Spar GmbH
Verputz- und Trockenbau
Geretsried
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.874,58 |
38.669,66 |
| I.
Sachanlagen |
4.456,00 |
9.268,00 |
| II.
Finanzanlagen |
29.418,58 |
29.401,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
108.223,83 |
87.451,64 |
| I.
Vorräte |
9.632,41 |
7.481,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
53.220,05 |
47.151,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.371,37 |
32.818,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
142.098,41 |
126.121,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
61.006,18 |
37.712,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
36.006,18 |
12.712,92 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
16.000,00 |
40.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
41.722,55 |
26.742,62 |
| D.
Verbindlichkeiten |
23.369,68 |
21.665,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
142.098,41 |
126.121,30 |
Anhang
1.1.1 Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Spar GmbH für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und der relevanten Vorschriften
des GmbH-Gesetzes erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Erleichterungsvorschriften für die
Aufstellung des Jahresabschlusses gem.
§ 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Bewertung erfolgte nach den allgemeinen
Bestimmungen der
§§ 252 - 256 HGB unter
Beachtung der Sondervorschriften der
§§ 279 - 283 HGB.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Anschaffungsnebenkosten und
eventuell anfallende Anschaffungskostenminderungen sind
berücksichtigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter
werden auf 5 Jahre abgeschrieben (Sammelposten).
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
ausgewiesen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Unfertige und fertige Erzeugnisse sind mit den
Herstellungskosten angesetzt. Berücksichtigt sind
hierbei die direkt zurechenbaren Kosten sowie die
Material-gemeinkosten und auch die Fertigungsgemeinkosten.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
waren Einzelwertberichtigungen im Berichtsjahr nicht
erforderlich. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko
wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von
5 % auf die Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden in Höhe des unter vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
1.1.2 Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen
insgesamt EUR 35.177,22. Das Darlehen ist mit 5 % zu
verzinsen.
Der Sonderposten mit Rücklageanteil beinhaltet
Ansparabschreibungen für zukünftige Investitionen
gem. § 7g Abs. 3 EStG. Hiervon war ein Teilbetrag von
EUR 24.000,00 im Berichtsjahr zwangsweise aufzulösen.
Für den verbleibenden Teil wurde gem. den
Übergangsvorschriften zum BilMoG (Art. 67 III EGHGB)
das Beibehaltungswahlrecht in Anspruch genommen.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Haftungsverhältnisse gem.
§ 251 HGB bestehen lt. Versicherung des
Geschäftsführers nicht.
1.1.3 Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung durch den
Geschäftsführer:
-
Herr Anton
Siric, Geretsried
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Geretsried, den 12. Dezember 2011
......................................................
(Anton Siric)
Weitere Daten
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 12.12.2011 festgestellt.
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