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Farbi Flora GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz auf den 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Gliederung, Bestandsnachweise und Bewertung1. Gliederung Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Die Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 wurden im Geschäftsjahr 2010 erstmalig vollumfänglich angewendet. Die Vorjahreswerte wurden gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Gesellschaft macht für die Offenlegung von den größenabhängigen Erleichterungsregeln bei der Aufstellung der Bilanz (§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 274 a HGB) sowie des Anhangs (§ 288 HGB) Gebrauch. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde gem. § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet. Der Bilanz wurde das Gliederungsschema des § 266 HGB zugrunde gelegt. 2. Bestandsnachweise Das Anlagevermögen wird von der Gesellschaft in einem EDV-gestützten Inventarverzeichnis geführt. Die Vorräte wurden durch Inventur aufgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen. Der Nachweis der liquiden Mittel erfolgte durch Bankauszüge und Kassenblatt zum Stichtag. Für den Ansatz der Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind zweckdienliche Nachweise gegeben. 3. Bewertung Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten und unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren beizulegenden Werten Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel werden mit dem Nennwert, gegebenenfalls vermindert um Wertberichtigungen, ausgewiesen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. II. Sonstige AngabenDie Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB unterbleiben, da sonst der Gesellschaft erhebliche Nachteile drohen (§ 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB). Die Geschäftsführung oblag im Berichtsjahr Herrn Bert Effing sowie Herrn Frank Audehm.
Berlin, den 1. Dezember 2011 Bert Effing, Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlussesder Farbi Flora GmbH, BerlinDer Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde von der Gesellschafterversammlung am 12. Dezember 2011 festgestellt. |
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