Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 90406
Eingetragen
22.4.1991
Branche
Großhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Der Handel mit Baustoffen aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Nebentätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Regina Korn
seit 6.7.2022
Prokura
Alfred Stupp
seit 27.4.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Alfred Stupp
Bad Soden-Salmünster/Romsthal
52.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stupp Baustoffe GmbH

Bad Soden-Salmünster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 968.578,98 772.461,98
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 804.356,50 603.106,50
III. Finanzanlagen 164.221,48 169.354,48
B. Umlaufvermögen 1.446.622,91 1.520.649,67
I. Vorräte 707.749,80 589.906,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 620.336,26 642.774,14
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 118.536,85 287.969,32
Aktiva 2.415.201,89 2.293.111,65

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.500.333,21 1.488.585,11
I. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Gewinnrücklagen 1.448.333,21 1.436.585,11
III. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00
B. Rückstellungen 163.596,00 188.461,50
C. Verbindlichkeiten 751.272,68 616.065,04
Passiva 2.415.201,89 2.293.111,65

Anhang

A.  Allgemeine Angaben

Die Firma Stupp Baustoffe GmbH hat ihren Sitz in Bad Soden-Salmünster. Sie ist unter der Nummer 90406 beim Handelsregister in Hanau eingetragen.

Die Gesellschaft ist eine "kleine" Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema und unter grundsätzlicher Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 1 HGB vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B.  Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften. Soweit sich nach Steuerrecht zwingende oder freiwillige Abweichungen ergeben, werden diese in einer steuerlichen Überleitungsrechnung erfasst. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften konnten im Wesentlichen übernommen werden.

2. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert, die bei der Allianz Lebensversicherungs-AG angelegt sind. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. In der nachstehenden Tabelle sind die wesentlichen Werte zusammengestellt:

Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände
116.304,00€
Erfüllungsbetrag der Schulden
225.854,00€



3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt auf der Grundlage der handelsrechtlich und steuerrechtlich einbeziehbaren Vollkosten.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich linear entsprechend der Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis 800 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten bewertet.

4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Umlaufvermögen

Forderungen wurden gem. § 253 Abs. 4 HGB unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Hinsichtlich des allgemeinen Kreditrisikos ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit  1 % gebildet worden.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rückstellungen

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen.

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 2.366 Euro.

6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Verbindlichkeiten sind bezüglich Ihrer Restlaufzeit wie folgt aufzuteilen:

Restlaufzeit bis 1 Jahr
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
Restlaufzeit größer 5 Jahre
441.813,45 Euro
309.459,23 Euro
0 Euro



Verbindlichkeiten i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG gegenüber den Gesellschaftern bestanden in Höhe von 60.138,03 Euro (Vorjahr 136.368,08 Euro) 

C.  Sonstige Angaben

1. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 19.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestanden
- aus Mieten und Pachten jährlich in Höhe von 150.850 Euro.

3. Vom Wahlrecht nach § 268 (1) HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Bad Soden-Salmünster, den 21.10.2024

gez. Alfred Stupp, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2024 festgestellt.

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