G - ADVANCE GmbHLiquidiert

Lipperhohl 30, 33142 Büren, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 7944
Eingetragen
11.1.2006
Branche
Erbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.Betrieb von SportanlagenGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Gegenstand
Betrieb und Unterhaltung von Zentren zur Ausbildung, Fortbildung und Beratung von Unternehmen zur Durchführung von Sport-, Fitness- und Rehakursen im Gesundheits-, Fitness- und Physiotherapiebereich sowie der Vertrieb von Fodd- und Non-Food-Produkten für den Sport-, Sportmedizinund Fitnessbereich.

Historie

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Management

NameRolle
Petra Michels
seit 25.3.2010
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

G - ADVANCE GmbH

Büren

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 2.623,00
I. Sachanlagen 0,00 2.623,00
B. Umlaufvermögen 38.247,49 47.559,55
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.466,40 32.935,85
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 42,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.781,09 14.623,70
Bilanzsumme, Summe Aktiva 38.247,49 50.182,55

Passiva

  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 29.826,70 29.392,38
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 4.392,38 4.399,36
III. Jahresüberschuss 434,32 -6,98
B. Rückstellungen 161,84 1.788,53
C. Verbindlichkeiten 8.258,95 19.001,64
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 8.258,95 19.001,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 38.247,49 50.182,55

Anhang

Grundsätze zur Form des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der G-Advance GmbH entspricht den Rechnungslegungsvorschriften für eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 II HGB gegliedert.

Abweichungen bei der Form des Jahresabschlusses gegenüber dem Vorjahr bestehen nicht.

1 ) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes vom 19.12.1985 aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie die ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes bzw. GmbH-Gesetzes berücksichtigt.

Bilanz

Aktiva

A. Anlagevermögen

Unter den Positionen des Anlagevermögens sind nach § 247 Abs. 2 HGB nur die Gegenstände ausgewiesen, die bestimmt sind, dauernd dem Gewerbebetrieb zu dienen. Die Entwicklung des Anlagevermögens wurde nach § 268 Abs. 2 HGB ausgehend von den historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über Mengen- und Wertveränderungen bis zum Bestand des Bilanzstichtages dargestellt. Als Zugänge sind die mengenmäßigen Mehrungen des Anlagevermögens ausgewiesen worden.

Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern, die im Jahr der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort voll abgeschrieben wurden, ist ein fiktiver sofortiger Abgang unterstellt worden.

Bei den Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter, wurden die Anschaffungskosten Gemäß § 6 Abs. 2a EstG über 5 Jahre abgeschrieben.

Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden als Abschreibungen ausgewiesen. Es sind hier sowohl planmäßige als auch die außerplanmäßigen Abschreibungen zu erfassen.

Gegenstände des Anlagevermögens wurden nach § 253 Abs. 2 HGB planmäßig abgeschrieben, da ihre Nutzungsdauer zeitlich begrenzt ist. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurden der technische und wirtschaftliche Einsatz, die betrieblichen Erfahrungen sowie die amtlichen Abschreibungstabellen berücksichtigt.

Für das Anlagevermögen wurde das gemilderte Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 2 HGB beachtet.

I. Sachanlagen

Vermögensgegenstände, die dem kaufmännischen Bereich zuzuordnen sind, wurden als Geschäftsausstattung aktiviert.

Wirtschaftsgüter des beweglichen Sachanlagevermögens wurden linear nach § 7 Abs. 1 EStG bzw. degressiv nach § 7 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Die Absetzung für Abnutzung wurde nach § 7 Abs.1 S.4 EStG zeitanteilig angesetzt.

B. Umlaufvermögen

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind ihrer Nutzung dazu bestimmt, aus dem Unternehmen auszuscheiden. Sie werden verbraucht, veräußert oder werden wie z. B. die Forderungen in liquide Mittel überführt. Für die Bewertung des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 3 HGB.

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Ansprüche aus Lieferungs- und Leistungsverträgen, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Unternehmens abgeschlossen wurden und deren Erfüllung durch das Unternehmen bereits abgeschlossen wurde, während die Leistung des Schuldners noch aussteht. Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Als sonstige Vermögensgegenstände wurden Gegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesen, die keiner anderen Bilanzposition zuzuordnen waren.

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Zum Kassenbestand am Bilanzstichtag zählt das in der Hauptkasse befindliche Bargeld. Der Bestand stimmt mit dem Kassenbericht überein.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurde in Höhe des durch Kontoauszug zum Bilanzstichtag nachgewiesenen Betrages angesetzt. Die Bewertung erfolgte mit dem Nennwert.

Passiva

A. Eigenkapital

Unter gezeichnetes Kapital wurden nach § 272 Abs. 1 HGB dasjenige Kapital ausgewiesen, auf das die Haftung der Gesellschaft für Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Gläubigern beschränkt ist. Als Gewinn-/Verlustvortrag wurde der Restbetrag ausgewiesen, der sich aus der Ergebnisverwendung des Vorjahres ergibt. Der Jahresüberschuss zeigt die Höhe des im abgelaufenen Geschäftsjahres erwirtschafteten Gewinnes. Er korrespondiert mit dem entsprechenden Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dieser Posten wurde ausgewiesen, weil die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wurde.

B. Rückstellungen

Eine Rückstellung wurde für diejenigen Steuern und Abgaben gebildet, die bis zum Ende des Geschäftsjahres wirtschaftlich bzw. rechtlich entstanden sind und die am Bilanzstichtag geschuldet werden. Nach § 278 HGB wurde für die Berechnung der Steuern vom Einkommen und Ertrag der Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses zu Grunde gelegt.

Als Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten wurden die externen Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses bilanziert. Als interne Kosten wurden in die Rückstellung die Aufwendungen für Löhne und Gehälter der mit dem Jahresabschluss befassten Personen erfasst. Für die Verpflichtung zur Erstellung von Steuererklärungen, die die Betriebssteuern des abgelaufenen Geschäftsjahres betreffen, wurden ebenfalls Kosten in die Rückstellung mit einbezogen.

Für die Aufwandsrückstellung wurden Rückstellungen in Höhe des zu erwartenden Aufwandes gebildet.

C. Verbindlichkeiten

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wurden alle anderen Verbindlichkeiten verbucht, die nicht unter einer anderen Bilanzposition gesondert ausgewiesen werden konnten.

Nach § 253 Abs. 1 HGB wurden die Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Nach § 252 Nr. 4 HGB wurde vorsichtig bewertet. Es wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch wenn sie erst zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind.

2) Sonstige Angaben

Geschäftsführerin der Gesellschaft ist:

- Petra Michels, Büren.

Zum Bilanzstichtag 31.12.2009 liegen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB vor.

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