IBELSO Elektronik und Software GmbHLiquidiert

58119 Hagen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 10802
Eingetragen
27.11.2017
Branche
Entwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareHerstellung von bestückten Leiterplatten
Gegenstand
die Entwicklung und der Vertrieb von Hardund Software.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marcel Klein
seit 11.12.2024
Liquidator
Helmut Sulberg
seit 11.12.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12.500 €
50.00%
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

IBELSO Elektronik und Software GmbH

Hagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020

Bilanz

Aktiva

30.9.2020
EUR
30.9.2019
EUR
A. Umlaufvermögen 1.478,54 6.714,97
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.478,54 6.714,97
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 3.953,96 0,00
Summe Aktiva 5.432,50 6.714,97

Passiva

30.9.2020
EUR
30.9.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 2.967,94
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Verlustvortrag 9.532,06 2.625,37
III. Jahresfehlbetrag 6.921,90 6.906,69
IV. Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis) 3.953,96 0,00
B. Rückstellungen 0,00 2.600,00
C. Verbindlichkeiten 5.432,50 1.147,03
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 5.432,50 1.147,03
Summe Passiva 5.432,50 6.714,97

Anhang 2020

(Wirtschaftsjahr 01.10.2019-30.09.2020)
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der IBELSO Elektronik und Software GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB.
Nach den in § 267 Abs.1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs.3 HGB angegebenen Kriterien ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Sofern sich keine zwingenden Änderungen aufgrund des BilMoG ergaben, wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres beibehalten. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand daher nicht statt. Die Grundsätze der Darstellungsstetigkeit wurden gewahrt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach den steuerlichen Vorschriften in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen, wobei die degressive Abschreibung im Rahmen der Übergangsregelung fortgeführt wurde (Art. 67 (4) EGHGB). Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Börsen- oder Marktpreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Erhebliche Unterschiede bei abweichender Anwendung von Bewertungsmethoden i. S .d. §§ 240 (4), 256 S.1 HGB liegen nicht vor. Nähere Angaben zu gebildeten Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 HGB sind nicht vorzunehmen, da keine Bewertungseinheiten gebildet wurden. Für Verwendungsrisiken wurden angemessene Wertberichtigungen auf die Vorräte vorgenommen.
Aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen liegen nicht vor.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen worden. Den in den Forderungen aufgrund von Lieferungen und Leistungen enthaltenen Ausfallrisiken wird durch die Bildung angemessen dotierter Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währungen lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr.2 HGB).
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Leistungsansprüche für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag mit dem anteiligen Nennwert der vor dem Bilanzstichtag geleisteten Zahlungen aktiviert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und ermittelt (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 2 HGB). Zum aktuellen Bilanzstichtag wurde keine Abzinsung vorgenommen, da entweder die Rückstellungen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben oder aber eine Abzinsung aufgrund der absoluten Höhe von geringem Aussagewert ist (z.B. bei den Archivierungsrückstellungen) und deshalb der Aspekt des Gläubigerschutzes nicht gefährdet erscheint.
Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Hierbei wurde das handelsrechtliche Abzinsungsverbot des § 253 (1) S. 2 HGB beachtet. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Im Jahresabschluss sind keine Verbindlichkeiten enthalten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten. Die grundsätzlich bestehende Wertaufholungspflicht für immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen (mit Ausnahme für Geschäfts- und Firmenwerte (Verbot)) wurde geprüft und kam im aktuellen Bilanzjahr nicht zur Anwendung.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Gewinn- oder Verlustvortrag
Ein etwaiger Gewinn- oder Verlustvortrag ist der Bilanz zu entnehmen.
4. Sonstige Pflichtangaben 4.1. Angaben zu den Geschäftsführern, zu Beteiligungsverhältnissen u. ä.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
Herr Marcel Klein, Kfm. Angestellter, Geschäftsführer, Befreiung § 181 BGB
Herr Helmut Sulberg, Kfm. Angestellter, Geschäftsführer, Befreiung § 181 BGB
4.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 4.356,50 € (Vorjahr 0,00 €). Für diese Verbindlichkeiten besteht ein Rangrücktritt. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 € (Vorjahr 0,00 €).
4.3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf Jahre
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr 0,00€). Durch Pfandrechte u. ä. gesicherte Verbindlichkeiten betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
4.4. Weitere Angaben (Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, sonstige Verpflichtungen)
Haftungsverbindlichkeiten i. S. d. § 251 HGB liegen nicht vor. Bestehende Miet- und Leasingverträge werden vertragsgemäß bedient. Die zugrundeliegenden finanziellen Verpflichtungen werden vertragsgemäß bedient.
4.5. Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2021 festgestellt.
Hagen, den 03.11.2021
gez. Marcel Klein gez. Helmut Sulberg

sonstige Berichtsbestandteile

58119 Hagen, der 03.11.2021

gez Helmut Sulberg, Geschäftsführer gez. Marcel Klein, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2021 festgestellt.

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