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PEAC Mobility GmbH (vormals: UTA Truck Lease GmbH)Neu-IsenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz per 31.12.2019Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31.Dezember 2019
Anlagenspiegel
Anhang für das Geschäftsjahr 20191. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Im Geschäftsjahr 2016/17 wurde der Sitz der Gesellschaft von Düsseldorf nach Neu-Isenburg verlegt. Die Eintragung ins Handelsregister B des Amtsgerichts Offenbach am Main erfolgte zum 30.08.2016 unter der Handelsregisternummer HRB 49406. Mit der Gesellschafterversammlung vom 15.11.2019 wurde die Neufassung des Gesellschaftervertrages (Firma, Gegenstand des Unternehmens, Geschäftsführung) beschlossen und am 09.12.2019 in das Handelsregister B des Amtsgerichts Offenbach am Main eingetragen. Der Unternehmensgegenstand der PEAC Mobility GmbH (ehemals UTA Truck Lease GmbH) wurde um das Betreiben von erlaubnisfreiem Mietgeschäft erweitert. Aufgrund der Umstellung des Wirtschaftsjahres im Geschäftsjahr 2018 sind die Werte des Geschäftsjahres 2019 und die Veränderungen der Aufwendungen und Erträge nur eingeschränkt mit dem Vorjahresrumpfgeschäftsjahr vergleichbar. Das Stammkapital der Gesellschaft wird von der PEAC (Germany) GmbH, Hamburg (ehemals IKB Leasing GmbH, Hamburg) gehalten. Mit der Muttergesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Über die PEAC (Germany) GmbH besteht zum Bilanzstichtag eine Organschaft mit der PEAC Holdings (Germany) GmbH & Co. KG. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde nach den gesetzlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften nach den handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256 HGB, §§ 264 bis 288 HGB) aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bewertungsgrundsätze wurden im Geschäftsjahr stetig angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird im Gesamtkostenverfahren dargestellt. Aktivseite Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenommen (zwischen 3 und 13 Jahre). Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von größer 250 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB über die planmäßige Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Den geschäftswertbildenden Faktoren wie der Nachhaltigkeit der Kundenbeziehungen und dem Know-How der Mitarbeiter wird eine entsprechende Nutzungsdauer beigemessen. Für die Bestimmung der Nutzungsdauer wurden im Wesentlichen folgende Faktoren bewertet:
Die Gründung des Unternehmens erfolgte bereits 1980, so dass das Unternehmen zum Zeitpunkt des Kauf- und Übertragungsvertrag vom 06.11.2015 bereits mehr als 35 Jahre bestand. Es ist damit nicht von einer begrenzten Lebensdauer des Unternehmens auszugehen. Gleiches gilt für die Leasingbranche insgesamt, die seit Jahrzehnten fester Bestandteil der Wirtschaft in Deutschland ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert ausgewiesen. Ausgaben für laufenden Verwaltungsaufwand, die künftige Geschäftsjahre betreffen in Höhe von TEUR 4 (VJ: TEUR 1) werden aktiv abgegrenzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten von TEUR 109 werden zum Nennwert ausgewiesen. Passivseite Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Der Firmenwert wird über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen in Höhe von TEUR 398 (VJ: TEUR 387), Steuerforderungen aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft von TEUR 23 (VJ: TEUR 15) und Forderung aus dem Cashpool mit der PEAC (Germany) GmbH, Hamburg von TEUR 8.342 (VJ: TEUR 7.160) Flüssige Mittel Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten betragen zum Stichtag TEUR 109 (VJ: TEUR 109). Die Position beinhaltet Barsicherheiten in Höhe von TEUR 109 (VJ: TEUR 109). Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Abgegrenzt werden Verwaltungskosten, die auf künftige Geschäftsjahre entfallen. Eigenkapital/Kapitalrücklage Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000,00. Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 07.10.2015 wurde zum Zwecke der wirtschaftlichen Neugründung ein Betrag in Höhe von € 3.000,00 zum Ausgleich der bestehenden Unterbilanz in die freie Kapitalrücklage eingestellt. Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 02.12.2015 wurde zur Kapitalausstattung der Gesellschaft ein Betrag in Höhe von € 9.000.000,00 freie Kapitalrücklage eingestellt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personal (TEUR 486 / VJ: TEUR 571), Rückstellungen für die Prüfung des Jahresabschlusses (TEUR 26 / VJ: TEUR 23) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 134 / VJ: TEUR 131). Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen beinhalten die Verbindlichkeit aus dem Ergebnisabführungsvertrag gegenüber der PEAC (Germany) GmbH, Hamburg in voller Höhe. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen TEUR 42 (VJ: TEUR 45) Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen und Erträge werden, soweit erforderlich, zeitanteilig abgegrenzt. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse (TEUR 5.832 / VJ: TEUR 4.992) beinhalten im Wesentlichen Geschäftsbesorgungserträge (TEUR 872 / VJ: TEUR 825) sowie Provisionserträge aus der Vermittlung von Leasing- und Mietkaufverträgen (TEUR 4.950 / VJ: TEUR 4.078). Sonstige betriebliche Erträge Die Position beinhaltet Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 152 / VJ: TEUR 198). Personalaufwand Der Personalaufwand von insgesamt TEUR 2.536 (VJ: TEUR 2.580) setzt sich zusammen aus Gehältern in Höhe von TEUR 2.202 (VJ: TEUR 2.241) und sozialen Abgaben in Höhe von TEUR 334 (VJ: TEUR 339). Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen In den Abschreibungen sind im Wesentlichen Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 416 (VJ: TEUR 347) enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Raumkosten in Höhe von TEUR 317 (VJ: TEUR 335), Kfz-Kosten in Höhe von TEUR 156 (VJ: TEUR 168), IT-Kosten in Höhe von TEUR 209 (VJ: TEUR 210), Marketingkosten in Höhe von TEUR 67 (VJ: TEUR 300) sowie Lizenzkosten in Höhe von TEUR 200 (VJ: TEUR 117). Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge weisen im laufenden Geschäftsjahr keine Erträge aus (VJ: TEUR 1). Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen von TEUR 22 (VJ: TEUR 5) beinhalten im Wesentlichen den Zinsaufwand aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages in Höhe von TEUR 18 (VJ: TEUR 5). Ergebnisabführung Der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.669 (VJ: TEUR 719) wird an die Gesellschafterin PEAC (Germany) GmbH abgeführt. 5. Sonstige Angaben Sonstige finanziellen Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen nominal TEUR 729 (VJ: TEUR 281) und unterteilen sich in Mieten für Geschäftsräume TEUR 604 (VJ: TEUR 152) sowie Leasingverträge für Fahrzeuge TEUR 125 (VJ: TEUR 129). Geschäftsführer Dr. Thomas Söhlke (bis 14.08.2019), Geschäftsführer Vertrieb Stephen Charlton (bis 14.08.2019), Geschäftsführer Zentrale und Risiko Oliver Dietrich (ab 14.08.2019), Geschäftsführer Vertrieb, Zentrale und Risiko Thomas Pirlich (ab 14.08.2019), Geschäftsführer Beteiligungsmanagement Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Anzahl der Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 28,2 Mitarbeiter. Honorar Abschlussprüfer Das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar wird im Konzernabschluss der PEAC Holdings (Germany) GmbH & Co. KG ausgewiesen. Die PEAC Mobility GmbH wird in den Konzernabschluss der PEAC Holdings (Germany) GmbH & Co. KG, Hamburg (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Neu-Isenburg, den 19.03.2020 PEAC Mobility GmbH Oliver Dietrich Thomas Pirlich B. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Wir haben zu dem Jahresabschluss der PEAC Mobility GmbH, Neu-Isenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 in den diesem Bericht als Anlage I beigefügten Fassungen den am 31. März 2020 in Hamburg unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die PEAC Mobility GmbH, Neu-Isenburg PRÜFUNGSURTEIL Wir haben den Jahresabschluss der PEAC Mobility GmbH, Neu-Isenburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." Feststellungsdatum per Gesellschafterbeschluss: 27.05.2020 |
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