BENGZ
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
776,50 |
1.221,50 |
| I.
Sachanlagen |
776,50 |
1.221,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
49.207,86 |
40.462,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.826,28 |
23.958,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.381,58 |
16.503,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.984,36 |
41.683,55 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.631,92 |
23.269,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.730,36 |
9.460,45 |
| III.
Jahresüberschuss |
18.362,28 |
7.730,09 |
| B.
Rückstellungen |
3.949,64 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.402,80 |
16.413,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.984,36 |
41.683,55 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB
auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265
Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1
EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend
Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten angesetzt, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Die Gegenstände des beweglichen
Anlagevermögens werden linear über folgende
Nutzungsdauern abgeschrieben:
technische Anlagen und
Maschinen 7 bis 8 Jahre
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3 bis 11 Jahre
Es wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen
gemäß § 253 Abs. 3 HGB
vorgenommen.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten angesetzt. Wertberichtigungen wurden nicht
vorgenommen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
3.
Erläuterungen zur Bilanz
a)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr betragen € 0,00 (Vorjahr:
€ 0,00).
b)
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen € 3.507,72 (Vorjahr:
€ 13.606,05).
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über 5
Jahren betragen € 0,00 (Vorjahr:
€ 0,00). Die Verbindlichkeiten, die durch
Grundpfandrechte gesichert sind, belaufen sich auf
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
c)
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG:
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen
Forderungen in Höhe von € 25.311,28
(Vorjahr: € 19.254,06).
4.
Sonstige Angaben
a)
Geschäftsführung:
Im Geschäftsjahr bestand die
Geschäftsführung aus folgenden Mitgliedern:
Herr Prof. Dr.-Ing. Beng-Yin Zhu
b)
Ergebnisverwendung:
Der Jahresabschluss wird vor Ergebnisverwendung
aufgestellt.
Leipzig, 15. November 2011
gez. Prof. Dr.-Ing. Beng-Yin Zhu
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2011 festgestellt.
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