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GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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12.953,00
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12.037,00
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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1.785,00
|
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0,00
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II. Sachanlagen
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11.168,00
|
|
12.037,00
|
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B. Umlaufvermögen
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23.798,00
|
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25.071,05
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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16.359,99
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19.918,27
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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7.438,01
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5.152,78
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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415,56
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2.851,94
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Summe Aktiva
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37.166,56
|
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39.959,99
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PASSIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
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A. Eigenkapital
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13.512,86
|
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10.062,66
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
|
|
25.000,00
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II. Verlustvortrag
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14.937,34
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3.107,72
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III.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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3.450,20
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11.829,62
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B. Rückstellungen
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4.750,40
|
|
3.750,40
|
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C. Verbindlichkeiten
|
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18.903,30
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26.146,93
|
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Summe Passiva
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37.166,56
|
|
39.959,99
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ANHANG
zum Geschäftsjahr 2010
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42, III GmbHG
III. Haftungsverhältnisse
D. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 wurde
erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften §§ 264 ff. HGB in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben. Die
Vorjahresvergleichszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts
des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
HGB wurden beachtet. Vom Aktivierungswahlrecht gem. §
248 Abs. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtliche
Bestimmungen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle
erkennbaren Risiken und wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abzuzinsen. Gem. Artikel 67 EGHGB wurde
auf eine Minderung der Rückstellungen verzichtet.
10) Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt. Auf die Aufstellung eines
Verbindlichkeitenspiegel wurde aus diesem Grunde
verzichtet.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42, III GmbHG
1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter
Darlehensforderungen in Höhe von EURO 7.229,55. Dem
gegenüber schuldete die Gesellschaft dem
Gesellschafter insgesamt EURO 290,06.
2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten
erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" bzw. "Verbindlichkeiten"
enthalten.
3) Die Verzinsung des gewährten Darlehen erfolgt
vertragsgemäß mit 10,90 %.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
II. Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
Keine Angaben notwendig.
III. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Jörg Wächtler geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Ort, Datum
Köln, 25.02.2011
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 25.02.2011
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