Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mandy Heyland seit 7.11.2019 | Vorstandsmitglied |
Thomas Sojka seit 16.11.2017 | Vorstandsmitglied |
Helmut Buchwald seit 23.5.2012 | Vorstandsmitglied |
Gerfried Ingo Bohlen seit 1.10.2008 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
EGRR GmbHAufgelöst | 100.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eGDinslakenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016LageberichtA. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Eigentümerstruktur, Produkte, externe Einflussfaktoren Die Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG (EGRR) handelt nach den Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Die EGRR ist auf den Nutzen ihrer Mitglieder ausgerichtet. Die EGRR erfüllt die Bedingungen einer mittelgroßen Gesellschaft i.S.d. § 267 HGB. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter GnR 259 eingetragen. Als Genossenschaft beliefern wir unsere Mitglieder und Kunden bundesweit mit Strom und Gas. Zudem bieten wir mit unserem Netzwerk zur Realisierung der Energiewende maßgeschneiderte Energielösungen an. Hier liegt ein Schwergewicht bei der Energieeffizienz. Des Weiteren bieten wir zur dezentralen Energieerzeugung innovative Konzepte für erneuerbare Energien wie Photovoltaik und Blockheizkraftwerke. Wir bieten für alle Mitglieder und Kundengruppen ein individuelles Energieeffizienzmanagement an. Externe Einflussfaktoren für das Geschäft der Genossenschaft sind vor allem in ordnungspolitischen Regularien, Subventionen oder steuerlichen Änderungen zu sehen. Externe Einflüsse Der Geschäftsverlauf der EGRR wird wesentlich durch die Entwicklung der Großhandelspreise für Strom, durch die politisch-regulatorischen Rahmenbedingungen - zum Beispiel für die Förderung der erneuerbaren Energien oder im Bereich der Netze - sowie durch Witterungseinflüsse bestimmt. Der Strompreis hängt dabei nicht nur von der Nachfrage, sondern auch von der Entwicklung auf den globalen Brennstoff-/CO 2-Märkten ab. Zudem unterliegt die Energiebranche weltweit grundlegenden Veränderungen durch den Übergang zu einer zunehmend klimaneutralen Energieerzeugung. Vertriebsseitig herrscht - vor allem im Geschäft mit Industrie und Weiterverteilern - ein sehr intensiver Wettbewerb. Die Strompreisentwicklung im Endkundengeschäft wird nicht nur durch die Großhandelsnotierungen beeinflusst, sondern auch durch Netzkosten, Umlagen und Steuern. Das gilt vor allem für Haushalte. In Deutschland, wo der Anteil dieser Preiskomponenten immer größer wird, haben sich die Stromentgelte für Privat- und Industriekunden im vergangenen Jahr leicht erhöht. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Energiesektor Branchenentwicklung und Wettbewerbssituation Der Energiesektor befindet sich im Umbruch. In Deutschland und den umliegenden europäischen Ländern verändert die Energiewende die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen, Markt- und Wettbewerbsstrukturen sind in der laufenden Anpassung. Auf der Erzeugungsseite prägt der Vormarsch der erneuerbaren Energien die zukünftige Energielandschaft. Absatzseitig bleibt der Wettbewerb im Geschäft mit Privatkunden sowohl im Strom- als auch im Gasbereich intensiv. Die Zahl branchenfremder Anbieter nimmt zu, verbunden mit einer höheren Preissensibilität der Kunden. In diesem herausfordernden Umfeld werden wir als EGRR unsere Geschäftsmodelle permanent überprüfen und entsprechend den Marktanforderungen neu ausrichten. Gesamtwirtschaftliche Situation Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD sieht für 2017 und 2018 eine allmähliche Verstärkung des globalen Wachstums. Das weltweite Wirtschaftswachstum soll 2017 bei 3,3 Prozent und 2018 bei 3,6 Prozent liegen. Während für die USA Werte von 2,3 Prozent beziehungsweise 3,0 Prozent prognostiziert werden, wird für den Euroraum mit 1,6 Prozent beziehungsweise 1,7 Prozent ein schwächeres Wachstum erwartet. Politische Unsicherheiten und finanzielle Risiken werden von der OECD als hoch eingestuft. Fiskalinitiativen und Strukturreformen sollen laut OECD wieder zu mehr Wachstum führen. Europäische Energiewende Die Europäische Kommission hat am 30. November 2016 unter dem Titel "Saubere Energie für alle Europäer" ein umfangreiches Paket mit Gesetzesvorschlägen und Berichten (Winterpaket) vorgelegt, das sich auf alle Stufen der Energiewertschöpfungsketten auswirkt. Dabei stehen eine verbindliche Steigerung der Energieeffizienz um 30% bis 2030 und ein Anteil der erneuerbaren Energien von 27% am Endenergieverbrauch im Fokus. Wesentliche Vorschläge des gesetzlichen Vorhabens sind:
Mit der Veröffentlichung der Entwürfe hat die Kommission ein etwa zweijähriges Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das bis 2020 die deutsche Energiewende nachhaltig beeinflussen wird, wir als EGRR sehen uns in Bezug auf das Strommarktdesign und die Fokussierung auf die Erzeugung aus erneuerbaren Energien bestätigt. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Zum Bilanzstichtag waren 10 Mitarbeiter (Vorjahr 10 Mitarbeiter) sozialversicherungspflichtig bei der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG beschäftigt. Im Jahr 2016 haben Mitarbeiter unserer Genossenschaft entsprechend den Energiemarktentwicklungen gezielt an 15 aktualisierenden und weiterbildenden Schulungen teilgenommen. Hier vor allem im Bereich Energiewirtschaft und zur Einführung der SIV AG Anwendersysteme. Als finanzielle Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse, das Rohergebnis, das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und auch die Eigenkapitalquote zu nennen. 2. Stromerzeugung und Klimaschutzziele Großhandelsmarkt Strom Die Preise am Großhandelsmarkt für Strom waren im ersten Quartal 2016 von einem deutlichen, den Brennstoffpreisen folgenden Rückgang geprägt und markierten ein Zehnjahrestief. Im zweiten Quartal setzte infolge steigender Brennstoffpreise eine Erhöhung ein, die die Verluste des ersten Quartals kompensierte. Einem moderaten Rückgang im dritten Quartal folgte ein deutlicher Anstieg im vierten Quartal, der aus einer Kombination von steigenden Kohlepreisen und Erwartungen von Knappheit im französischen Markt herrührte. Die Erwartung hinsichtlich möglicher Knappheit in Frankreich ist Ergebnis zusätzlicher Prüfungen an Komponenten von 19 Kernkraftwerken, durch die eine schlechte Verfügbarkeit der Anlagen erwartet wird. Der Druck auf die konventionelle Erzeugung insbesondere in Deutschland bleibt dennoch weiterhin hoch. Zeitweise wird die Stromerzeugung aus Großkraftwerken durch die erneuerbaren Energien bereits weitgehend aus dem Markt gedrängt. Die Großhandelspreise für Strom sinken ab dem zweiten Quartal 2017- nachdem die französischen Kernkraftwerke zurück am Netz sind. Rahmenbedingungen - Importabhängigkeit 2016: 23 Milliarde EUR für EEG-Vergütung vs. 60 Milliarden EUR Importkosten für fossile Brennstoffe Klimaschutz Im Dezember 2015 ist es den 195 Vertragsstaaten auf der Weltklimakonferenz von Paris gelungen, sich auf ein völkerrechtlich verbindliches Klimaschutzabkommen zu einigen. Kernelement des Abkommens ist das Bekenntnis zu einer Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf "deutlich unter 2 °C" - möglichst sogar nur 1,5°C - im Vergleich zu vorindustriellen Zeiten. In der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts soll die Welt klimaneutral, also emissionsfrei, sein. Auf der UN-Klimakonferenz in Marrakesch im November 2016 verpflichteten sich die 196 teilnehmenden Staaten in der Abschlussdeklaration, das Abkommen von Paris "vollständig umzusetzen". Die Abschlusserklärung enthält einen Fahrplan zur praktischen Umsetzung des Pariser Abkommens: Bereits im Jahr 2017 sollen die Fortschritte überprüft und 2018 bilanziert werden US-Präsident Donald Trump kündigte die Beteiligung der USA am Pariser Klimaabkommen auf. Er empfinde das Abkommen in seiner gegenwärtigen Form als schädlich und unvorteilhaft für die USA und ist offen für Neuverhandlungen. Neben den USA haben nur Syrien und Nicaragua das Abkommen nicht unterzeichnet. International hagelte es massiv Kritik für diesen Schritt. Deutschland, Frankreich und Italien erteilten den geforderten Neuverhandlungen eine Absage, China bezeichnete den Austritt als "globalen Rückschlag". China - der mit Abstand größte CO 2-Emittent - bekannte sich dazu" unter allen Umständen" seine ambitionierte Klimaschutzstrategie fortzusetzen. Deutschland hat sich ambitionierte Ziele gesetzt, bleibt aber derzeit hinter dem notwendigen Zielpfad zurück. Der im November 2016 von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzplan 2050 stellt ehrgeizige Sektorziele für die Treibhausgasminderung bis 2030 auf. Mit der Ableitung wesentlicher Maßnahmen - beispielsweise dem Umgang mit fossilen Kraft-werkskapazitäten, dem Ausbau der Elektromobilität oder der Umstellung des Steuer- und Abgabensystems - ist aber erst nach der Bundestagswahl im Herbst 2017 zu rechnen. 3. Geschäftsverlauf und Lage Die Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG erzielte im Geschäftsjahr 2016 Umsatzerlöse von insgesamt 17,5 Mio. € (Vorjahr 17,1 Mio. €). Die gezahlten Stromsteuern betrugen 1,7 Mio. € nach 1,6 Mio. € im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 91 Tsd. € über dem Vorjahresniveau (Vorjahr 7,1 Tsd. €). Der zur Realisierung des Umsatzvolumens erforderliche Materialaufwand betrug 16,6 Mio. € (Vorjahr 13,6 Mio. €). Sonstige betriebliche Aufwendungen 959,4 Tsd. € (Vorjahr 908,3 Tsd. €). Personalaufwendungen 706,3 Tsd. € (Vorjahr 766,1 Tsd. €). Das Finanzergebnis lag bei 1,7 Tsd. €(Vorjahr -60,9 Tsd.). Der Jahresüberschuss betrug 392,5 Tsd. € (Vorjahr 25,7 Tsd. €). Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage Ertragslage Die aus dem Jahresabschluss abgeleiteten Kennziffern zur Ertragslage der Genossenschaft haben sich wie folgt entwickelt: 5. Gesamtaussage des Vorstands zum Geschäftsverlauf C. Weiterentwicklung EGRR-Immobilie Gemäß Lagebericht aus dem Geschäftsjahr 2014, hier Absatz C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht wo die Vertreterversammlung den unter Punkt 3 "strategische Entwicklung" vorgestellten Plan bestätigte, wurde im August 2016 mit dem Bau der EGRR-Immobilie begonnen. Am 25.05.2016 fand am Rubbertskath 12 in Dinslaken-Hiesfeld der Spatenstich statt. Am 17.03.2017 fand das Richtfest statt. Finanzierungsdarstellung des Bürogebäudes Rubbertskath 12 Mitunter macht es für Unternehmen betriebswirtschaftlich Sinn in Zeiten zinsgünstiger Darlehen Liquidität im Unternehmen zu bewahren und für einen geringen Kostenanteil Geld vom Kapitalmarkt auszuleihen. Das Vorhaben des neuen Verwaltungsgebäudes Rubbertskath 12 ist zum einen durch eine Finanzierung des Grundstücks, zum anderen durch eine Finanzierung des Gebäudes umgesetzt worden. Beide Finanzierungen wurden aufgrund der regionalen partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Volksbank Dinslaken eG umgesetzt, die sich nicht nur durch Fairness, sondern auch durch Flexibilität und Professionalität ausgezeichnet hat. Die Finanzierung des Gewerbegrundstücks kennzeichnete sich durch eine Finanzierungshöhe von 70.000,00 € aus, der Restbetrag in Höhe von 132.500,00 € konnte aus eigenen Mitteln gestellt werden. Somit ergibt sich ein Grundstückswert von 202.500,00 €, die an die Fa. Immeo AG ausgezahlt wurden. Gemäß dem Darlehensvertrag (bankinterne Bearbeitungsnummer 0002789213/08022017) vom 22.09.2014, wurde ein Sollzinssatz von 2,400000 % (Effektivzinssatz 2,43 % mit einem Auszahlungsdatum zum 30.09.2014 berechnet) mit einer Bindungsfrist bis zum 30.12.2015 unterzeichnet. Die Fälligkeit ist zum 30. eines Monats ab Okt. 2014 beschlossen worden. Der Sollzins wurde aus dem Darlehens-saldo jeweils zum 30. des vorherigen Monats berechnet. Insgesamt waren 15 Annuitätsraten fällig, wobei 14 Annuitätsraten in Höhe von 5.000 €, sowie eine abweichende Rate von 1.070,50 € mit der Bank vereinbart worden. Insgesamt wurde eine Sondervereinbarung ergänzend zu Ziffer 4 vereinbart. Diese sah vor, dass im Zeitraum 01.03.2015 - 31.12.2015 eine jährliche Sondertilgung in Höhe von 70.000,00 € hätte geleistet werden können. Der gesamte Rückzahlungsbetrag einschließlich Tilgung, Zinsen und Kosten belief sich auf 71.070,50 €, die auch fristgerecht zurückgezahlt wurden, die Sondertilgung wurde nicht in Anspruch genommen. Der Gebäudedarlehensvertrag wurde mit einer Höhe von 800.000,00 € zum Stichtag 13.02.2017 in Anspruch genommen, wobei dieser Betrag nur einen Teil der Gebäudekosten darstellt. Der andere Teil der Kosten wurde aus eigenen Mitteln gestemmt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Gebäudes inkl. Außenbereich werden ca. 1.300.000 € betragen. Die Darlehenshöhe ergibt sich aus dem Sachverhalt, dass ein erster avisierter Darlehensvertrag von 700.000,00 € auf Basis der Kostenschätzung der federführenden Architekten gemacht wurde. Aufgrund baulich unvorhersehbarer Vorkommnisse sind im speziellen zwei Kostenpositionen (Pfosten-Riegel-Konstruktion und Außenfassade) derart von der bis dato sehr realistischen und guten Kostenschätzung abgewichen, dass eine Notwendigkeit bestand, einen weiteren Pufferkredit in Höhe von 100.000,00 € in Anspruch zu nehmen. Die gesamte Darlehenshöhe beziffert sich demnach auf 800.000,00 €. Im Detail besitzt der Kredit über 800.000,00 € folgende Rahmenbedingungen. Gemäß dem Darlehensvertrag (Bankinterne Bearbeitungsnummer 0002789213/08022017) wurde ein Sollzinssatz in Höhe von 1,7500 %, mit einer Bindungsfrist bis zum 28.02.2027 unterzeichnet. Eine Abnahmeverpflichtung besteht bis zum 30.01.2018. Die Fälligkeit der Sollzinsen ist zum 30. eines Monats ab März 2017 beschlossen worden. Der Sollzins wird aus dem Darlehenssaldo jeweils zum 30. des vorherigen Monats berechnet. Insgesamt sind 110 Annuitätenraten fällig, wobei 109 Raten in Höhe von 7.876,95 €, sowie eine abweichende Rate in Höhe von 7.875,78 € mit der Bank vereinbart wurden. Die Grundschuld in Höhe von 700.000,00 € ist im Grundbuch von Hiesfeld des Amtsgerichts Dinslaken, Blatt 10000, gem. ges. Vereinbarung eingetragen. Für die fehlenden 100.000,00 € wurde von Seiten der Bank auf eine Grundschuldeintragung verzichtet. Start der Fälligkeit ist der 30.01.2018. Ergänzend zur Ziffer 5 des Darlehensvertrages gibt es eine jährliche Option, bei der vom 01.01.2018 -30.02.2027 eine kalenderjährliche Sondertilgung von max. 50.000,00 € vorgenommen werden kann. Zudem kann der Kreditbetrag bis zu einer Höhe von bis zu 100.000,00 € gekürzt werden, wenn diese nach Baufertigstellung nicht in Anspruch genommen wurden. Die erste Rate ist somit zum 30.01.2018 in Höhe von 7.876,95 € fällig. Die letzte Rate in Höhe von 7.876,95 € wird zum 30.01.2027 fällig, die Abschlussrate in Höhe von 7.875,78 € zum 30.02.2017, falls nicht die jährliche Sondertilgungsoption von bis zu 50.000 € jährlich in Anspruch genommen wird. Bis zum Stichtag 12.06.2017 sind bereits 400.000,00 € für das Bauvorhaben verwendet worden. Eine abschließende Auflistung befindet sich im Anhang. Weitere 400.000 € liegen für die Baufertigstellung bereit. Die nächsten Auszahlungen nach Baufortschritt sind von der Firma Lemm in Höhe von 54.476,91 € und der Fa. Tenbusch in Höhe von 80.000,00 € zu erwarten. Somit wären noch abzüglich der 143.476,91 € noch 265.523,09 € zur Verfügung. Des Weiteren stehen noch Kosten für die Beleuchtung, der PV Anlage und Medientechnik aus. Dienstleisterwechsel Auf Grund nachlassender Leistung der Sherpa/Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH in der Abwicklung der Kundengeschäfte und der Erfüllung der Marktrolle wurde am 18.06.2014 durch den Vorstand der Beschluss gefasst, die Betreuung der Kunden und die Kommunikation mit den Marktpartnern von der SIV AG, Rostock weiterzuführen. Fristgerecht wurde der Dienstleistungsvertrag mit S-Hall am 05.04.2016 zum 31.12.2016 gekündigt. Der Dienstleistungsvertrag mit der SIV AG trat zum 01.01.2017 in Kraft. Der Vorteil dieses Vertrages besteht vor allem darin, dass die Dienstleistungsprozesse in einzelnen Modulen angeboten werden. Dies kommt der Absicht der EGRR, die einzelnen Komponenten des Vertrages zukünftig sukzessive als eigene Leistung zu übernehmen, sehr entgegen. Gemeinsam mit der SIV AG wird der Prozess des Inhousings zur EGRR erarbeitet und umgesetzt. Geschäftsfeldentwicklung Die 2016 begonnene Energiemanagementberatung weist erste Erfolge als Einstieg in diesem Marktsegment auf. So bei der Energieberatung Mittelstand, hier auch Auditierungen nach DIN EN 16247-1. Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 untersucht und analysiert systematisch den Energieeinsatz und -verbrauch in einem Unternehmen. In einem ersten Schritt werden die Ziele, Anwendungsbereiche, Grenzen und die Untersuchungstiefe des Energieaudits festgelegt. Anschließend werden unternehmensinterne Prozesse und das Nutzerverhalten analysiert. Dieser Schritt ist die Basis für die Ermittlung geeigneter Energiekennzahlen und Energiesparmaßnahmen. Dann werden die verschiedenen Maßnahmen anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär bewertet, um aufzeigen zu können, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum rentieren. Abschließend werden die wesentlichen Einsparpotenziale und -maßnahmen in einem Energiebericht zusammengefasst. Des Weiteren laufen Beratungen im Bereich Anlagebau. Hier vor allem Photovoltaik-Anlagen. Dies hat zur Folge, dass die EGRR bei der Anwerbung neuer externer Vertriebler das Tätigkeitsfeld Energiedienstleistungen um den Bereich Energiemanagementberatung ausgebaut hat. Auch hier wurden erste Erfolge erzielt, wobei die Effektivität dieser neuen Vertriebler durch unser Haus thematisch zielgerichtet unterstützt wird. Im Bereich der 2016 aufgenommen Energiemanagementberatung konnten bearbeitete Aufträge schon fakturiert werden. Kundenbetreuung erfordert zukünftig eine umfassende digitale Integration. Wir als EGRR arbeiten 2017 weiter daran, eine wesentliche Rolle bei der Digitalisierung des Energiegeschäfts einzunehmen. Die Digitalisierung wird immer stärker die Lösungen definieren, die unsere Kunden einfordern. Selbstverständlich wird gerade die EGRR als Genossenschaft auch zukünftig darauf Wert legen, dass die individuelle Struktur der Kundenbetreuung erhalten bleibt. Perspektivische Planung Unsere Genossenschaft wurde am 19. Juli 2007 gegründet. Heute im Jahr 2016 blicken wir auf eine Zeit der kontinuierlichen Entwicklung zurück. Um die zukünftige Weiterentwicklung zu gewährleisten, ist der derzeitige Vorstand übereingekommen, neue Verantwortung zu installieren. Was bedeutet, dass aus den Reihen unseres EGRR-Teams Mitarbeiter an die Vorstandsarbeit herangeführt werden, so dass sie bei ihrer Berufung ausreichend qualifiziert sind, um im Sinn der Satzung die Geschichte der EGRR weiter zu schreiben. Die neuen Mitglieder des Leitungsteams werden frühzeitig in interne Entscheidungsfindungen integriert und für ihre zukünftigen Aufgaben unter anderem in der Mitarbeiterführung und im Projekt-management qualifiziert. Die Berufung der Mitarbeiter in den Vorstand wird sukzessive vorgenommen, damit ein reibungsloser Übergang der Vorstandsarbeit gewährleistet bleibt. Verantwortlich für den Verlauf der internen Weiterentwicklung ist der Vorstandsvorsitzende, der in Absprache mit dem Gesamtvorstand und dem Aufsichtsrat die interne Umstrukturierung leistet. Der derzeitige Vorstand wird der EGRR nach der Umstrukturierung weiterhin zur Verfügung stehen und seine Mitglieder bleiben somit Mitarbeiter der EGRR mit besonderen Aufgabengebieten.
Dinslaken, den 30.06.2017 Der Vorstand Gerfried I. Bohlen Stephan Kubitza Helmut Buchwald BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016Firma: Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG Sitz: Dinslaken Registergericht: Duisburg GnR: 259 Allgemeine Angaben Die Genossenschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittleren Gesellschaft gemäß des § 267 Abs. 2 HGB auf. Die Gewinn und-Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und der §§ 264 ff. HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für eingetragene Genossenschaften (§§ 336 ff. HGB) aufgestellt. In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen zum Vorjahr. Die Forderungen gegen EGRR GmbH wurden erstmals als Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen und nicht wie bisher unter den sonstigen Vermögensgegenständen. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde der Vorjahreswert entsprechend angepasst. Die Vorschriften des BilRUG wurden erstmals angewandt. Die Umsatzdefinition wurde umgesetzt. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. In diesem Rahmen erfolgt eine Umgliederung in Höhe von 22,6 TEUR (Vj. 10,6 TEUR) von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in den Materialaufwand. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungsund Bewertungsmethoden angewandt: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung bewertet. Die Sachanlagen wurde mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Anlagegegenstände wurden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungspreis von 410,00 Euro (netto) sind voll abgeschrieben und im Anlageverzeichnis als Abgang behandelt worden. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigung bilanziert. Die bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen in ausreichendem Umfang gedeckt. Die Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko und das zinsfreie Zahlungsziel wurde wie im Vorjahr mit 1% berücksichtigt. Bei den rollierend abzurechnenden Kunden wurden die noch nicht abgerechneten Entgelte geschätzt und abgegrenzt. Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nominalwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten sind nur für wesentliche Posten gebildet worden. Das Eigenkapital ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses dargestellt. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten ab. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Die Finanzanlagen weisen das bereits eingezahlte Stammkapital an dem verbundenen Unternehmen, die EGRR GmbH, aus. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 EUR, hiervon wurden 50 % eingezahlt. Das übrige Stammkapital wurde noch nicht eingefordert. Der Jahresüberschuss betrug für das Geschäftsjahr 2015 6,7 TEUR und das Eigenkapital beträgt 17,7 TEUR. Die Beteiligung beträgt 100 %. Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 6,8 TEUR (Vorjahr: 0,00 TEUR). Bei den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um sonstige Vermögensgegenstände. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind erheblich gesunken. Nach Abzug der Wertberichtigungen betragen sie im Berichtsjahr 8.387,8 TEUR, im Vorjahr betrugen sie 12.238,5 TEUR. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind antizipative Posten (Steuererstattungsansprüche) enthalten. In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere enthalten:
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
Zur Wartung und Nutzung des ERP-Programmes wurde ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag wurde auf 5 Jahre abgeschlossen. Die jährliche Leistung beträgt 101,1 TEUR. Gewinn- und Verlustrechnung Die Angabe der Umsatzerlöse entfällt gemäß § 288 Abs. 2 HGB in Verb. mit § 285 Nr. 4 HGB. In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind wesentliche aperiodische Erträge aus der Wertberichtungen von Forderungen und Aufwendungen aus Forderungsverluste enthalten. Sonstige Angaben Es wurden keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen getätigt. Die Zahl der 2016 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer inklusive Vorstände betrug:
Mitgliederbewegung
Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder haben sich im Geschäftsjahr gemindert
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e.V. Mecklenbecker Straße 235 - 239, 48163 Münster. Nachfolger ab 01.07.2017 Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. Wilhelm-Haus-Platz, 63263 Neu-Isenburg. Mitglieder des Vorstandes:
Mitglieder des Aufsichtsrates: Walter Päsch, Vorsitzender Ulrich Hülsken Wilfried Herford Am Bilanzstichtag betrugen die Forderungen an Mitglieder des Vorstandes 18,8 TEUR (Vj 0,0 TEUR). Gegen Mitglieder des Aufsichtsrates bestehen keine Forderungen. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor, den verbleibenden Jahresüberschuss nach Dotierung der Rücklagen wie folgt zu verwenden:
Dinslaken, den 30.06.2017 Gerfried I. Bohlen Stephan Kubitza Helmut Buchwald Anlagespiegel
Bericht des Aufsichtsrats. Bericht des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des verbliebenen Jahresüberschusses 2016 geprüft, in Ordnung gefunden und befürwortet den Vorschlag des Vorstandes. Der Vorschlag entspricht den Vorschriften der Satzung.
Dinslaken, den 30.06.2017 Dipl.-Betriebsw. Walter Päsch, Vorsitzender des Aufsichtsrates sonstige Berichtsbestandteile
Dinslaken, den 18.12.2017 gezeichnet Gerfried I. Bohlen Stephan Kubitza Helmut Buchwald Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2017 festgestellt. |
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