RhönSolar Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Enders seit 18.1.2023 | Prokura |
Uwe Salzbrunn seit 22.4.2010 | Prokura |
Klaus W. Aschenbrücker seit 16.8.2005 | Geschäftsführer |
Thomas Lang seit 16.8.2005 | Geschäftsführer |
Michael Schneider seit 16.8.2005 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Landkreis Fulda | 40.91% |
Stadt Fulda | 22.88% |
Stadt Fulda | 18.02% |
| 17.46% | |
Landkreis Hersfeld-Rotenburg | 0.73% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RhönEnergie Bus GmbHFuldaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGeschäftsentwicklung Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr und Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen. Der Sitz der Gesellschaft ist Fulda, Löherstraße 52. Die RhönEnergie Bus GmbH verfügt über 61 Linienkonzessionen nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und betreibt Verkehre für folgende Auftraggeber:
Weiterhin führt die RhönEnergie Bus GmbH Ausflugsfahrten nach § 48 PBefG sowie Verkehre mit Mietomnibussen und Mietwagen nach § 49 PBefG durch. Die Umsatzerlöse sind von 25.254 Tsd. € im Jahr 2022 auf 26.485 Tsd. € im Jahr 2023 gestiegen. Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die RhönEnergie Bus GmbH 185 Mitarbeiter. Der Fuhrpark umfasste 167 Busse (davon 56 Gelenkbusse). Zusätzlich waren als Leasingfahrzeuge 12 Linienbusse im Einsatz. Die Geschäftsführung beurteilt die Geschäftsentwicklung positiv. Vermögenslage Der Buchwert der Sachanlagen zum 31. Dezember 2023 betrug 16.418 Tsd. € (Vorjahr: 17.278 Tsd. €). Das Eigenkapital setzte sich aus dem gezeichneten Kapital von 500 Tsd. € (Vorjahr: 500 Tsd. €), der Kapitalrücklage von 300 Tsd. € (Vorjahr: 300 Tsd. €), den Gewinnrücklagen von 2.604 Tsd. € (Vorjahr 2.354 Tsd. €) und dem Jahresüberschuss in Höhe von 1.276 Tsd. € zusammen (Vorjahr 869 Tsd. €). Die Eigenkapitalquote in 2023 betrug 24,1 % (Vorjahr: 20,7 %). Die Bilanzsumme ist von 19.401 Tsd. € um 37 Tsd. € auf 19.438 Tsd. € gestiegen. Finanzlage Die Kassen- und Bankguthaben zum 31. Dezember 2023 beliefen sich auf insgesamt 1.774 Tsd. € (Vorjahr: 296 Tsd. €). Den fälligen Zahlungsverpflichtungen konnte die Gesellschaft uneingeschränkt nachkommen. Die fälligen Lieferantenrechnungen wurden unter Ausnutzung von Skonto bezahlt. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft sehen wir auch für die zukünftige Geschäftsentwicklung als gewährleistet an. Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit von Kapital beeinflussen können, sind nicht vorhanden. Ertragslage Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.276 Tsd. € (Vorjahr: 869 Tsd. €) ab. Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Umsatzerlöse 26.485 Tsd. € (Vorjahr: 25.254 Tsd. €). Sie beinhalteten die Fahrleistungen (25.327 Tsd. €) und sonstige Dienstleistungen (1.158 Tsd. €). Der Materialaufwand betrug 8.815 Tsd. € (Vorjahr: 8.864 Tsd. €) und beinhaltete im Wesentlichen Aufwendungen für Kraftstoffe, Reparaturen, Kfz-Ersatzteile und Aufwendungen für Verkehrsdienstleistungen. Der Personalaufwand betrug 9.115 Tsd. € (Vorjahr: 8.696 Tsd. €) und die Abschreibungen 3.296 Tsd. € (Vorjahr: 3.114 Tsd. €). Wichtige Aktivitäten des Geschäftsjahres 2023 In der Zeit vom 27. April 2023 bis 08. Oktober 2023 fand in Fulda die Landesgartenschau statt. Neben der Kapazitätsausweitung im Linienverkehr hat die RhönEnergie Bus GmbH Pendelverkehre im Auftrag des Veranstalters durchgeführt. Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 ist die RhönEnergie Bus GmbH Betreiber des Bürgerbus Kirchheim. Im Auftrag des Landkreises Hersfeld-Rotenburg werden auf der Linie 76 mit zwei Kleinbussen die Ortsteile der Gemeinde Kirchheim bedient sowie die Anbindung an die Stadt Bad Hersfeld sichergestellt. Die geplanten Investitionen in weitere Busse mit batterieelektrischem Antrieb konnten nicht vorgenommen werden, da die RhönEnergie Bus GmbH keine Förderzusage vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten hat. Ausblick, Chancen und Risiken Die RhönEnergie Bus GmbH plant das Dienstleistungsportfolio im Bereich ÖPNV weiter auszubauen. Dazu hat sich die RhönEnergie Bus GmbH Ende 2023 an der Ausschreibung der Bestandsverkehre im Stadtverkehr Bad Hersfeld beteiligt. Diese Verkehrsleistungen wurden in Form von zwei Linienbündel europaweit ausgeschrieben. Die RhönEnergie Bus GmbH hat sich im Rahmen der Vergabeverfahren erfolgreich durchsetzen können und beide Ausschreibungen gewonnen. Für die RhönEnergie Bus GmbH war es im abgelaufenen Jahr 2023 sehr herausfordernd die Fahrdienste mit entsprechend geschultem Fahrpersonal auf allen Linien zu besetzen. Diese Situation wird sich auch nicht grundsätzlich ändern, zumal die ÖPNV-Aufgabenträger hinsichtlich der angestrebten Verkehrswende eine deutliche Ausweitung des öffentlichen Nahverkehrsangebot planen und teilweise bereits beschlossen haben. Ein besonderes Augenmerk gilt perspektivisch der Finanzierung des ÖPNV. Im Spagat zwischen steigenden Treibstoffkosten, einer bundesweiten Neuaufstellung der Fahrkartenstrukturen (9 €-Tickets, 49 €-Tickets) und politischen Ausbauzielen für den ÖPNV einerseits sowie ungeklärten und unzureichenden Finanzierungen für die sich abzeichnenden Lücken andererseits stehen für die RhönEnergie Bus GmbH mehr Frage- als Ausrufezeichen. Die RhönEnergie Bus GmbH steht wie der Großteil der ÖPNV-Anbieter im Jahr 2024 vor einer Vielzahl operativ-prozessualen und grundlegend-strategischen Herausforderungen. Die in den vergangenen Jahren begonnene strategische Ausrichtung muss nicht fundamental angepasst, sondern nur moderat justiert werden. Die Belegschaft ist eingespielt und reagiert professionell auf permanente Veränderungen. Durch die permanente Optimierung der Preis- und Erlösseite sowie einer Senkung der Prozesskosten sowie der Steigerung der allgemeinen Prozesseffizienz konnte die RhönEnergie Bus GmbH ihr wirtschaftliches Ergebnis im Jahr 2023 gegenüber dem Planergebnis deutlich verbessern. Das Quartalsergebnis Q1 2024 liegt ebenfalls über dem Planwert, so dass als Prognose für das Jahr 2024 von einem weiterhin guten wirtschaftlichen Verlauf ausgegangen werden kann. Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss auf Vorjahresniveau.
Fulda, 29. März 2024 RhönEnergie Bus GmbH
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Darstellung Pflichtangaben zum Jahresabschluss gemäß § 264 Abs. 1a HGB Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss der RhönEnergie Bus GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der aktuell anzuwendenden Fassung und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen gilt die Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 als mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanz und der Anlagenspiegel ist entsprechend der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 13. Juli 1988 um "Fahrzeuge für Personenverkehr" erweitert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Eine Wahlrecht nach § 255 II HGB wurde nicht genutzt. Die Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € werden als Sofortaufwand gebucht. Vermögensgegenstände zwischen 251 € und 1.000 € werden als Jahressammelposten aktiviert und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder dem beizulegenden niedrigeren Wert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind angemessen berücksichtigt, dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Bankinstituten sind zum Nominalwerten angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessenem Umfang; sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen im Geschäftsjahr 2023 zeigt der als Anlage zum Anhang beigefügte Anlagenspiegel. Vorräte Es handelt sich im Wesentlichen um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen T€ 123 Lieferungen und Leistungen. Bei den Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen handelt es sich um Forderungen an beteiligte Unternehmen der RhönEnergie Gruppe und diese betreffen Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Es handelt sich im Wesentlichen um Guthaben bei der Sparkasse Fulda. Rechnungsabgrenzungsposten Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Rechnungsabgrenzungsposten über den Wartungsvertrag für Ladeinfrastruktur bis zum Jahr 2026 mit EvoBus GmbH gebildet. Die Auflösung findet anteilig in den Jahren 2024-2026 statt. Eigenkapital
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Fahrzeugbestand) sicherungsübereignet. Bis auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben alle Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen der RhönEnergie Gruppe und darin betroffene Lieferungen und Leistungen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Jährliche Verpflichtungen bestehen aus Leasing- und Mietverträgen (538 Tsd. €) und aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag (284 Tsd. €). Weiterhin gibt es einen Avalkredit in Höhe von 96.518,20 € bei der Sparkasse Fulda. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Insgesamt haben sich 507 Tsd. € (Vorjahr 370 Tsd. €) periodenfremde Erträge ergeben. Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind im Einzelnen im Anlagenspiegel der RhönEnergie Bus GmbH dargestellt. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Beteiligungs- und Finanzergebnis
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten den Steueraufwand für das Jahr 2023. Sonstige Angaben Gesellschafter
Geschäftsführung
Auf die Angaben der Geschäftsführerbezüge wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Beteiligung
Mitarbeiter Im Berichtsjahr waren zum 31. Dezember 2023 bei der RhönEnergie Bus GmbH 185 (Vorjahr: 186) Mitarbeiter beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt 2023 waren im Sinne des § 267 HGB 186 (Vorjahr: 185) Mitarbeiter beschäftigt. Konzernabschluss Die RhönEnergie Fulda GmbH als Mutterunternehmen erstellt einen Konzernabschluss, in den der Jahresabschluss der RhönEnergie Bus GmbH, Fulda, einbezogen wird und in dem die Angabe zum Honorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB erfolgt. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Latente Steuern Aktive latente Steuern auf die handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätze der Instandhaltungsrückstellung wurden in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Die Bewertung erfolgte mit einem Steuersatz von 30 %. Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses sind nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 keine Ereignisse eingetreten, die für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten. ErgebnisverwendungsbeschlussErgebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.276.252,74 € als Dividende auszuschütten.
Fulda, den 31. März 2024
RöhnEnergie Bus GmbH
Ergebnisverwendungsbeschluss Der geprüfte Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 13. Juni 2024 festgestellt. Die Gesellschafterversammlung stimmt dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung zu. sonstige Berichtsbestandteile
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die RhönEnergie Bus GmbH, Fulda: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RhönEnergie Bus GmbH, Fulda, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RhönEnergie Bus GmbH, Fulda, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, 6. Mai 2024
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