HUB.NRW - EUIndia Invest GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gundula Freitag seit 25.6.2021 | Geschäftsführer |
Anil Dr. Desai seit 25.6.2004 | Geschäftsführer |
Manubhai Desai seit 25.6.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GIC Consulting GmbHMülheim a. d. RuhrJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz 31. Dezember 2010Aktiva in €
Anhang für das Geschäftsjahr 2010der GIC Consulting GmbH, Mülheim a. d. RuhrMitglieder der GeschäftsführungWährend des Geschäftsjahres 2010 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Liste der GesellschafterAm 31.12.2010 waren folgende Personen an der Gesellschaft beteiligt:
Vorschlag über die ErgebnisverwendungDer Jahresfehlbetrag beträgt EUR 11.693,17 Er wird auf neue Rechnung vorgetragen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt. 1. Anlagevermögen: Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungsbeträge sind grundsätzlich linear bemessen. Selbständig nutzungsfähige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten EUR 400,- nicht überschritten haben, wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. 2. Umlaufvermögen: a. Vorräte Die in den Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe sowie die bezogenen Waren wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. In den Fällen, in denen der Wert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. 3. Rückstellungen: Rückstellungen wurden mit dem Betrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war. Bei Pensionsrückstellungen wurde der Betrag ggf. aufgrund versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der steuerlichen Regelung nach § 6a ESTG ermittelt. 4. Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag, Rentenverpflichtungen mit ihrem Barwert angesetzt. |
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