anwender von Zeitarbeitstarifverträgen bedeutet dies, dass die Zukunft abzuwarten bleibt, weil zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Rechtssicherheit erzielt werden kann. Durch die Gesetzesänderungen (im Speziellen bezogen auf die Regelungen zum Equal Pay) ergeben sich zu Vorgenanntem weitere Risikobereiche, die einer unternehmerischen Risikoabwägung bedürfen. Das ab dem 01.01.2018 bei dauerhaften Überlassungszeiten zum Kunden von mehr als 9 Monaten zu zahlende Equal Pay bleibt weiterhin als nicht rechtssicher definiert im Fokus der Branche. 2. Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf der ZAG Service GmbH entspricht im Geschäftsjahr der erwarteten Projektentwicklung. 3. Lage der Gesellschaft a. Gesamtaussage Die ZAG Service GmbH hat sich im Geschäftsjahr positiv entwickelt. Der Jahresüberschuss 2018/2019 betrug TEUR 176 (Vorjahr: TEUR 41). b. Ertragslage Der Umsatz im Geschäftsjahr verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.216 und lag damit bei TEUR 12.128 gegenüber TEUR 13.344 im Vorjahr. Ursächlich hierfür ist die Entwicklung im Projektgeschäft. An dieser Stelle spielen grundsätzliche Marktentwicklungen keine Rolle, weil die kundenabhängige Projektierung und somit angebotene Dienstleistung hierfür ausschlaggebend ist. Der Personalaufwand sank um TEUR 510. Die Anzahl der Mitarbeiter lag im Geschäftsjahr 2018/2019 im Durchschnitt bei 232 Arbeitnehmern. Davon waren 189 im Bereich des Stammpersonals und 43 als Zeitarbeitnehmer beschäftigt. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang von 40 Mitarbeitern. Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (TEUR 259) erhöhte sich um TEUR 173. Das neutrale Ergebnis verbesserte sich um TEUR 26. c. Finanzlage Die Eigenkapitalquote zum 31.03.2019 beträgt 50,2 % (im Vorjahr 45,1%). Das Fremdkapital setzt sich im Wesentlichen aus kurzfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist im Berichtsjahr positiv (TEUR 255). Im Einzelnen ergibt sich folgender Mittelfluss:
Das Forderungsmanagement ist stabil. Die Liquidität der Gesellschaft ist jederzeit gesichert. d. Vermögenslage Das Vermögen der Gesellschaft (gesamt TEUR 3.577; Vj. TEUR 3.592) besteht zu TEUR 1.112 oder 31,1 % aus flüssigen Mitteln (Vj. TEUR 781 bzw. 21,7 %). Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt TEUR 375 bzw. 10,5 % gegenüber TEUR 450 bzw. 12,5 % im Vorjahr. Es handelt sich ausschließlich um Ausleihungen des Finanzanlagevermögens. Der Anteil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt TEUR 1.941 bzw. 54,3 % gegenüber TEUR 2.268 bzw. 63,2 % im Vorjahr. III. Prognosebericht Für das Jahr 2019 fällt die Prognose der TOP 10-Unternehmen der Zeitarbeitsbranche vorsichtig aus. Der deutsche Zeitarbeits- und Personaldienstleistungsmarkt befindet sich durch die AÜG-Reform in einer grundlegenden Neuaufstellung. Die Zeitarbeitsunternehmen werden wieder lernen müssen in ihrer Kernkompetenz (wie z.B. Auslastungsspitzen und Vertretungen abdecken) zu wirken. Zeitarbeit wird durch die Veränderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen seine Attraktivität nicht verlieren - ganz im Gegenteil: Abseits der politischen Debatte und den Umsetzungsregularien sind neue Chancen erkennbar. Arbeitsuchende trauen Personaldienstleistern eine bessere Vermittlung zu als etwa der Bundesagentur für Arbeit. Qualifizierungsmaßnahmen und Verdienstperspektiven durch Equal Pay haben das Image weiterhin sehr positiv beeinflusst. Im Bereich der Wechselwilligen eröffnen sich zukünftig neue Marktsegmente, die es gilt mit Qualität und Professionalität zu besetzen. Neben den grundsätzlich guten Rahmenbedingungen trübt sich das Bild aktuell leicht, weil die Konjunktur schwächelt. Seit vielen Jahren wird wieder einmal über eine Abschwächung oder Rezession gesprochen. Für die Zeitarbeit gilt aber weiterhin, dass längere Konjunkturschwächen in der Regel sehr zügig Erholungseffekte nach sich ziehen. Aus diesem Grund ist auch davon auszugehen, dass nach dem Jahr der Anpassung und Neupositionierung in 2020 wieder deutliche Steigerungen realisiert werden können (Quelle: Lünendonk-Studie 2019 - "Zeitarbeits- und Personaldienstleistungsunternehmen in Deutschland Management Summary"). Die Voraussetzung dafür ist sich den neuen Rahmenbedingungen anzupassen, die Innovationen zuzulassen und neue Marktsegmente zu erschließen. Da die Gesellschaft ergänzende Dienstleistungen für die ZAG-Gesellschaften erbringt, ist trotz der Restrukturierungsphase im Bereich der operativ wirkenden ZAG-Gesellschaften von einer gleichbleibenden Entwicklung auszugehen. Die personelle Neuaufstellung in einigen Regionen wird die Entwicklung der Gesellschaft positiv beeinflussen. Nicht nur der erhöhte Ausbildungsbedarf aufgrund neu rekrutiertem internen Personal, sondern auch die Anforderung an zukunftsorientierten Ausbildungskonzepten wird eine gute Geschäftsentwicklung im Kernbereich nach sich ziehen. Daher rechnen wir für das kommende Geschäftsjahr mit einem dem Geschäftsjahr 2018 vergleichbaren Umsatz sowie Ergebnis. IV. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Die Anzahl der in Deutschland beschäftigten Zeitarbeitnehmer ist erstmals nach Jahren gesunken. Wenn das Wachstum moderat ausfällt oder sogar Rückgänge zu verzeichnen sind, gewinnt der Verdrängungswettbewerb an Kraft. ZAG hat mit den Auswirkungen der gesetzlichen Regulierungen angefangen die Wettbewerbsfähigkeit auf den Prüfstand zu stellen und überprüft zudem die Nachhaltigkeit der aufgesetzten Strukturen. Dies führte in 2019 dazu, dass teilweise massive Veränderungen in einigen Bereichen vollzogen worden sind, um den Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Der Weg der Erneuerung der Marke und der zukunftsorientierten Ausrichtung der Geschäftsfelder wird konsequent weiterverfolgt. In diesem Zusammenhang lässt sich die ZAG nicht von Umsatzzielen treiben, sondern fokussiert in erster Linie die Entwicklung der Zeitarbeitnehmer in Verbindung mit einer soliden Ertragssituation. Eine "gesunde" Dienstleistung mit fairen Vereinbarungen zum Kunden und Zeitpersonalmitarbeiter steht im Mittelpunkt des Handelns. Durch das laufende interne Reporting, in dem relevante Indikatoren für die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Geschäftseinheiten abgefragt, beurteilt und kommuniziert werden, ist eine zeitnahe Einflussnahme sowohl auf positive als auch auf negative Entwicklungen gewährleistet. Vor diesem Hintergrund sind wir sicher, mit dem vorhandenen Instrumentarium unternehmensgefährdende Risiken zeitnah zu erkennen und die Wirksamkeit von eingeleiteten Gegenmaßnahmen beurteilen zu können. Derartige besondere Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Eine wichtige Zielgruppe wird in der Zukunft weiterhin der Personenkreis der Wechselwilligen sein. ZAG sieht sich als verlässlicher Partner an der Seite des interessierten Bewerbers, der sich aus Unzufriedenheit heraus verändern möchte. Die ZAG hat durch ihr profundes und umfangreiches Kundennetzwerk genau die richtige Kompetenz, um wechselwilligen Personen Chancen aufzuzeigen. Durch die vermittlungsorientierte Zeitarbeit werden die Risiken des Mitarbeiters deutlich reduziert, weil eine geeignete Kennenlernphase mittels Überlassung vor der Vermittlung an den Kunden vorgeschaltet ist. Mögliche Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union werden von der Gesellschaft ständig hinsichtlich der Folgen für die Situation des Unternehmens analysiert und notwendige Anpassungen zeitnah implementiert. Geschäftsrisiken allgemeiner Natur ergeben sich aus dem festzustellenden Preis- und Margendruck vor allem im Massengeschäft, dem wir durch eingeleitete Kostenoptimierungen und dem Ausbau des Fachkräftesegments und der Erschließung von Zukunftsmärkten entgegentreten. Die Zeitarbeit wird auch in der Zukunft einen wichtigen Beitrag als Flexibilisierungsinstrument leisten. Die Entwicklung der Zeitarbeit ist aber aufgrund der vielen Rahmenparameter nicht ganz leicht abzuschätzen. Es lassen sich jedoch drei wesentliche Kernentwicklungen prognostizieren, die den Markt in der Zukunft beeinflussen. Über die gesetzlichen Regelungen zum Equal Pay und der neuen Höchstüberlassungsdauer hinaus werden (je nach politischer Richtung) weitere Regulierungen im Fokus stehen und sich dämpfend auswirken, gerade im gering- und nichtqualifizierten Bereich - denn Zeitarbeit wird schlicht teurer und weniger leicht zu organisieren. Zum anderen wird seitens der Betriebe nach wie vor das Bestreben vorhanden sein, Fixkosten gering zu halten und dementsprechend schnell für Projekte Arbeitskräfte zu gewinnen. Die dritte Entwicklung wird der Fachkräftemangel sein: Hier wird sich entscheiden, ob die Bereitschaft selbst einzustellen anstatt Zeitarbeit als Beschäftigungsform zuzulassen obsiegt oder gerade die Flexibilität durch Zeitarbeit von Kunden und Zeitpersonalmitarbeitern im höherqualifizierten Bereich geschätzt wird. Es ist folgerichtig immer noch als höchstproblematisch zu bewerten, dass bislang keine klare Definition von Equal Pay getroffen wurde und damit Personaldienstleister massiver Rechtsunsicherheit ausgesetzt werden. Die Politik stiehlt sich so aus der Verantwortung, indem sie den Arbeitsgerichten die Entscheidung überlässt, was genau unter Equal Pay zu verstehen ist. Verschärft wird diese Situation für die Personaldienstleister außerdem dadurch, dass harte Sanktionen für den Fall vorgesehen sind, in denen gegen Equal Pay - auch unwissentlich - verstoßen wird. Das aktuelle Marktumfeld wird die Unternehmen auf Marktfähigkeit prüfen, weil Wachstum kein Selbstläufer mehr ist und somit sinnvoll gestaltete Geschäftsideen und -ausrichtungen ertragreiches Wachstum bestimmen werden. Der Trend sich auf hohem Umsatzniveau halten zu wollen, wird in der Branche weitergehen, was nachhaltig bei vielen Unternehmen dazu führen wird, dass die Preisspirale nach unten wirkt. Die Personaldienstleistungsbranche wird sich neu erfinden müssen, damit nicht sukzessive ein Abwärtstrend zu verzeichnen ist. Eine Mischung aus "alten" Tugenden und neuen Ideen und Weiterentwicklungen wird den Erfolg ausmachen
Hannover, im Dezember 2019 gez. Bastian Tau gez. Viktoria Rauch gez. Dorthe Klingemann BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Firma: ZAG Service GmbH Sitz: Hannover Registergericht: Hannover HRB: 56384 II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden, soweit erforderlich, Abschreibungen bzw. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Die Pauschalwertberichtigung wurde mit 2,5 % auf den Nettobetrag der nicht einzelwertberichtigten Forderungen ermittelt. Die Kassenbestände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 31,755 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 455 %. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen sind mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag nicht. IV. Einzelangaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel). 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. 3. Eigenkapital Zum 31.03.2019 bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von EUR 132,00 (Vorjahr: EUR 420,00) aus der Bildung aktiver latenter Steuern. 4. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Im Geschäftsjahr wurden periodenfremde Erträge, die aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren, in Höhe von EUR 11.802,00 (Vorjahr: EUR 1.600,00) erzielt. Enthalten ist ein Aufwand in Höhe von EUR 288,00 (Vorjahr: EUR 420,00) aus der Aktivierung latenter Steuern. VI. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Die Geschäftsführung oblag den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern:
2. Personal Die Gesellschaft hatte während des Geschäftsjahres 232 (Vorjahr: 272) Beschäftigte, davon entfallen 189 (Vorjahr: 215) auf Stammpersonal und 43 (Vorjahr: 57) auf Servicekräfte. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse gem. §§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. 4. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet. 5. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführer schlagen der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 175.952,23 zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 1.548.375,70 auf neue Rechnung vorzutragen.
Hannover, den 14.10.2019 gez. Bastian Tau gez. Viktoria Rauch gez. Dorthe Klingemann Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.01.2020 festgestellt. BestätigungsvermerkDer folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den aufgestellten und geprüften Jahresabschluss. Im Rahmen der Offenlegung wurden Erleichterungen in Anspruch genommen. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ZAG Service GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ZAG Service GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.03.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ZAG Service GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, 06.12.2019 Anochin,
Roters & Kollegen
gez. Jeannette Winterfeld, Wirtschaftsprüferin |
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