Cordenka Innovations GmbHLiquidiert

63785 Obernburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 15708
Eingetragen
20.8.2020
Branche
Forschung und Entwicklung im Bereich BiotechnologieVeredlung von HolzwarenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
die Entwicklung und Vermarktung innovativer cellulosebasierter Produkte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Udo Dr. Kuhlmann
seit 18.9.2023
Geschäftsführer
Rudolf Einsiedel
seit 5.5.2021
Prokura
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cordenka Innovations GmbH

Erlenbach a. Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.08.2020 bis zum 31.12.2020

Inhaltsverzeichnis

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 17. August bis 31. Dezember 2020

1. Bilanz zum 31. Dezember 2020

2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 17. August bis 31. Dezember 2020

Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020 17.08.2020
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 87.774 0
II. Guthaben bei Kreditinstituten 3.445 25.000
91.219 25.000
91.219 25.000

Passiva

31.12.2020 17.08.2020
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000 25.000
25.000 25.000
B. Rückstellungen 8.000 0
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.219 0
2, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 45.000 0
91.219 25.000
Haftungsverhältnisse T€ T€
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 109.712 102.047

Die Cordenka Innovations GmbH hat ihren Sitz in Erlenbach am Main und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Aschaffenburg (HRB Reg.Nr. 15708).

Die Finanzierung erfolgt auf Ebene der BMC Overseas GmbH unter anderem über einen Konsortialkredit. Zum aktuellen Zeitpunkt existieren für QII 2022 keine fixierten Leverage Covenants. Damit besteht grundsätzlich eine wesentliche Unsicherheit, dass das Bankenkonsortium die Finanzierung in QII 2022 im Falle eines Covenant-breach fällig stellen könnte, was ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt. Die Finalisierung der Financial Covenants ab QII 2022 basierend auf der weiteren finanziellen Entwicklung der Gruppe und dem neuen Budget sollen bis 30. Mai 2022 neu geregelt werden und einen entsprechenden Markt-Headroom darstellen.

Darüber hinaus wurde seitens der Anteilseigner der BMC Overseas GmbH ein Letter of Intent unterschrieben, der eine Kapitaleinlage bei der Cordenka GmbH & Co. KG in Höhe von € 22 Mio. für 2021 sowie eine weitere Kapitaleinlage in Höhe von € 40 Mio. im Hinblick auf die anstehenden Covenant Gespräche in QII 2022 sowie im Rahmen einer Refinanzierung bis 2023 vorsieht. Auf Basis der bestehenden Vereinbarungen für die Absicherung der Planungsphase gehen sowohl das Management als auch die Anteilseigner davon aus, die Covenants erfolgreich verlängern und damit auch die Liquidität über das QI 2022 hinaus sichern zu können.

 

Erlenbach am Main, den 30. Juni 2021

Cordenka Innovations GmbH

Die Geschäftsführung

Karl Hammer

Mario Schlei

Dr. Kurt Uihlein

Dr. Karl Lorenz

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 17. August bis 31. Dezember 2020

17. August bis 31. Dezember 2020
1. Allgemeine Verwaltungskosten -83.044
2. ERGEBNIS NACH STEUERN -83.044
3. Erträge aus Verlustübernahme 83.044
4. JAHRESÜBERSCHUSS 0

Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht

An die Cordenka Innovations GmbH, Erlenbach am Main

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung - der Cordenka Innovations GmbH, Erlenbach am Main, für das Geschäftsjahr vom 17. August bis 31. Dezember 2020 einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben.

Wir haben die prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.

Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nicht vermittelt.

Ohne unsere Beurteilung einzuschränken verweisen wir auf die Angaben unter der Bilanz, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der Gesellschaft von neuen Vereinbarungen zu den Finanzkennzahlen mit den finanzierenden Banken über den 30. März 2022 hinaus abhängig ist. Wie in den Angaben unter der Bilanz dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Wir erteilen diese Bescheinigung auf Grundlage des mit der Gesellschaft geschlossenen Auftrags, dem, auch mit Wirkung gegenüber Dritten, die beiliegenden Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zu Grunde liegen.

 

Frankfurt am Main, den 7. Juli 2021

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Rohkämper, Wirtschaftsprüfer

ppa. Nils Kern, Wirtschaftsprüfer

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