picoms - Warnung und Communication GmbH

Alfred-Kempe-Straße 24, 09366 Stollberg/Erzgeb., DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 18030
Eingetragen
18.7.2000
Branche
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieReparatur und Instandhaltung von Telekommunikationsgeräten
Gegenstand
Beratung, Planung und Projektierung sowie Entwicklung, Herstellung, Montage und Service für Systeme und Produkte der Warn- und Kommunikationstechnik.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Pietzsch
seit 4.9.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

picoms - Warnung und Communication GmbH

Stollberg/Erzgeb.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   1,00   1,00
II. Sachanlagen   39.453,00   53.887,00
III. Finanzanlagen   0,00   105,80
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   33.064,36   15.652,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   45.995,72   50.228,41
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   39.135,54   9.281,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten   11.820,75   7.155,07
Summe Aktiva   169.470,37   136.311,44

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   42.044,12   75.582,40
III. Jahresfehlbetrag   -9.643,49   -33.538,28
B. Rückstellungen   9.535,36   8.804,37
C. Verbindlichkeiten   102.534,38   60.462,95
Summe Passiva   169.470,37   136.311,44

ANHANG für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer degressiv und linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind nicht vorhanden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt. Gemäß § 274 a Abs. 1 i. V. m. § 268 Abs. 2 HGB ist der Anlagenspiegel nicht zu veröffentlichen.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 44.063,52 0,00 38.232,60 0,00

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 0,00 € ausgewiesen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 0,00 €.

Eigenkapital

Das Stammkapital von 25.000,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 102.534,38 55.139,53 60.462,95 12.177,96

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt 41.125,55 € durch Sicherungsübereignung / Sicherungsabtretung von Forderungen besichert, davon 41.125,55 € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 6.269,30 € ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag lagen weder Individualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Dipl.-Ing. (FH) Michael Pietzsch.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Anteilsbesitz

An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Ergebnis
in Tsd.
Geschäftsjahr
Arbeitsgemeinschaft für Sirenenwarnsysteme 33 1/3 -6 -6 2010

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Stollberg, den 02. Dezember 2011

Dipl.-Ing. (FH) Michael Pietzsch

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.12.2011

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